Der Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren bis zu seiner Pensionierung mit 30. September 1996 Aktivbezüge als Prokurist eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens. Strittig ist der Abzug so genannter "Beitragsleistungen zur betrieblichen Pensionsvorsorge" als Werbungskosten bei den während der Aktivzeit erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Es handelte sich um Beträge von 75.474 S (1994), 81.164 S (1995) und 65.318 S (1996). In der Berufungsschrift vom 8. Jänner... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Er lebte mit seiner Ehefrau und den beiden ehelichen Kindern im gemeinsamen Haushalt. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1998 beanspruchte er den Alleinverdienerabsetzbetrag und führte hiezu aus, dass seine Ehefrau im Jahr 1998 Einkünfte von "Abfertigung nach Kündigung in Karenz" S 65.072,-- bezogen habe. Das Finanzamt berücksichtigte beim Einkommensteuerbescheid... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren bis zu seiner Pensionierung mit 30. September 1996 Aktivbezüge als Prokurist eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens. Strittig ist der Abzug so genannter "Beitragsleistungen zur betrieblichen Pensionsvorsorge" als Werbungskosten bei den während der Aktivzeit erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Es handelte sich um Beträge von 75.474 S (1994), 81.164 S (1995) und 65.318 S (1996). In der Berufungsschrift vom 8. Jänner... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Er lebte mit seiner Ehefrau und den beiden ehelichen Kindern im gemeinsamen Haushalt. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1998 beanspruchte er den Alleinverdienerabsetzbetrag und führte hiezu aus, dass seine Ehefrau im Jahr 1998 Einkünfte von "Abfertigung nach Kündigung in Karenz" S 65.072,-- bezogen habe. Das Finanzamt berücksichtigte beim Einkommensteuerbescheid... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/15/0013
Rechtssatz: Handelt es sich bei den in Rede stehenden "Beitragsleistungen zur betrieblichen Pensionsvorsorge" um keine Versicherungsbeiträge ieS zur Sicherung einer Alterspension und um keine ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/15/0013
Rechtssatz: § 16 Abs 1 EStG 1988 erfordert nur einen die Grundlage für die Zahlung bildenden - wirtschaftlichen - Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der außerbetrieblichen Tätigkeit an sich und nicht einen notwendigen Wirkungsz... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4;EStG 1988 §16 Abs3;EStG 1988 §33 Abs4 Z1;EStG 1988 §67 Abs12;
Rechtssatz: Für die Grenze des § 33 Abs 4 Z 1 EStG ist bei Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen nach § 16 Abs 1 Z 4 EStG auch das Werbungskostenpauschale nach § 16 Abs 3 EStG in Abzug zu bringen. Dem Abzug des Werb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/15/0013
Rechtssatz: Handelt es sich bei den in Rede stehenden "Beitragsleistungen zur betrieblichen Pensionsvorsorge" um keine Versicherungsbeiträge ieS zur Sicherung einer Alterspension und um keine ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4;EStG 1988 §16 Abs3;EStG 1988 §33 Abs4 Z1;EStG 1988 §67 Abs12;
Rechtssatz: Für die Grenze des § 33 Abs 4 Z 1 EStG ist bei Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen nach § 16 Abs 1 Z 4 EStG auch das Werbungskostenpauschale nach § 16 Abs 3 EStG in Abzug zu bringen. Dem Abzug des Werb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, in welcher Eigenschaft er auch als Sachverständiger vor Gericht tätig ist. Er erzielte in den Streitjahren neben den Einkünften aus selbstständiger Arbeit auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Hinsichtlich der Vorjahre 1983 bis 1986 erging das hg Erkenntnis vom 27. Juli 1994, Zl 92/13/0175. Im Jahre 1996 wurde beim Beschwerdeführer eine abgabenbehördliche Prüfung vorgenommen, bei der es (neuerlich) zu zahlreichen F... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, in welcher Eigenschaft er auch als Sachverständiger vor Gericht tätig ist. Er erzielte in den Streitjahren neben den Einkünften aus selbstständiger Arbeit auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Hinsichtlich der Vorjahre 1983 bis 1986 erging das hg Erkenntnis vom 27. Juli 1994, Zl 92/13/0175. Im Jahre 1996 wurde beim Beschwerdeführer eine abgabenbehördliche Prüfung vorgenommen, bei der es (neuerlich) zu zahlreichen F... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114;EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Auffassung, eine "Abänderung der Afa-Quoten" sei nicht "gesetzeskonform", ist unzutreffend. Aus dem Umstand, dass in vorangehenden Veranlagungszeiträumen die Unrichtigkeit der der AfA-Ermittlung zu Grunde gelegten Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes von ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Baujahr allein kann nicht auf die weitere Nutzungsdauer eines Gebäudes geschlossen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1999130221.X09 Im RIS seit 27.09.2001 Zuletzt aktualisiert am 17.05.2013 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8;
Rechtssatz: Der AfA-Satz ist nach der Nutzungsdauer im Zeitpunkt der Anschaffung, Herstellung, dem unentgeltlichen Erwerb oder dem Beginn der Vermietung zu ermitteln. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1999130221.X10 Im RIS seit 27.09.2001 Zul... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 können bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Voraussetzung für einen höheren Betrag an AfA ist nach dieser Gesetzesst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §114;EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Auffassung, eine "Abänderung der Afa-Quoten" sei nicht "gesetzeskonform", ist unzutreffend. Aus dem Umstand, dass in vorangehenden Veranlagungszeiträumen die Unrichtigkeit der der AfA-Ermittlung zu Grunde gelegten Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes von ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Baujahr allein kann nicht auf die weitere Nutzungsdauer eines Gebäudes geschlossen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1999130221.X09 Im RIS seit 27.09.2001 Zuletzt aktualisiert am 17.05.2013 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8;
Rechtssatz: Der AfA-Satz ist nach der Nutzungsdauer im Zeitpunkt der Anschaffung, Herstellung, dem unentgeltlichen Erwerb oder dem Beginn der Vermietung zu ermitteln. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1999130221.X10 Im RIS seit 27.09.2001 Zul... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 können bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Voraussetzung für einen höheren Betrag an AfA ist nach dieser Gesetzesst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Polizeibeamter in W. Unter dem Titel "Reinigungskosten Arbeitskleidung (Uniform)" bzw. "Uniformreinigungskosten" machte der Beschwerdeführer in den Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 1994 und 1995 Werbungskosten in Höhe von insgesamt 4.830 S (1994) und 4.460 S (1995) geltend. Erläuternd führte der Beschwerdeführer in einer Beilage zur Erklärung 1994 aus, aus seinen Aufzeichnungen ergebe sich, dass er im Kalenderjahr 156 mal ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Polizeibeamter in W. Unter dem Titel "Reinigungskosten Arbeitskleidung (Uniform)" bzw. "Uniformreinigungskosten" machte der Beschwerdeführer in den Erklärungen zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 1994 und 1995 Werbungskosten in Höhe von insgesamt 4.830 S (1994) und 4.460 S (1995) geltend. Erläuternd führte der Beschwerdeführer in einer Beilage zur Erklärung 1994 aus, aus seinen Aufzeichnungen ergebe sich, dass er im Kalenderjahr 156 mal ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z7;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Aufwendungen für die Anschaffung und die Instandhaltung bürgerlicher Kleidung sind nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, auch wenn die Berufsausübung eine erhöhte Kleiderabnutzung bedingt, gesetzliche ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z7;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Aufwendungen für die Anschaffung und die Instandhaltung bürgerlicher Kleidung sind nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, auch wenn die Berufsausübung eine erhöhte Kleiderabnutzung bedingt, gesetzliche ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher als AHS-Lehrer in den Fächern bildnerische Erziehung und Werkerziehung Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt, machte in Anträgen auf Durchführung des Jahresausgleiches für das Jahr 1993, ebenso wie er dies schon für die Jahre 1989, 1990 und 1991 getan hatte, zahlreiche Aufwendungen als Werbungskosten geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde nur ein Teil der geltend gemachten Werbungskosten anerkannt. Nicht anerkannt wurden in... mehr lesen...
Wie sich der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnehmen lässt, geht es im Beschwerdefall um die Frage, ob die Kosten des Beschwerdeführers, eines Fachlehrers an einer landwirtschaftlichen Fachschule für Weinbau und Kellerwirtschaft, für die Teilnahme an einer Fachexkursion in Weinbaugebiete Kaliforniens im Streitjahr als Werbungskosten anzuerkennen waren. Nach den in der Beschwerdeschrift insoweit unbestritten gebliebenen Tatsa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Teilnahme an einer Fachexkursion zu den Weinbaugebieten Kaliforniens mag für die Tätigkeit als Lehrer an einer landwirtschaftlichen Fachschule für Weinbau und Kellerwirtschaft gewiss förderlich gewesen sein. Dies schließt nach § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 aber die Einordnung der darauf entfallenden ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Über die Abzugsfähigkeit des Aufwandes für die Teilnahme an Studienreisen liegt umfangreiche Rechtsprechung des VwGH vor (Hinweis E 27.9.2000, 96/14/0055; E 22.9.2000, 98/15/0111; E 31.5.2000, 97/13/0228; E 19.10.1999, 99/14/0131; E 16.7.1996, 92/14/0133; E 24.11.1993, 92/15/0099; E 17.11.1992, 92/14/0150... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage der beruflichen Bedingtheit einer Reise ist eine auf der Sachverhaltsebene zu lösende Tatfrage, die von der Abgabenbehörde in einem Akt der Beweiswürdigung zu lösen ist, welcher der verwaltungsg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit dem Jahre 1993 als Dienstnehmer eines französischen Dienstgebers in Österreich tätig. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten erliegt die Kopie eines Meldezettels vom 5. Jänner 1993, wonach der ordentliche Wohnsitz in Wien unter Aufgabe eines ordentlichen Wohnsitzes in der Schweiz begründet worden ist. Als weiterer Wohnsitz wurde Unterhaching in Bayern angegeben. In der Beilage zur Einkommensteuererklärung für 1993 machte der Beschwerdefü... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog im Streitjahr 1990 neben Arbeitslohn von zwei Arbeitgebern (der A-Bank und der D. GmbH) als Milizoffizier des Österreichischen Bundesheeres Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz. In einem Antrag vom 16. Dezember 1992 (Eingangsstampiglie des Finanzamtes 16. August 1993) machte der Beschwerdeführer für das Jahr 1990 Werbungskosten in Höhe von S 203.644,08 geltend. Nach einer entsprechenden Aufstellung handelte es sich bei diesen Aufwendungen um Mitgliedsbe... mehr lesen...