Der Beschwerdeführer ist Primararzt im Krankenhaus W. Als solcher bezog er einerseits aus seinem Dienstverhältnis zum Krankenhaus Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und andererseits Einkünfte aus selbstständiger Arbeit für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse. Für die täglich zurückgelegte Strecke von seiner Wohnung in L. zum Krankenhaus in W. und zurück im Ausmaß von 82 km (250 Tage im Jahr) sowie für beruflich veranlasste Reisen verwendete der Beschwerdeführer im J... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 21. Dezember 1999, 99/14/0262, hat der Verwaltungsgerichtshof die Berufungsentscheidung der belangten Behörde vom 3. August 1999, GZ RV 409/1-8/1998, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Auf dieses Erkenntnis wird zur weiteren Sachverhaltsdarstellung verwiesen. Im fortgesetzten Verfahren forderte die belangte Behörde den Beschwerdeführer auf, einen Nachweis dafür zu erbringen, dass der als Berufskleidung geltend gemachte A... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die als Buchhalterin in Linz in einer Wirtschaftstreuhänderkanzlei tätig ist, machte für das Streitjahr Fahrtkosten und Tagesgelder für den Besuch eines Bilanzbuchhalterkurses als Werbungskosten geltend. Dieser Kurs, der ausschließlich an Samstagen abgehalten wurde, fand am selben Ort rund 2 km von der Arbeitsstätte der Beschwerdeführerin statt. Strittig ist, ob die von der Beschwerdeführerin neben Fahrtkosten geltend gemachten Tagesgelder gemäß § 16 Abs 1 Z 9 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Primararzt im Krankenhaus W. Als solcher bezog er einerseits aus seinem Dienstverhältnis zum Krankenhaus Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und andererseits Einkünfte aus selbstständiger Arbeit für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse. Für die täglich zurückgelegte Strecke von seiner Wohnung in L. zum Krankenhaus in W. und zurück im Ausmaß von 82 km (250 Tage im Jahr) sowie für beruflich veranlasste Reisen verwendete der Beschwerdeführer im J... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die als Buchhalterin in Linz in einer Wirtschaftstreuhänderkanzlei tätig ist, machte für das Streitjahr Fahrtkosten und Tagesgelder für den Besuch eines Bilanzbuchhalterkurses als Werbungskosten geltend. Dieser Kurs, der ausschließlich an Samstagen abgehalten wurde, fand am selben Ort rund 2 km von der Arbeitsstätte der Beschwerdeführerin statt. Strittig ist, ob die von der Beschwerdeführerin neben Fahrtkosten geltend gemachten Tagesgelder gemäß § 16 Abs 1 Z 9 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Der Aufenthalt an einem Ort, der als Mittelpunkt der Tätigkeit eines Steuerpflichtigen angesehen werden muss, führt zu keiner Reise. Die Rechtfertigung der Annahme von Werbungskosten nach § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 liegt bei kurzfristigen Aufenthalten nur in den bei derartigen Reisebewegungen in typisierender Betrach... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/14/0092 E 27. November 2001
Rechtssatz: Die in den Erkenntnissen vom 14. Juni 1989, 88/13/0156, und vom 28. Jänner 1997, 95/14/0156, genannten
Gründe: , welche der Verwaltungsgerichtshof als
Begründung: dafür angeführt hat, dass Aufwendungen für die Fahrtstrec... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/14/0092 E 27. November 2001
Rechtssatz: Eine Schätzung der Fahrtkosten mit dem amtlichen Kilometergeld ist mangels exakten Kostennachweises durch den Abgabepflichtigen nicht rechtswidrig (Hinweis E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Einem Steuerpflichtigen stehen auch dann keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, wenn er sich nur während des Tages an einer neuen Arbeitsstätte aufhält. Allfällige aus der anfänglichen Unkenntnis über die lokale Gastronomie resultierende Verpflegungsmehraufwendungen können in solchen Fällen durch die entsprechende ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Befindet sich im Bereich der Brusttasche des Sakkos eines Straßenanzuges ein Kärtchen in Visitenkartenart und -größe, das mit wenigen Handgriffen vom Anzug entfernt, also jederzeit wieder abgenommen werden kann, so kann keine Rede davon sein, dass sich ein derartiger Herrenanzug nicht für die private Nutzung e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Der Aufenthalt an einem Ort, der als Mittelpunkt der Tätigkeit eines Steuerpflichtigen angesehen werden muss, führt zu keiner Reise. Die Rechtfertigung der Annahme von Werbungskosten nach § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 liegt bei kurzfristigen Aufenthalten nur in den bei derartigen Reisebewegungen in typisierender Betrach... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/14/0092 E 27. November 2001
Rechtssatz: Die in den Erkenntnissen vom 14. Juni 1989, 88/13/0156, und vom 28. Jänner 1997, 95/14/0156, genannten
Gründe: , welche der Verwaltungsgerichtshof als
Begründung: dafür angeführt hat, dass Aufwendungen für die Fahrtstrec... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/14/0092 E 27. November 2001
Rechtssatz: Eine Schätzung der Fahrtkosten mit dem amtlichen Kilometergeld ist mangels exakten Kostennachweises durch den Abgabepflichtigen nicht rechtswidrig (Hinweis E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20;
Rechtssatz: Einem Steuerpflichtigen stehen auch dann keine Verpflegungsmehraufwendungen zu, wenn er sich nur während des Tages an einer neuen Arbeitsstätte aufhält. Allfällige aus der anfänglichen Unkenntnis über die lokale Gastronomie resultierende Verpflegungsmehraufwendungen können in solchen Fällen durch die entsprechende ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Leiter der Veranlagungsgruppe Einheitsbewertung bei einem Finanzamt im Innendienst beschäftigt. Im Streitjahr hat er in unmittelbarer Nähe seiner Arbeitsstätte einen arbeitgebereigenen Autoabstellplatz angemietet. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 1998 machte er als Werbungskosten Parkplatzgebühren von S 2.160,-- (12 x S 180,--) geltend. Das Finanzamt anerkannte mit Einkommensteuerbescheid 1998 die geltend gemachten Parkplatzgeb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer gab nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid seinen von ihm geführten Fleischhauereibetrieb mit 31. Dezember 1988 auf. Das anlässlich der Betriebsaufgabe in das Privatvermögen übernommene Betriebsgebäude vermietete der Beschwerdeführer zu 77,2 %. Zu 22,8 % nutzte er es für eigene (private) Zwecke. Der Streit zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens geht dahin, ob Zinsen für seinerzeitige Betriebsschulden (anteilig) als Werbungsko... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Leiter der Veranlagungsgruppe Einheitsbewertung bei einem Finanzamt im Innendienst beschäftigt. Im Streitjahr hat er in unmittelbarer Nähe seiner Arbeitsstätte einen arbeitgebereigenen Autoabstellplatz angemietet. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 1998 machte er als Werbungskosten Parkplatzgebühren von S 2.160,-- (12 x S 180,--) geltend. Das Finanzamt anerkannte mit Einkommensteuerbescheid 1998 die geltend gemachten Parkplatzgeb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Im Falle des § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 sieht das Gesetz nur eine pauschale Abgeltung vor. Damit sind nicht nur die reinen Fahrtkosten abgegolten, sondern alle Aufwendungen, die durch die Benützung des Kraftfahrzeuges (hier: Parkplatzgebühren) entstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Werbungskosten sind nach § 16 Abs 1 EStG 1988 Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen. Werbungskosten sind demzufolge Wertabgaben, die durch die auf die Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte ausgerichtete Tätigkeit veranlasst sind. Es muss ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der auf ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Im Falle des § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 sieht das Gesetz nur eine pauschale Abgeltung vor. Damit sind nicht nur die reinen Fahrtkosten abgegolten, sondern alle Aufwendungen, die durch die Benützung des Kraftfahrzeuges (hier: Parkplatzgebühren) entstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag vom 30. April 1991 erwarb die Beschwerdeführerin ein im 6. Wiener Gemeindebezirk gelegenes Mietshaus. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1991 wird aus der Vermietung dieser Liegenschaft ein Werbungskostenüberschuss von S 189.561,82 ausgewiesen. Unter den Werbungskosten findet sich - gestützt auf ein Sachverständigengutachten vom 6. März 1992 - eine Gebäudeabschreibung (AfA) in Höhe von S 293.710,-- . In dem angeschlossenen Sachverständigenguta... mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag vom 30. April 1991 erwarb die Beschwerdeführerin ein im 6. Wiener Gemeindebezirk gelegenes Mietshaus. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1991 wird aus der Vermietung dieser Liegenschaft ein Werbungskostenüberschuss von S 189.561,82 ausgewiesen. Unter den Werbungskosten findet sich - gestützt auf ein Sachverständigengutachten vom 6. März 1992 - eine Gebäudeabschreibung (AfA) in Höhe von S 293.710,-- . In dem angeschlossenen Sachverständigenguta... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb;
Rechtssatz: Das Gesetz enthält keine Vorschrift, wie die fiktiven Anschaffungskosten von der Abgabenbehörde zu schätzen sind (Hinweis E 21.10.1993, 92/15/0079; E 20.7.1999, 98/13/0109). Die Ansicht, dass sich der Marktpreis von Mietobjekten auch am Ertragswert orientiere, weshalb bei Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten nicht aus... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litb;
Rechtssatz: Das Gesetz enthält keine Vorschrift, wie die fiktiven Anschaffungskosten von der Abgabenbehörde zu schätzen sind (Hinweis E 21.10.1993, 92/15/0079; E 20.7.1999, 98/13/0109). Die Ansicht, dass sich der Marktpreis von Mietobjekten auch am Ertragswert orientiere, weshalb bei Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten nicht aus... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte bereits vor dem Jahr 1992 neben anderen Einkünften solche aus der Vermietung einer Wohnung, eines Büros samt Lager und eines Geschäftslokals. Im Jahr 1991 kaufte der im Jahr 1919 geborene Vater des Beschwerdeführers (idF: Vater) zwei nebeneinander liegende Liegenschaften (idF: Liegenschaften), auf denen sich ein nicht bewohntes Einfamilienhaus befand. Der Vater hatte die Absicht, das Einfamilienhaus abzubrechen und sodann auf den Liegenschaften ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der in der Schweiz eine kaufmännische Lehre abgeschlossen hatte, war im Streitjahr als Grenzgänger in einem schweizerischen Unternehmen als kaufmännischer Angestellter tätig. In seiner Einkommensteuererklärung machte er iZm dem berufsbegleitenden Besuch der viereinhalbjährigen Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule in St. Gallen (idF: HWV) der Höhe nach nicht strittige Aufwendungen für Schulgeld, Fahrtkosten und Lehrmittel als Werbungskosten geltend. Strittig... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Ausbildung an einer höheren Schule wie Allgemein Bildende Höhere Schule, Höhere Technische Lehranstalt oder HAK ist auch dann als Berufsausbildung anzusehen, wenn diese Ausbildung neben einem bereits ausgeübten Beruf im Rahmen eines zweiten Bildungswegs (in einer Abendschule oder in Abendkursen) erfol... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28;UStG 1972 §12;
Rechtssatz: Werbungskosten können unter Umständen bereits steuerlich berücksichtigt werden, bevor noch Einnahmen aus Vermietung erzielt werden. Für diese Berücksichtigung reichen allerdings weder bloße Absichtserklärungen über eine künftige Vermietung aus, noch der Umstan... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0156 E 18. März 1986 RS 4 Stammrechtssatz Die Frage, ob Ausbildungskosten oder Fortbildungskosten vorliegen, ist jeweils in bezug auf einen bestimmten Steuerpflichtigen zu beantworten. Was für den einen Beruf erst Anstrebenden Berufsausbildung ist, kann für den bereits Berufstät... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §2 Abs4 Z2;EStG 1988 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/15/0060 E 21. Oktober 1993 RS 1 Stammrechtssatz Aufwendungen können auf ein zur Einkunftserzielung bestimmtes Wohnobjekt auch dann als Werbungskosten Berücksichtigung finden, wenn ihnen gerade keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gegenübersteh... mehr lesen...