Der Beschwerdeführer machte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1994 Werbungskosten in der Höhe von S 113.659,-- geltend. Diese beträfen die Kosten einer Zweitwohnung sowie wöchentliche Familienheimfahrten für den Zeitraum vom 1. Jänner 1994 bis zum 31. Juli 1994. Er habe mit 31. Dezember 1993 seinen Arbeitgeber gewechselt. Sein neuer Arbeitsort liege 245 km vom bisherigen Familienwohnsitz entfernt, was einen Wohnortwechsel notwendig gemacht habe. Mit fünf minderjährige... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken betreffend eine Differenzierung zwischen der steuerlichen Behandlung der Tagesgeldzahlungen des Arbeitgebers iSd § 26 Z 4 EStG 1988 und den als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemachten Tagesgelde... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Wenn ein Arzt (Primararzt) im Krankenhaus in den von ihm und vom Krankenhauspersonal benutzten Räumen auf seine Kosten Bilder - nämlich abstrakte Bilder, nicht wissenschaftliche, medizinische Darstellungen - anbringt, so mag er damit einem Bedürfnis nach Ästhetik entsprechen. Ein Zusammenhang zw... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6 impl;EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/09 88/13/0121 1
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstä... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken betreffend eine Differenzierung zwischen der steuerlichen Behandlung der Tagesgeldzahlungen des Arbeitgebers iSd § 26 Z 4 EStG 1988 und den als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemachten Tagesgelde... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6 impl;EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/09 88/13/0121 1
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstä... mehr lesen...
Der ledige Beschwerdeführer machte im Jahresausgleich 1992 und 1993 erhöhte Werbungskosten, und zwar Kosten für doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten, geltend. Hiezu führte er in dem dem Antrag als Beilage angeschlossenen Schreiben vom 22. Dezember 1994 aus, er habe seinen Hauptwohnsitz in Steinhaus am Semmering und sei dort auch behördlich gemeldet. Er sei grundbücherlicher Hälfteeigentümer des Hauses und bewohne dort eine eigene Wohnung. Die auf diese Wohnung entfall... mehr lesen...
Der ledige Beschwerdeführer machte im Jahresausgleich 1992 und 1993 erhöhte Werbungskosten, und zwar Kosten für doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten, geltend. Hiezu führte er in dem dem Antrag als Beilage angeschlossenen Schreiben vom 22. Dezember 1994 aus, er habe seinen Hauptwohnsitz in Steinhaus am Semmering und sei dort auch behördlich gemeldet. Er sei grundbücherlicher Hälfteeigentümer des Hauses und bewohne dort eine eigene Wohnung. Die auf diese Wohnung entfall... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6 impl;EStG 1972 §20 Abs1 Z2 impl;EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §20 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0206 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/30 90/13/0030 1
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Fahrtkosten, die sich aus der Wahl oder Beibehalt... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6 impl;EStG 1972 §20 Abs1 Z2 impl;EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §20 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/15/0206 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/30 90/13/0030 1
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Fahrtkosten, die sich aus der Wahl oder Beibehalt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Arbeitnehmer, verursachte im Jahr 1988 auf einer beruflich veranlassten Fahrt in der Bundesrepublik Jugoslawien einen Verkehrsunfall mit einem Leihauto. Der mit ihm fahrende Arbeitskollege W. erlitt dabei schwere Verletzungen. In der Folge wurde der Beschwerdeführer zu Schadenersatzzahlungen an W. in der Höhe von S 850.000,-- sowie zur Tragung der Prozesskosten und der sonstigen Spesen verurteilt. Im Streitjahr 1995 entrichtete er einen Teilbetrag in Höh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs4 impl;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/10/21 94/15/0193 1
(Hier: Der Abgabepflichtige, ein Arbeitnehmer, verursachte im
Jahr 1988 auf einer beruflich veranlassten Fahrt in der
Bundesrepublik Jugoslawien einen Verkehrsunfall mit einem Leihauto.
Ein mit ihm fahrender Arbeitskollege erlitt dabei schw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist hauptberuflich als Lehrer an einer höheren technischen Bundeslehranstalt tätig. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1993 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen im Zusammenhang mit der Operation seiner Gaumen-Kieferspalte in Höhe von S 67.219,26 als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Die Operation sei für die Weiterausübung seiner unterrichtenden Tätigkeit unumgänglich nötig gewesen. Er habe auf Grund einer Lippen-Kiefer-Gaumen-... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde für den Beschwerdeführer, einen Speditionskaufmann, im Instanzenzug die Arbeitnehmerveranlagung für 1996 durchgeführt und dabei eine Gutschrift von 6.300 S festgesetzt. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, der Beschwerdeführer habe im Jahr 1996 bei der S-AG und der H-GmbH als Dienstnehmer gearbeitet. Er habe in diesem Jahr auch den Grundwehrdienst geleistet. In der Berufung gegen den erstinstanzlichen Veranlagungsbescheid habe er u.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §34;EStG 1988 §35;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Angeborene Behinderungen stehen nicht anders als im Laufe des Lebens auftretende Krankheiten oftmals der Erzielung von Einkünften entgegen oder erschweren die Einkunftserzielung, sodass Aufwendungen zu deren Beseitigung grundsätzlich (auch) der Erhaltung von E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/15 94/13/0142 2 Stammrechtssatz Krankheitskosten sind nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht (Hi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/15 94/13/0142 1 Stammrechtssatz Gerade bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muß ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 18.3.1992, 91/14/0171). Soweit sich ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Aufwendungen für bürgerliche Kleidung zählen auch dann zu den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung, wenn die Kleidung tatsächlich nur in der Arbeitszeit getragen wird (Hinweis E 17.9.1990, 89/14/0277). Steuerliche Berücksichtigung können nur Aufwendungen für typische Berufskleidung finden, also für solc... mehr lesen...
Nach der Sachverhaltsschilderung in der Beschwerde hat der Beschwerdeführer am 21. Dezember 1994 bei einer Dienstfahrt einen Verkehrsunfall erlitten. Sein Dienstgeber habe für die Fahrzeuge der Dienstnehmer (der Beschwerdeführer hatte die Dienstfahrt mit seinem Personenkraftwagen durchgeführt) eine Kaskoversicherung abgeschlossen gehabt. Die Besichtigung des Schadensfalles habe sich auf Grund der Weihnachtsfeiertage verzögert, sodass dem Beschwerdeführer erst mit Schreiben vom 16. Jän... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der seine Tätigkeit laut Steuererklärung als Wirtschaftsjurist bezeichnet, war leitender Angestellter einer Brauerei und verlor infolge einer Umstrukturierung in der Unternehmensgruppe mit 1. November 1995 seinen Arbeitsplatz. Im Rahmen der einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnisses - so die belangte Behörde in der Sachverhaltsschilderung des angefochtenen Bescheides - zwischen der Brauerei und dem Beschwerdeführer sei eine Karriereberatung (Outplacement) ab... mehr lesen...
Nach der Sachverhaltsschilderung in der Beschwerde hat der Beschwerdeführer am 21. Dezember 1994 bei einer Dienstfahrt einen Verkehrsunfall erlitten. Sein Dienstgeber habe für die Fahrzeuge der Dienstnehmer (der Beschwerdeführer hatte die Dienstfahrt mit seinem Personenkraftwagen durchgeführt) eine Kaskoversicherung abgeschlossen gehabt. Die Besichtigung des Schadensfalles habe sich auf Grund der Weihnachtsfeiertage verzögert, sodass dem Beschwerdeführer erst mit Schreiben vom 16. Jän... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Für den Werbungskostenabzug ist ein objektiver Zusammenhang mit einer bestimmten in Aussicht genommenen Einkunftsquelle erforderlich. Aufwendungen, die in Fällen getätigt werden, in denen die Ausübung einer künftigen nichtselbständigen Arbeit, weil von einem künftigen Wahlakt abhängig, noch ungewiss ist, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §2 Abs4 Z2;EStG 1988 §25;EStG 1988 §41;
Rechtssatz: Schadenersatzleistungen des Arbeitgebers für Schäden an einem Kraftfahrzeug des Dienstnehmers, die im Rahmen einer Dienstfahrt angefallen sind, stellen einen lohnsteuerpflichtigen Bezug dar (Hinweis E 16.3.1989, 89/14/0056; E 16.3.1993, 90/14/0263). Der im Rahmen des Dienstverhältnis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Entsprechend der im Beratungsvertrag angeführten Beratungsmaßnahmen und Beratungsziele war die angestrebte Art der beruflichen Tätigkeit des Abgabepflichtigen offen und sollte erst nach Maßgabe persönlicher oder familiärer Verhältnisse das Berufsziel ("unselbständig oder Gründung eines eigenen Unternehmen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §7 Abs2;EStG 1988 §8 Abs4;
Rechtssatz: Ein PKW stellt ein Arbeitsmittel dar, dessen Verwendung sich auf einen Zeitraum vom mehr als einem Jahr erstreckt. Führt die berufliche Verwendung infolge Totalschadens zu einer vollständigen und damit außergewöhnlichen "Abnutzung", ist diesem Umstand gem § 16 Abs 1 Z 8 iVm §... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §7 Abs2;EStG 1988 §8 Abs4;
Rechtssatz: Ein PKW stellt ein Arbeitsmittel dar, dessen Verwendung sich auf einen Zeitraum vom mehr als einem Jahr erstreckt. Führt die berufliche Verwendung infolge Totalschadens zu einer vollständigen und damit außergewöhnlichen "Abnutzung", ist diesem Umstand gem § 16 Abs 1 Z 8 iVm §... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer gab mit Wirkung vom 31. Dezember 1988 seinen Betrieb (Betonwerk) auf. Dabei wurden die nicht abverkauften Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen entnommen. Zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe waren folgende Vermögenswerte vorhanden: Aktiva Passiva Grundstücke S 400.000,-- Girokredit S 837.283,-- Gebäude S 1,270.000,-- Darlehen S 295.869,-- Eigenkapital S 536.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §28;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/09/30 99/15/0106 4 Stammrechtssatz Scheidet ein fremdfinanziertes Gebäude aus dem Betriebsvermögen aus, teilt die Finanzierungsverbindlichkeit sein Schicksal. Vermietet der Steuerpflichtige dieses aus dem Betriebsvermögen ausgeschiedene Gebäude, so s... mehr lesen...
Aufgrund einer Kontrollmitteilung der Betriebsprüfung, wonach die beschwerdeführende KG ihrer Dienstnehmerin GP - sie habe in Bregenz einen neuen Mittelpunkt der Lebensinteressen begründet - Tagesgelder für den Aufenthalt in Bregenz steuerfrei ausbezahlt habe, führte das Finanzamt eine Lohnsteuerprüfung durch. Im Bericht über die Lohnsteuerprüfung wird ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin ein Kino und ein Buffet (in Bregenz) betreibe und ihre Betriebsstätte iSd § 81 EStG in 43... mehr lesen...
Am 6. August 1987 erwarb die Beschwerdeführerin im Erbweg die (im Jahr 1962 bebaute) Liegenschaft in Wien, M-Gasse 21. Sie vermietete sie erstmals ab 17. November 1988. Für das Jahr 1988 reichte sie zunächst keine Einkommensteuererklärung ein. Für die Jahre 1989 bis 1991 wurde bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Bemessungsgrundlage der AfA der Einheitswert herangezogen. Es erfolgte eine entsprechende Veranlagung. In der Folge reichte die Beschwerdeführ... mehr lesen...