Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Gegenleistung ist im Falle der als Anrechnung auf die Einlage erfolgten Einbringung eines Unternehmens mit allen Aktiven und Passiven einschließlich einer Liegenschaft in eine neu gegründete KG sehr wohl zu ermitteln, sodaß die Voraussetzungen des § 4 Abs 2 Z 1 GrEStG 1987 für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer nach dem... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4 Abs1;BAO §6 Abs1;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §17;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Unzutreffend ist die Rechtsmeinung, daß das Bestehen eines Gesamtschuldverhältnisses erst ab Kenntnisnahme der Behörde von der Nichterfüllung des begünstigten Zweckes nach § 4 GrEStG 1955 "denkbar" ist. Ebensoweni... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei Einbringung von Liegenschaften in eine neu gegründete Aktiengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen ist die Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung zu berechnen (Hinweis E 20.6.1990, 89/16/0101). Diese Auffassung hat auch für den Fall der Einbringung von Liegenschaften in eine neu zu gründende Per... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bemessungrundlage der Grunderwerbsteuer ist der Wert der Gesellschaftsrechte, nicht der Wert des Betriebsvermögens. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994160068.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Gegenleistung ist im Falle der als Anrechnung auf die Einlage erfolgten Einbringung eines Unternehmens mit allen Aktiven und Passiven einschließlich einer Liegenschaft in eine neu gegründete KG sehr wohl zu ermitteln, sodaß die Voraussetzungen des § 4 Abs 2 Z 1 GrEStG 1987 für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer nach dem... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei Einbringung von Liegenschaften in eine neu gegründete Aktiengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen ist die Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung zu berechnen (Hinweis E 20.6.1990, 89/16/0101). Diese Auffassung hat auch für den Fall der Einbringung von Liegenschaften in eine neu zu gründende Per... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde wurde über das Vermögen des Wolfgang W. am 16. Juni 1993 der Konkurs eröffnet. Der Gemeinschuldner hatte mit Kaufvertrag vom 6. Dezember 1985 die Liegenschaft EZ 1550 Grundbuch Z erworben und gegenüber dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern beantragt, den Erwerbsvorgang im Sinne der Bestimmung des § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 zur Errichtung einer Arbeiterwohnstätte von der Grunderwerbsteuer zu befreien. Nach Ablauf von acht Jahren gab Wo... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §210 Abs1;BAO §217 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs2;KO §1;KO §46 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Im Falle eines Konkursverfahrens ist hinsichtlich der Beurteilung der Abgabenfälligkeiten der Zeitpunkt der Entstehung der Abgabenschuldigkeit von entscheidender Bedeutung. Vor der Konkurseröffnung entstandene Abgabenforderungen können... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Absicht, den begünstigten Zweck zu erfüllen, ist vorerst nur ein Willensentschluß. Solche Willensentschlüsse sind zunächst keine beweisbaren Tatsachen, sondern nur das Ergebnis eines Denkvorganges. Sie werden erst dann zu einer - auch steuerlich erheblichen - Tatsache, wenn der Willensentschluß durch eine Willenserkl... mehr lesen...
Die N-AG als übertragende Gesellschaft und die N-Holding AG als Nachfolgeunternehmerin gemäß § 2 des Umwandlungsgesetzes (UmwG), BGBl. Nr. 187/1954 idgF, schlossen am 27. Oktober 1989 folgenden (auszugsweise wiedergegebenen) Übertragungsvertrag: "1. In der außerordentlichen Hauptversammlung der N-AG vom 27. Oktober 1989 wurde beschlossen, die Gesellschaft durch Übertragung auf die Hauptgesellschafterin, die N-Holding AG, als Nachfolgeunternehmerin nach den Vorschriften des Umwandl... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen und der vorgelegten Ausfertigung der angefochtenen Berufungsentscheidung ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin und ihr damaliger Ehegatte erwarben mit Kaufvertrag vom 13./14. Oktober 1986 die Liegenschaft EZ 298 KG Ragnitz, wofür ihnen in der Folge antragsgemäß Befreiung von der Grunderwerbsteuer gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 gewährt wurde (Schaffung einer Arbeiterwohnstätte bzw. Generalsanierung und Umbau zu ... mehr lesen...
Die N-AG als übertragende Gesellschaft und die N-Holding AG als Nachfolgeunternehmerin gemäß § 2 des Umwandlungsgesetzes (UmwG), BGBl. Nr. 187/1954 idgF, schlossen am 27. Oktober 1989 folgenden (auszugsweise wiedergegebenen) Übertragungsvertrag: "1. In der außerordentlichen Hauptversammlung der N-AG vom 27. Oktober 1989 wurde beschlossen, die Gesellschaft durch Übertragung auf die Hauptgesellschafterin, die N-Holding AG, als Nachfolgeunternehmerin nach den Vorschriften des Umwandl... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Eine Grundstücksübertragung an den früheren Gatten im Zuge der Auflösung einer Ehe ist ebenso als Aufgabe des begünstigten Zweckes zu werten wie zB die Übertragung eines Grundstückes an Kinder (Hinweis: Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band II, dritter Teil, Grunderwerbsteuer, Ergänzung H 12/2; E 17.2.1983, 82/15/0075). ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;UmwG 1954 §1;
Rechtssatz: Der Verzicht auf Gesellschaftsrechte an der übertragenden Gesellschaft im Falle einer Umwandlung nach dem UmwandlungsG ist Teil der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer (Hinweis E 18.11.1993, 92/16/0179 bis 0185). Der erklärte Verzicht des Erwerbers auf ein Recht, das... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;UmwG 1954 §1 Abs1;UmwG 1954 §2;
Rechtssatz: Leistungen verlieren durch ihre Erbringung an Dritte nicht ihren Charakter als Gegenleistung, wenn sie für den Erwerb der Grundstücke erbracht werden. Die vertragliche Übernahme von Leistungen, sei es gegenüber dem Vertragspartner oder einem Dritten durch... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;UmwG 1954 §1;
Rechtssatz: Der Verzicht auf Gesellschaftsrechte an der übertragenden Gesellschaft im Falle einer Umwandlung nach dem UmwandlungsG ist Teil der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer (Hinweis E 18.11.1993, 92/16/0179 bis 0185). Der erklärte Verzicht des Erwerbers auf ein Recht, das... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;UmwG 1954 §1 Abs1;UmwG 1954 §2;
Rechtssatz: Leistungen verlieren durch ihre Erbringung an Dritte nicht ihren Charakter als Gegenleistung, wenn sie für den Erwerb der Grundstücke erbracht werden. Die vertragliche Übernahme von Leistungen, sei es gegenüber dem Vertragspartner oder einem Dritten durch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb mit Kaufvertrag vom 21. März 1986 von der N-Baugesellschaft m.b.H., einer Vereinigung mit der statutenmäßigen Aufgabe der Schaffung von Wohnungseigentum, die Liegenschaft EZ 302, Grundbuch H, Grundstück 240/66 Baufläche. Punkt X des Kaufvertrages lautet: "Der Käufer beabsichtigt ob der kaufgegenständlichen Liegenschaft Wohnungseigentum zu begründen und beantragt daher die besondere Ausnahme von der Besteuerung dieses Rechtsgeschäftes nach § 4 GrEST 1955 in ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §209 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/16/0169 E 16. September 1982 RS 3(hier: Anfrage des Finanzamtes an den Abgabepflichtigen) Stammrechtssatz Auch die Anfrage des Finanzamtes an ein Gemeindeamt bezüglich der Fertigstellung der Arbeiterwohnstätte ist als eine zur Geltendmachung des Abgabenanspruches un... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 6. Oktober 1982 erwarben die Beschwerdeführer das Grundstück Nr. 656/6, KG G, um den Kaufpreis von S 387.440,--. Für diesen Erwerbsvorgang wurde Grunderwerbsteuerbefreiung wegen Arbeiterwohnstättenbaues (§ 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955) beantragt. Mit Schreiben vom 13. November 1990, also nach Ablauf der 8-Jahresfrist des § 4 Abs. 2 GrEStG 1955 richtete das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im folgenden: Finanzamt) eine Anfrage an die Beschwerde... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 9. Jänner 1982 erwarb die Beschwerdeführerin die streitgegenständliche Liegenschaft EZ 1599 der KG H. Gegenstand des Kaufvertrages war die Liegenschaft samt dem von der Verkäuferin, einem Bauunternehmen, darauf zu errichtenden Wohnhaus. In der Grunderwerbsteuererklärung vom 15. Jänner 1982 wurde für den Erwerbsvorgang die Steuerfreiheit im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. b GrEStG 1955 geltend gemacht. Am 12. Juni 1986 richtete das Finanzamt mittels eines Vordruckes ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und Frau J.H. erwarben mit Anwartschaftsvertrag vom 22. Juni 1987 gemeinsam die Ansprüche auf Übereignung eines Anteiles an einem Grundstück, auf welchem eine Reihenhausanlage geschaffen werden sollte, zur Begründung: von Wohnungseigentum. In ihrer Abgabenerklärung vom 22. Juni 1987 begehrten der Beschwerdeführer und J.H. Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 3 Grunderwerbsteuergesetz 1955 und legten den Anwartschaftsvertrag vor. Der Abschluß (aller) Wohnu... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0209 2 Stammrechtssatz Wird der Vorgang, durch den der begünstigte Zweck aufgegeben wurde, wieder rückgängig gemacht, so wird die Steuerbefreiung nicht wieder wirksam, da durch eine neuerliche Willenserklärung des Erwerbers der Verlust der Steuerfreiheit nicht beseitigt werden kann. ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 litc;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;GrEStG 1955 §4 Abs2 Satz3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/16/0014 E 21. Februar 1985 RS 2 Stammrechtssatz § 4 Abs 1 Z 1 lit c GrEStG 1955 enthält ebenso wie der Befreiungstatbestand des § 4 Abs 1 Z 2 lit b GrEStG 1955 sowohl eine SACHLICHE BEGÜNSTIGUNG (arg. "Eigenheim") als auch eine PERSÖNLICHE BEGÜNSTIGUNG (arg "übern... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/16/0016
Rechtssatz: Die allenfalls vor Ablauf der Achtjahresfrist manifestierte Absicht, nach Ablauf den bereits erfüllten begünstigten Zweck (durch Vergrößerung) aufzugeben, kann keine Rolle mehr im Hinblick auf die Befreiung spielen. Nur tatsächliche Baumaßnah... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb;GrEStG 1955 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/26 90/16/0224 4 Stammrechtssatz Ganz abgesehen davon, daß die Steuerbefreiung des § 4 Abs 1 Z 3 lit b GrEStG 1955 nur dann anzuwenden ist, wenn - unter sonstigen Voraussetzungen - auf dem Grundstück, das Gegenstand des Erwerbes war, der Veräußerer ein Wohnha... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage strittig, ob auf einen im Zuge eines Erwerbsvorganges nach § 7 Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) erfolgten Grundstückserwerb der einfache oder der zweifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage anzuwenden ist. Während die Beschwerdeführerin ersteres anstrebt, vertritt die belangte Behörde wie schon die Abgabenbehörde erster Instanz die letztere Meinung. Die belangte Behörde stützt sich dabei auf den Wortla... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §6 Abs1;UmgrStG 1991 §11 Abs5;UmgrStG 1991 §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/19 93/16/0147 1
(hier Anwendungsfall von § 7 und § 11 Abs 5 UmgrStG 1991) Stammrechtssatz Da § 22 Abs 4 UmgrStG 1991 nicht zwischen Einbringungsvorgängen mit und solc... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage strittig, ob auf einen im Zuge eines Erwerbsvorganges nach § 7 Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) erfolgten Grundstückserwerb der einfache oder der zweifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage anzuwenden ist. Während die Beschwerdeführerin ersteres anstrebt, vertritt die belangte Behörde wie schon die Abgabenbehörde erster Instanz die letztere Meinung. Die belangte Behörde stützt sich dabei auf den Wortla... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §6 Abs1;UmgrStG 1991 §11 Abs5;UmgrStG 1991 §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/19 93/16/0147 1
(hier Anwendungsfall von § 7 und § 11 Abs 5 UmgrStG 1991) Stammrechtssatz Da § 22 Abs 4 UmgrStG 1991 nicht zwischen Einbringungsvorgängen mit und solc... mehr lesen...