Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4 Abs1;BAO §6 Abs1;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §17;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Unzutreffend ist die Rechtsmeinung, daß das Bestehen eines Gesamtschuldverhältnisses erst ab Kenntnisnahme der Behörde von der Nichterfüllung des begünstigten Zweckes nach § 4 GrEStG 1955 "denkbar" ist. Ebensoweni... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 18. Juli 1977 veräußerte der Beschwerdeführer eine seit dem 11. Februar 1975 ihm zur Gänze grundbücherlich zugeschriebene inländische Liegenschaft, auf der sich ein denkmalgeschütztes Haus befindet, zu 2/3 Anteilen an L und zu 1/3 Anteilen an F um den Gesamtkaufpreis von 970.000 S. Im Punkt XI. des Kaufvertrages wurde folgendes vereinbart: "Die Käufer haben die gegenständliche Liegenschaft zur Schaffung von Wohnstätten gemäß § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG erworben. Dem... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §6 Abs1;GrEStG 1955 §17;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde darf sich bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung nicht ohne sachgerechten Grund an jene Partei halten, die nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerschuld NICHT entrichten soll (Hinweis: E 23.6.1983, 16/3023/80; und ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §17 Z4;
Rechtssatz: Durch widerrechtliche Vereinbarungen kann das nach § 17 Z 4 GrEStG 1955 zwischen Käufer und Verkäufer entstandene Gesamtschuldverhältnis nicht ausgeschlossen werden (Hinweis: E 27.10.1983, 82/16/0163). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1989160050.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Am 14. Dezember 1990 wurde dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (im folgenden: Finanzamt) angezeigt, daß die Beschwerdeführer mit der X registrierte Genossenschaft m.b.H. (im folgenden: X oder Genossenschaft) am 13. Dezember 1990 einen Anwartschaftsvertrag betreffend die Wohnung Top Nr. 6 in M, A-Gasse, zu einer Gegenleistung von S 3,021.012,-- abgeschlossen hätten. Dieser Anzeige wurde der Anwartschaftsvertrag angeschlossen, der u.a. nachstehenden Inhalt hat: ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955;GrEStG 1987;UStG 1972 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036
Rechtssatz: Dem GrEStG ist eine dem § 6 Z 9 lit a UStG 1972 - wonach die Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 GrEStG 1955 umsatzsteuerfrei sind - reziproke Bestimmung fremd (Hinweis E 3.6.1982, 81/16... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1955;GrEStG 1987; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036
Besprechung in:
AnwBl 1994/1, S 56-57;; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1753/74 E 21. Mai 1976 RS 3 Stammrechtssatz Die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes knüpfen in der Hauptsache an die... mehr lesen...
Der am 12. April 1986 verstorbene Wenzel F. hatte in seinem Testament vom 4. April 1972 Frau Maria Fr. zur Alleinerbin eingesetzt und sämtliche an seinem Todestage vorhandene Noterben, also insbesondere seine Kinder (Roland F., Dipl.Ing. Ingo F. und Waltraud St.) auf den ihnen nach dem Gesetz zukommenden Pflichtteil beschränkt. Mit dem im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung abgeschlossenen Kaufvertrag vom 12. November 1986 verkaufte die Alleinerbin Maria Fr. an Roland F. (den nunm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1955;GrEStG 1987;
Rechtssatz: § 21 BAO ist keine Regel zur Auslegung von Steuergesetzen, sondern eine Richtlinie zur Beurteilung abgabenrechtlich relevanter Sachverhalte. Die Tatbestände des GrEStG knüpfen in der Hauptsache an die äußere zivilrechtliche bzw formalrechtliche Gestaltung an und gestatten daher nur in diese... mehr lesen...
Mit den im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidungen je vom 2. Mai 1991 gab die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (in der Folge: belangte Behörde) jeweils der Berufung der Beschwerdeführer gegen den sie betreffenden der gesondert ausgefertigten Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz (in der Folge: FA) je vom 14. Februar 1991, mit denen ihnen gegenüber jeweils für einen noch darzustellenden, ein in Oberösterreich gelegenes ... mehr lesen...
Mit den jeweils trennbaren - für die vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren allein wesentlichen - Teilen der angefochtenen, im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten - gesondert ausgefertigten - Berufungsentscheidungen gab die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (in der Folge: belangte Behörde) der jeweiligen Berufung der nunmehrigen drei Beschwerdeführerinnen gegen den jeweils sie betreffenden - gesondert ausgefertigten - Bescheid des Finanzamtes für Gebühren un... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;GrEStG 1955 §17 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/16/0073
91/16/0072 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/24 90/16/0011 6 Stammrechtssatz Die Behörde wird sich iSd § 17 Z 4 GrEStG 1955 im Rahmen der das Ermessen betreffenden Erwägungen von Billigk... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §6 Abs1;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §17 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/16/0078 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/02 91/16/0071 10 Stammrechtssatz Die Rechtsprechung des VwGH, wonach wegen der Gefährd... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §209 Abs1;GrEStG 1955 §17 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/16/0073
91/16/0072 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0137 E 31. Jänner 1985 VwSlg 5956 F/1985 RS 1 Stammrechtssatz Jede, zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepfl... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/16/0073 91/16/0072 Rechtssatz: Die Rechtsprechung des VwGH, wonach wegen der Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabenforderung bei dem oder den anderen Gesamtschuldnern, wegen Eröffnung des Konkurses über dessen oder deren Vermögen oder wegen des Endens einer juristischen Person für die Inanspruchnahme des verbleibenden Gesamtschuldners kein Spielraum für die Ermessensübung bleibt, bezieht sich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §6 Abs1;GrEStG 1955 §17 Z4;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/16/0073
91/16/0072
Rechtssatz: Die rechtskräftige Berufungsvorentscheidung, mit der der Berufung einer Wohnbaugenossenschaf... mehr lesen...
Die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge: belangte Behörde) wies mit Berufungsentscheidung vom 30. August 1989 die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) vom 10. August 1988, mit dem gegenüber dem Beschwerdeführer Grunderwerbsteuer aus noch anzuführenden Gründen festgesetzt worden war, als unbegründet ab, und zwar im wesentlichen mit folgender Begründung: ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §6 Abs1;GrEStG 1955 §17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/16/0027 E 21. Februar 1985 RS 5 Stammrechtssatz Wenn die Forderung bei der ebenfalls zur Steuerleistung herangezogenen Erwerberin uneinbringlich wird, liegt ein Ermessensspielraum in dieser Hinsicht für die Behörde nicht mehr vor (Hinweis E 27.10.1983, 82/16/0163)... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;GrEStG 1955 §17 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/24 90/16/0011 6 Stammrechtssatz Die Behörde wird sich iSd § 17 Z 4 GrEStG 1955 im Rahmen der das Ermessen betreffenden Erwägungen von Billigkeit und Zweckmäßigkeit nicht ohne sachgerechten Grund an jene Partei halten dürfen, die nach dem vertraglichen Innenver... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 25. Jänner 1985 veräußerte die Beschwerdeführerin an die X Gesellschaft m.b.H. je 17/25 Anteile der Liegenschaften EZ 82, 83 und 84, sämtliche des Grundbuches über die Kat. Gem. Z. In der hierüber erstatteten Abgabenerklärung wurde Grunderwerbsteuerbefreiung "wegen § 4 Abs. 2 lit. a, und § 4 Abs. 3 GrEStGes." geltend gemacht. Der Erwerbsvorgang blieb zunächst unversteuert. Gleichfalls am 25. Jänner 1985 hatte die X Gesellschaft m. b.H. an R ein Anbot zum Abschluß e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;GrEStG 1955 §17 Z4;
Rechtssatz: Die Behörde wird sich iSd § 17 Z 4 GrEStG 1955 im Rahmen der das Ermessen betreffenden Erwägungen von Billigkeit und Zweckmäßigkeit nicht ohne sachgerechten Grund an jene Partei halten dürfen, die nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerlast nicht tragen sollte; die andernfalls eintreten... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß am 3. Juli 1978 mit einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft (im folgenden nur als Wohnbaugenossenschaft bezeichnet) ein als "Vorvertrag" bezeichnetes Übereinkommen (im folgenden nur als Übereinkommen bezeichnet) über den Erwerb einer im Inland gelegenen Wohnung ab. Die im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof relevanten Bestimmungen dieses Übereinkommens lauten: "I. Die Wohnbaugenossenschaft ist Eigentümerin der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §209 Abs1;GrEStG 1955 §17 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0137 E 31. Jänner 1985 VwSlg 5956 F/1985 RS 1 Stammrechtssatz Jede, zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbricht die Verjährung gegenüber al... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1804/80 B 18. September 1980 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung (Hinweis auf B vom 28.4.1978, 0922/8, vom 29.9.1978, 1874/78, und vom 2.5.1979, 0329/79), die Auffassung, dass die Behauptung, die Abgabenschuld nur unter Zuhilfenahme von Fremdkapital abstatten zu k... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Grunderwerbsteuer - Mutmaßungen über den voraussichtlichen Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bleiben bei der Frage der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung außer Betracht. Schlagworte InteressenabwägungUnverhältnismäßiger Nachteil European C... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer Grunderwerbsteuer in Höhe von S 622.880,-- festgesetzt. Mit der dagegen erhobenen Beschwerde verbindet der Beschwerdeführer den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Er sei wirtschaftlich nicht in der Lage, den hohen Betrag aufzubringen; eine Vollstreckung würde für ihn den Ruin bedeuten. In ihrer Stellungnahme vom 23. Februar 1990 trat di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Grunderwerbsteuer - Von zwingenden öffentlichen Interessen iS des § 30 Abs 2 VwGG kann (nur) gesprochen werden, wenn die konkrete interessenlage öffentliche Rücksichten berührt, die einen umgehenden Vollzug des angefochtenen Bescheides gebieten. Dies trifft in Abgabensachen dann zu, wenn durch di... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die Beschwerdeführerin - ein gemeinnütziger Bauträger im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 3 lit. a GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) - war Eigentümerin einer Liegenschaft in G. in Niederösterreich und beabsichtigte, darauf ein Wohnhaus mit im Wohnungseigentum stehenden Wohnungen zu schaffen. Auf Grund des mit ihr am 16. Februar/10. April 1981 abgeschlossenen Anwartschaftsvertrages (in der Folge: Vertrag) erwarben die ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;BAO §6 Abs1;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §17 Z4; Beachte Besprechung in:AnwBl 8/1990, 448;
Rechtssatz: Ein Nachsichtswerber muß im Hinblick auf die der Abgabenbehörde im Falle eines - im konkreten Fall auf Grund des § 17 Z 4 GrEStG 1955 iVm § 6 Abs 1 BAO gegeben... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs3 Z1;GrEStG 1955 §17 Z3 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/229;
Rechtssatz: Eine Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft, wie dies bei der Kapitalgesellschaft als juristischer Person der Fall ist, setzt schon begrifflich das Fortbestehen sowohl der Gesellschaft als auch das Fortbestehen der Geschäftsanteile voraus (Hinweis E VS 29.11.197... mehr lesen...