Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §17;
Rechtssatz: Der Erwerbsvorgang, dessen Rückgängigmachung unter den weiteren in § 17 GrEStG 1987 geregelten Voraussetzungen den Anspruch auf Nichtfestsetzung bzw. Rückzahlung der Grunderwerbsteuer begründet, besteht im Erwerb des Rechtstitels für die Übereignung (Hinweis auf die bei Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band II GrEStG 1987 unter Rz 12... mehr lesen...
Index: 20/11 Grundbuch32/06 Verkehrsteuern
Norm: GBG 1955 §22;GrEStG 1987 §17;
Rechtssatz: Es genügt in jenen Fällen, in denen der ursprüngliche Erwerbsvorgang bücherlich durchgeführt wurde, dass der ursprüngliche Veräußerer im Wege des Tatbestandes der Rückgängigmachung den obligatorischen Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums mit der Wirkung erhält, dass er über das Grundstück wieder so verfügen kann, wie v... mehr lesen...
Am 12. November 1998 schlossen die Beschwerdeführerin und die W GmbH einen "Eigentumswohnungsvertrag" über die Wohnungseigentumseinheit Nr. 13 samt Grundanteil. Mit Bescheid vom 14. Jänner 1999 schrieb das Finanzamt der Beschwerdeführerin die Grunderwerbsteuer von S 63.145,-- vor. Dieser Bescheid wurde unangefochten rechtskräftig. Mit Kaufvertrag vom 11. April 2000 erwarb Gerald M von der W GmbH diese Wohnungseigentumseinheit Nr. 13 samt Grundanteil. Mit Schriftsat... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §11;GrEStG 1987 §17;GrEStG 1987 §8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/16/0099 E 14. November 1996 RS 1 Stammrechtssatz Die Vorschriften des § 11 GrEStG 1987 (nunmehr § 17 GrEStG 1987 idF 1994/682) über die Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer setzen voraus, daß die Steuerschuld bereits nach § 8 GrEStG 1987 entstanden ist (Hinweis E 12.4.1984, 83/16/0074; E 26.... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 19. April 1995 erwarb die Hotel S. GmbH & Co KG vom Beschwerdeführer eine Anzahl von Liegenschaften des Grundbuchs I., Katastralgemeinde Gatschen, um den Kaufpreis von S 162,000.000,--. Mit vorläufigem Bescheid vom 23. Mai 1995 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz der Käuferin Grunderwerbsteuer in Höhe von S 5,810.000,-- vor. Am 7. Februar 1996 erließ das Finanzamt auch gegenüber dem Beschwerdeführer einen vorläufigen Grunderwerbsteuerb... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1;GrEStG 1987 §17;
Rechtssatz: § 17 GrEStG bezieht sich - ebenso wie die Tatbestände des § 1 Abs 1 GrEStG - ausschließlich auf das den Anspruch auf Übereignung begründende Verpflichtungsgeschäft. Ob das Verpflichtungsgeschäft erfüllt worden ist, ist für die Frage der Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges, also des Verpflichtungsgeschäftes, nicht maßgebend. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich übereinstimmend, dass die Beschwerdeführerin mit einem Kaufvertrag vom 7. Juli 1998 eine Liegenschaft um den Kaufpreis von S 90,000.000,-- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer erworben hat. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz schrieb für diesen Vorgang Grunderwerbsteuer von einer Bemessungsgrundlage vor, in die der Umsatzsteuerbetrag einbezogen wurde. Die dagegen von der Besch... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/06 Verkehrsteuern
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art33;61990CJ0347 Aldo Bozzi VORAB;61991CJ0208 Raymond Beaulande VORAB;GrEStG 1987;
Rechtssatz: Nach stRsp des EuGH ist der Zweck des Art 33 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977, 77/388/EWG, die Einführung von Steuern, Abgaben und Gebühren zu verhindern, die das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems dadurc... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer erwarben mit Kaufvertrag vom 22. Februar 1993 die Liegenschaften EZ 823 und EZ 2190, je KG Fürstenfeld, von der O.-GesmbH. In § 6 dieses Kaufvertrages, der auf dem Briefpapier des Rechtsanwaltes Dr. Sch. ausgefertigt wurde, wurde vereinbart, dass sämtliche mit der Errichtung, Durchführung und Vergebührung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Steuern, Gebühren und Abgaben die verkaufende Partei trägt, welche auch den Auftrag zur Vertragserrichtung erteilt habe. In ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §6;GrEStG 1955 §17 Z4;GrEStG 1987 §9 Z4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/16/0142 E 19. März 1997 RS 1
(hier GrEStG 1987 anzuwenden) Stammrechtssatz Gemäß § 17 Z 4 GrEStG 1955 sind ua bei einem Kaufvertrag die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner. Die Auswahl der z... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 8. Mai 1984 veräußerte die Beschwerdeführerin das neu vermessene Flurstück Nr. 283, EZ 513, KG St. Peter, im Ausmaß von 1.437 m2 um S 800.000,-- an die Ehegatten H. und I. M.. Punkt 12 dieses Kaufvertrages lautete: "Die Käufer beabsichtigen, auf dem gekauften Grundstück eine Arbeiterwohnstätte zu errichten, weshalb sie die Steuerbefreiung im Sinne des § 4 Abs. 2 Ziff. 2a 'Grundwertsteuergesetz' beantragen." In der Abgabenerklärung der Erwerber vom 10. Mai... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdeinhalt und den vorgelegten Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführer veräußerten mit Kaufvertrag vom 7. Juli 1984 verschiedene landwirtschaftliche Grundstücke an die Eheleute Wendelin und Sylvia Pfurtscheller, wobei für diesen Vorgang die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 4 lit. a GrEStG 1955 in Anspruch genommen wurde. Der begünstigte Zweck wurde in der Folge durch eine am 27. September ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §6;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §17 Z4;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0222 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/03/19 95/16/0142 1 Stammrechtssatz Gemäß § 17 Z 4 GrESt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §236;BAO §237 Abs1;BAO §6;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §17 Z4;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0222
Rechtssatz: Da § 237 Abs 1 BAO ausdrücklich verlangt, die Unbilligkeit müsse ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §237 Abs1;BAO §6;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §17 Z4;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0222
Rechtssatz: Da der Verkäufer des Grund... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §209 Abs1;GrEStG 1955 §17 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0379 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0137 E 31. Jänner 1985 VwSlg 5956 F/1985 RS 1 Stammrechtssatz Jede, zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen vo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §237 Abs1;BAO §6;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §17 Z4;GrEStG 1955 §18 Abs3 Z5;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0222
Rechtssatz: Mi... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 21. Dezember 1992 verkaufte die EB und HYPO-Bank Burgenland AG (in der Folge: AG) der EB und Hypo-ImmobilienvermietungsgesellschaftmbH (in der Folge: GmbH) die im Kaufvertrag näher bezeichneten Liegenschaften. Mit Bescheid vom 7. Jänner 1993 setzte das Finanzamt für diesen Erwerbsvorgang die Grunderwerbsteuer fest. Mit Notariatsakt vom 12. September 1995 wurde zwischen den Vertragsparteien ein Verschmelzungsvertrag errichtet. Danach wird die GmbH durch Übertra... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0116
Rechtssatz: § 17 GrEStG 1987 stellt eine Ausnahme von dem für die Verkehrsteuern geltenden Grundsatz dar, daß die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden soll. Das Gesetz läßt die Festsetzung der Abände... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid geht folgender Sachverhalt hervor: Der Beschwerdeführer erwarb im Jahre 1985 Anteile an der Liegenschaft EZ 1511, Katastralgemeinde Innere Stadt, in Wien, Gölsdorfgasse 2, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung Top 18 verbunden war. Mit Kaufvertrag vom 5. April 1995 erwarb der Beschwerdeführer 172/10285 Anteile an der vorgenannten Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung Top 24 verbunde... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17;GrEStG 1987 §8 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997160511.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Errichterin einiger Reihenhäuser in der KG X. Mit Schreiben vom 11. Juni 1979 teilte die Beschwerdeführerin der Erwerberin M.V. die Zuteilung der Parzelle 395/25 in Schärding-Süd mit. Der Inhalt dieses Schreibens lautet wie folgt: "Parzellenzuteilung Wir teilen Ihnen mit, daß Ihnen der Vorstand unserer Genossenschaft in seiner Sitzung am 5. Juni 1979 die Parzelle Nr. 395/25 des Reihenhauses VI in X zugeteilt hat. Die Grundkosten für diese Parzelle ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §6;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §17 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Gemäß § 17 Z 4 GrEStG 1955 sind ua bei einem Kaufvertrag die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner. Die Auswahl der zur Leistung der Abgabenschuld heranzuziehenden Gesamtschuldner,... mehr lesen...
Mit Abgabenerklärung vom 18. September 1990 wurde vom Vertreter der Beschwerdeführerin ein Erwerbsvorgang über das Grundstück EZ 197, Grundbuch B, angezeigt. Danach habe die Beschwerdeführerin die genannte Liegenschaft von Brigitte V. auf Grund eines Kaufanbotes vom 23. Jänner 1990 bzw. dessen Annahme vom 26. März 1990 erworben. In einem Begleitschreiben wurde ausgeführt, über das Zustandekommen des Kaufvertrages sei ein Verfahren beim Kreisgericht Ried im Innkreis anhängig. Brigitte ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §11;GrEStG 1987 §17;GrEStG 1987 §8;VwRallg;
Rechtssatz: Die Vorschriften des § 11 GrEStG 1987 (nunmehr § 17 GrEStG 1987 idF 1994/682) über die Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer setzen voraus, daß die Steuerschuld bereits nach § 8 GrEStG 1987 entstanden ist (Hinweis E 12.4.1984, 83/16/0074; E 26.1.1989, 88/16/0030). Ist die Wirks... mehr lesen...
Am 26. April 1994 schlossen die beiden Beschwerdeführer, die zu diesem Zeitpunkt noch miteinander verheiratet waren, eine Vereinbarung ab, die auszugsweise folgenden Wortlaut hat: "I. Präambel Frau G. hat mit Übergabsvertrag vom 6.10.1987 von Herrn G. Anteile an der Liegenschaft EZ n1, Grundbuch , Bezirksgericht Döbling, Wohnungseigentum, bestehend aus den Grundstücken 214/19 Baufläche und 215/21 Baufläche, Grundstücksadresse ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §289;GrEStG 1987 §17; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0188
Rechtssatz: Ein an die Abgabenbehörde erster Instanz gerichteter Antrag, die Steuer nicht festzusetzen (Hinweis § 17 GrEStG 1987) ist bei der Entscheidung über die Berufung gegen die Grunderwerbsteuerfe... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 13. Oktober 1980 erwarb Marianne N. von der Beschwerdeführerin und ihrem zwischenzeitig verstorbenen Ehemann Dr. Friedrich H. die diesen je zu Hälfte gehörige Liegenschaft EZ 1352, KG W, um den Preis von S 1,100.000,--. Die von der Käuferin im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 (Arbeiterwohnstättenbau) begehrte Befreiung von der Grunderwerbsteuer wurde zunächst nicht gewährt. Die im Instanzenzug ergangene Grunderwerbsteuervorschreibung wurde in der Folge ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §891;BAO §6 Abs1;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §17;
Rechtssatz: Ist der Erwerbsvorgang ein Kaufvertrag, so sind die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen Steuerschuldner hinsichtlich der Grunderwerbsteuer. Nach § 6 Abs 1 BAO sind Personen, die nach Abgabenvorschriften - wie hie... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §198;BAO §20;BAO §6 Abs1;GrEStG 1955 §17;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Soweit die Abgabepflichtige (Verkäuferin des Grundstücks) meint, sie hätte bei einer Ermessensabwägung iSd § 20 BAO nicht zur Abgabenleistung herangezogen werden dürfen, ist ihr entgegenzuhalten, daß eine Zustellung eines Grunderwerbsteuerbescheides a... mehr lesen...