Mit dem Straferkenntnis des Magistratischen Bezirksamtes für den 23. Wiener Gemeindebezirk vom 19. Oktober 1965 wurde der Beschwerdeführer schuldig befunden, in Wien 23., W-straße 416, 1) durch Errichtung bzw. Inbetriebnahme verschiedener (im einzelnen aufgezählter) Betriebsteile eine erweiterte bzw. geänderte Betriebsanlage (zur Strick- und Wirkwarenerzeugung) betrieben zu haben, ohne die erforderliche rechtskräftige Genehmigung der Behörde erhalten zu haben; 2) nicht dafür gesorgt ... mehr lesen...
Index: Gewerberecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §8 implizit VStG §5 Abs1 VStG §5 Abs2 FinStrG Art. 1 § 8 heute FinStrG Art. 1 § 8 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 FinStrG Art. 1 § 8 gültig von 01.01.1976... mehr lesen...
Index: Gewerberecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §8 implizit VStG §5 Abs1 FinStrG Art. 1 § 8 heute FinStrG Art. 1 § 8 gültig ab 01.01.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 FinStrG Art. 1 § 8 gültig von 01.01.1976 bis 31.12.20... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des Hauses Wien VI, S-gasse (EZ. nn) des Grundbuches der Katastralgemeinde M). Im Jahre 1931 mietete JL einen Raum als Geschäftslokal für den von ihr betriebenen Gemischtwarenhandel und dazu ein nach dem ursprünglichen Baukonsens zur Hausbesorgerwohnung gehöriges, an das Geschäftslokal unmittelbar anschließendes Zimmer. Bei einer vom Magistrat der Stadt Wien in einem Administrativerfahren nach § 129 Abs. 10 der Bauordnung für Wien am 23. Novemb... mehr lesen...
Index: Baurecht - WienL37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs10 VStG §5 Abs1 VStG § 5 heute VStG § 5 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geände... mehr lesen...
Am 21. Juli 1965, langte beim Magistrat der Stadt Wien - MBA XI, eine Anzeige ein, daß die Bewohner der Häuser Wien, Ggasse 16 und 20, durch den Motorenlärm der im Hause G-gasse 18 der X-Gesellschaft AG - Wien installierten Klimaanlage in ihrer Nachtruhe empfindlich gestört würden. Diese Klimaanlage war anfangs 1964 im Zuge des Einbaues bzw. der Aufstellung einer IBM.- Lochkartenanlage installiert worden, ohne daß hiefür eine Baubewilligung im Sinne des § 109 Abs. 2 der Bauordnung fü... mehr lesen...
Index: Baurecht - WienL82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauRallg VStG §5 Abs1 VStG § 5 heute VStG § 5 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 5 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 19. Jänner 1965 fand die Bezirkshauptmannschaft Hallein den Beschwerdeführer für schuldig, er habe am 27. Mai 1963 schon um 3 Uhr 03 früh mit der der Erzeugung von Backwaren dienenden Arbeit (Tafelarbeit) begonnen. Dieses Verhalten des Beschwerdeführers wertete die Behörde als eine Übertretung nach § 5 Abs. 1 des Bäckereiarbeitergesetzes, Gesetz vom 31. März 1955, BGBl. Nr. 69 (im folgenden kurz als BAG bezeichnet), und verhängte über ihn wegen dieser Übertret... mehr lesen...
Index: Ankündigungs- und Anzeigenabgaben40/01 Verwaltungsverfahren50/04 Berufsausbildung
Norm: BAG 1969 §5 Abs1 VStG §5 Abs1 VStG § 5 heute VStG § 5 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 5 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
Index: Ankündigungs- und Anzeigenabgaben40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1 VStG § 5 heute VStG § 5 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 5 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangen Bescheid der belangten Behörde wurde die Beschwerdeführerin der Verwaltungsübertretung nach § 129 Abs. 2 der Bauordnung für Wien in Verbindung mit § 5 Abs. 2 des Gesetzes über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren (LGBl. Nr. 22/1955) für schuldig erkannt und über sie gemäß § 135 Abs. 1 der Bauordnung für Wien eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzarreststrafe 3 Tage) verhängt. Als erwiesen wurde angenommen, die Beschwerdeführerin habe als ... mehr lesen...
Index: Baurecht - WienL37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs2BauO Wr §135 VStG §5 Abs1 VStG § 5 heute VStG § 5 gültig ab 01.01.2019 zul... mehr lesen...
Index: Baurecht - WienL37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs2BauO Wr §135 VStG §5 Abs1 VStG § 5 heute VStG § 5 gültig ab 01.01.2019 zul... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Beschwerdeführerin der Verwaltungsübertretung nach § 129 Abs. 1 der Bauordnung für Wien für schuldig erkannt und über sie gemäß § 135 Abs. 1 leg. cit. eine Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzarreststrafe fünfzehn Tage) verhängt. Als erwiesen wurde angenommen, die Beschwerdeführerin habe als Eigentümerin des Hauses Wien, D -Gasse, in der Zeit vom 14. Juni bis 31. Dezember 1962 unterhalb des zum Te... mehr lesen...
Index: Baurecht - Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1 VStG § 5 heute VStG § 5 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 5 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 R... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - VStG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1 VStG § 5 heute VStG § 5 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 5 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien, M. Abt. 36, hatte mit Bescheid vom 4. August 1960 dem Beschwerdeführer als Eigentümer des Hauses Wien II, R-Gasse, gemäß § 129 Abs. 2 und 4 der Bauordnung für Wien und § 1 des Gesetzes vom 24. September 1957, LGBl. Nr. 25, u. a. den Auftrag erteilt, binnen sechs Wochen nach Zustellung die lockeren und absturzgefährlichen Verputzteile der Gassenschaufläche (Front V) und des Lichthofes abzuschlagen, ferner binnen zwölf Monaten nach Rechtskraft die Gassensc... mehr lesen...
Index: VerwaltungsverfahrenL37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs2 VStG §24 VStG §5 Abs1 VStG § 24 heute VStG § 24 gültig ab 15.08.2018 ... mehr lesen...
Index: VerwaltungsverfahrenL37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs2 VStG §24 VStG §5 Abs1 VStG § 24 heute VStG § 24 gültig ab 15.08.2018 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bauoberbehörde für Wien vom 31. Mai 1957 wurde dem Eigentümer des Hauses Wien XVIII., G-Straße, gemäß § 129 Abs. 2 und 4 der Bauordnung für Wien der Auftrag erteilt, das Haus innerhalb einer Frist von vier Wochen zu räumen und innerhalb einer Frist von einem Jahr, beides gerechnet von der Rechtskraft des Bescheides, abtragen zu lassen. Gleichzeitig wurde der Benützungskonsens für dieses Haus aufgehoben. Mit Bescheid der Bauoberbehörde für Wien vom 31. Mai 1957 wurde ... mehr lesen...
Index: Baurecht - WienL37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs1 VStG §5 Abs1 VStG § 5 heute VStG § 5 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geänder... mehr lesen...
Index: Baurecht - WienL37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs1 VStG §5 Abs1 VStG § 5 heute VStG § 5 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geänder... mehr lesen...
Mit dem am 3. Dezember 1958 zugestellten Bescheid des Wiener Magistrates, M. Abt. 36, vom 23. September 1958 wurde der Eigentümerin des Hauses Wien IX, L-gasse , VB zu Handen des Beschwerdeführers als Hausverwalters gemäß § 129 Abs. 10 der Bauordnung für Wunder Auftrag erteilt, die Fehleinmündung der Heizstelle vom Zimmer der Wohnung Nr. 3 in den Rauchfang vom P/2 binnen zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides beseitigen zu lassen. Gleichzeitig wurde die aufschiebende Wirkung eine... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistratischen Bezirksamtes für den XII. Wiener Gemeindebezirk wurde die Beschwerdeführerin als Verwalterin des Hauses Wien, F-gasse 12 der Übertretung des § 129 Abs. 2 Bauordnung für Wien für schuldig erkannt und über sie gemäß § 135 Abs. 3 der Bauordnung (in der Fassung der Landesgesetze für Wien Nr. 20/1951 und Nr. 28/1956) eine Geldstrafe von S 400, im Falle der Uneinbringlichkeit eine Arreststrafe in der Dauer von 4 Tagen verhängt. Als erwiesen wurde ang... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienL37169 Kanalabgabe WienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung WienL82309 Abwasser Kanalisation Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs2BauO Wr §135 Abs3Kanalanlagen- und EinmündungsgebührenG Wr §5 Abs2 VStG §5 Abs1 VStG § 5 heute ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Beschwerdeführerin als Verwalterin des Hauses Wien, X-gasse 17 der Verwaltungsübertretung nach § 129 Abs. 2 der Bauordnung für Wien für schuldig erkannt und über sie gemäß § 135 Abs. l der Bauordnung eine Geldstrafe von 300 S, im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe eine Ersatzarreststrafe in der Dauer von zwei Tagen verhängt. Als erwiesen wurde angenommen, die Beschwerdeführerin habe es... mehr lesen...
Index: Baurecht - WienL37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs2BauO Wr §135 Abs3 VStG §5 Abs1 VStG § 5 heute VStG § 5 gültig ab 01.01.2019 ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat beschlossen, die beiden Beschwerden wegen des bestehenden Zusammenhanges zur gemeinsamen Behandlung zu verbinden. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 16. Oktober 1973, Zl.: MA 64-253/72/Str. (hg. Zl. 1957/73), wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Verwalter des Hauses in Wien, H-gasse 1, ohne Veranlassung und Vorwissen der Eigentümer dieses Hauses in der Zeit vom 20. September 1971 bis 4. Juli... mehr lesen...
Index: Baurecht - WienL37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag WienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs2BauO Wr §135 Abs3BauRallg implizit VStG §5 Abs1 implizit VStG § 5 heute ... mehr lesen...