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Baurecht - WienNorm
BauO Wr §129 Abs2Rechtssatz
Durch den Hinweis auf Maßnahmen nach Erhalt des baupolizeilichen Instandsetzungsauftrages allein kann der vom Gesetz (§ 5 Abs 1 VStG) geforderte Entlastungsbeweis nicht erbracht werden.Durch den Hinweis auf Maßnahmen nach Erhalt des baupolizeilichen Instandsetzungsauftrages allein kann der vom Gesetz (Paragraph 5, Absatz eins, VStG) geforderte Entlastungsbeweis nicht erbracht werden.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001988.X01Im RIS seit
24.02.2022Zuletzt aktualisiert am
03.03.2022