RS Vwgh 1966/3/28 1988/65

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Veröffentlicht am 28.03.1966
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Baurecht - Wien
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauO Wr §129 Abs2
BauO Wr §135
VStG §5 Abs1

Rechtssatz

Durch den Hinweis auf Maßnahmen nach Erhalt des baupolizeilichen Instandsetzungsauftrages allein kann der vom Gesetz (§ 5 Abs 1 VStG) geforderte Entlastungsbeweis nicht erbracht werden.Durch den Hinweis auf Maßnahmen nach Erhalt des baupolizeilichen Instandsetzungsauftrages allein kann der vom Gesetz (Paragraph 5, Absatz eins, VStG) geforderte Entlastungsbeweis nicht erbracht werden.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Baurecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965001988.X01

Im RIS seit

24.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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