Entscheidungen zu § 49 Abs. 1 VStG

Landesverwaltungsgericht Wien

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Entscheidungen 31-34 von 34

TE Lvwg Erkenntnis 2018/6/19 VGW-001/069/6872/2018

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seine Richterin Mag.a Hillisch über die Beschwerde des Herrn Z. M., vertreten durch Rechtsanwalt Mag. L., gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den ... Bezirk, vom 23.03.2018, Zahl: ..., mit welchem gemäß § 49 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG 1991) der Einspruch gegen die Strafverfügung vom 15.02.2018, ..., als verspätet zurückgewiesen wurde, zu Recht: I. Die Bes... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 19.06.2018

TE Lvwg Erkenntnis 2018/1/5 VGW-021/014/6022/2017

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch die Richterin Dr. Findeis über die Beschwerde des Herrn Dipl.-Ing. Dr. H. L. vom 19.4.2017 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den ... Bezirk, vom 20.3.2017, Zahl MBA … - S 58702/16, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung am 21.12.2017, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revisi... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 05.01.2018

TE Lvwg Erkenntnis 2017/8/7 VGW-031/067/10720/2017

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde des Herrn Ing. F. S., Wien, J.-Straße, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, vom 13.07.2017, GZ MA 67-RV-048796/7/3, mit welchem der Einspruch gegen die Strafverfügung vom 15.05.2017 wegen Übertretung des § 24 Abs. 1 lit. a iVm § 99 Abs. 3 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960 gemäß § 49 Abs. 1 VStG 1991 als verspätet zurückgewiesen wurde, zu Recht erkannt:... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 07.08.2017

TE Lvwg Erkenntnis 2017/8/1 VGW-031/020/10407/2017

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Schopf über die Beschwerde des Herrn Dipl.-Kfm. O. M., gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 27.06.2017, Zl. MA 67-RV-047777/7/3, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof unzulässig. Entscheidungsgründe: Mit Strafverfügung des Magistra... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 01.08.2017

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