Mit Straferkenntnis vom 10.1.1995, Zl 3-*****-94, erkannte die Bezirkshauptmannschaft xx die Rechtsmittelwerberin schuldig, eine Übertretung nach §5 Abs1 Z5 NÖ Veranstaltungsgesetz und eine solche nach §15 Abs1 NÖ Veranstaltungsgesetz begangen zu haben. Gemäß §23 NÖ Veranstaltungsgesetz wurden jeweils Geldstrafen in der Höhe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 5 Tage) verhängt. Gemäß §64 Abs2 des Verwaltungsstrafgesetzes wurde der Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens ers... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten im Rahmen der Verwaltungsübertretung gemäß § 4 Abs 5 land- und forstwirtschaftliche Arbeitnehmerschutzverordnung das Ausmaß der einzelnen Absturzhöhen nicht vorgehalten, obwohl § 4 Abs 5 leg cit erst ab einer Absturzhöhe von mehr als einem Meter ein Geländer vorschreibt und bei einer Absturzhöhe von mehr als zwei Meter darüberhinaus eine Fußleiste erforderlich ist, sowie, daß die beanstandete Stiege mehr als vier Stufen aufweist, so handelt es sich dabei ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Tatumschreibung ".... eine Autodromhalle aufgestellt und betrieben, sohin eine bewilligungspflichtige Veranstaltung im Umherziehen durchgeführt ...." enthält keine Angaben, von welcher Veranstaltung die Behörde tatsächlich ausging. In gleicher Weise hätte es in Bezug auf die erforderliche "Betriebsstättengenehmigung" der Anführung bedurft, für welche genauen Zwecke gegenständliche Autodromhalle zu dienen bestimmt war. mehr lesen...
Mit dem vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat im Land NÖ bekämpften Straferkenntnis hat die Bezirkshauptmannschaft xx über Herrn F B gestützt auf §74 Abs5 Z2 Lebensmittelgesetz 1975 (LMG 1975) wegen zwei Übertretungen der LMKV 1993 Geldstrafen in Höhe von je S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe je 60 Stunden) verhängt und überdies gemäß §64 Abs1 und 2 VStG die Verpflichtung zur Tragung der Verfahrenskosten in Höhe von je S 100,-- sowie gemäß §45 Abs2 LMG 1975 die Verpflichtung zur Tragung von... mehr lesen...
Rechtssatz: Im
Spruch: des Straferkenntnisses ist zu umschreiben, durch welches konkrete Verhalten ein Lebensmittel in Verkehr gebracht wurde. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Formulierung "in der zweiten Hälfte des X-Tunnels" kann angesichts der Tunnellänge von 4,7 km nicht als ausreichende Tatortkonkretisierung angesehen werden (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Der Tatvorwurf, daß der Beschuldigte nicht einen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug eingehalten hat, daß ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst wird, ist nicht als ausreichend konkretisiert anzusehen, wenn der Beschuldigte nicht immer demselben Fahrzeug nachfuhr und es an der Angabe der eingehaltenen Geschwindigkeit und des tatsächlichen Abstandes mangelte (Einstellung des Verfahrens... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Rechtsmittelwerber eine Geldstrafe von insgesamt S 12.400,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: insgesamt 298 Stunden) verhängt. Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sie haben als Fahrzeuglenker folgende Verwaltungsübertretungen begangen: Zeit: 03. Juni 1994 um 14,03 Uhr Ort: Ortsgebiet von W******* auf der LH*** (Hauptstraße) nächst der ONr 50-52 aus Richtung K************* kommend stadtauswärts Fahrzeug: PKW - W-... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 7.6.1995, Zl 3-****-95, erkannte die Bezirkshauptmannschaft xx den Rechtsmittelwerber schuldig, unter Punkt 2) a) eine Übertretung nach §8 iVm §7 Abs2 NÖ Spielautomatengesetz und unter Punkt 2) b) eine solche nach §8 iVm §4 Abs2 litb des NÖ Spielautomatengesetzes begangen zu haben. Gemäß §8 Abs2 NÖ Spielautomatengesetz wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage) verhängt. Gemäß §64 Abs2 VStG wurde der Beitrag zu den Kosten des... mehr lesen...
Beachte Dazu VwGH vom 5. Juli 1996, Zl. 96/02/0263: Behandlung der Beschwerde abgelehnt. Rechtssatz: Werden mehrere Verwaltungsübertretungen (hier: Überholen auf einer unübersichtlichen Straßenstelle - Überschreiten der im Ortsgebiet erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet - Verursachung ungebührlichen Lärms beim Lenken des KFZs - Nichtbefolgung der Aufforderung eines Organes der Straßenaufsicht zum Anhalten - Neuerliche Überschreitung der im Ortsgebiet erlaubten Höchstgeschwin... mehr lesen...
Beachte VwGH vom 6.2.1990, Zl. 89/04/0184, vom 25.11.1983, Zl. 83/02/0085 und vom 7.6.1988, Zl. 88/10/0002 Rechtssatz: Anstiftung und Beihilfe sind nur dann strafbar, wenn der unmittelbare Täter das Tatbild hergestellt hat, das der übertretenen Vorschrift entspricht. Ein wegen Beihilfe gemäß §7 VStG verurteilendes Straferkenntnis hat im Tatvorwurf sowohl jene Tatumstände in konkretisierter Form zu umschreiben, die eine Zuordnung der Tat des Haupttäters zu der durch seine Tat verletzt... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe "am 3.12.1994 gegen 16.45 Uhr den Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen LZ - 1 JLZ auf der B 65 in G., Bezirk Fürstenfeld in Fahrtrichtung Fürstenfeld gelenkt und haben auf Höhe der Raika in G. ca. auf Höhe Strkm. 49,000, auf einer Straßenstrecke, die durch das Vorschriftszeichen 'Überholen verboten' gekennzeichnet ist, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug (Pkw) überholt" und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 16 A... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben im Zeitraum von 01.01.1995 bis 03.08.1995 in Ihrem Betrieb in Wien, B-Straße, eine Neigungswaage, Marke S (2 kg - Nr 608884) versehen mit dem Eichstempel 992, bereit gehalten, die nicht nachgeeicht war, da die letzte Eichung laut Eichstempel im Jahre 1992 stattgefunden hat. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 63 in Verbindung mit § 7 Abs 2 des Maß- und Eichgesetzes (MEG), BGBl Nr 152/... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber hielt bei einer Übertretung nach § 16 Abs 2 lit a StVO den Vorwurf, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug überholt zu haben, ohne die Angabe, daß es sich hiebei um einen PKW gehandelt hatte, nicht im Sinne des § 44 a Z 1 VStG ausreichend konkretisiert, da vom verordneten Überholverbot Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen ausgenommen waren. Dem ist entgegenzuhalten, daß einer ein Verbot einschränkenden Zusatztafel bei Beurteilung der Frage, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Formulierung des Spruches, wonach die verfahrensgegenständliche Waage im Betrieb des Berufungswerbers bereitgehalten wurde, läßt offen, ob das Meßgerät nur dem innerbetrieblichen Gebrauch gedient hat (vgl VwGH vom 6.11.1995, 95/04/005). mehr lesen...
Rechtssatz: Beim gegenständlichen Sachverhalt kommt von vornherein nur der Deliktsfall einer bewilligungspflichtigen Anlage nach dem § 31b WRG 1959 in Betracht. Die strafbehördliche Tatanlastung iSd § 31a WRG 1959 betreffend Lagerung, Leitung und Umschlag wassergefährdender Stoffe im Rechtshilfeersuchen war mangels einer einschlägigen Verordnung des BMfLW gemäß § 31a Abs.3 WRG 1959 von vornherein nicht zielführend. Einer solchen Verordnung kommt bezüglich der Bewilligungspflichten nach § 3... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach Auffassung des Unabhängigen Verwaltungssenates muß ein Schuldspruch nach §39 Abs1 litb Z10 Abfallwirtschaftsgesetz betreffend das bloße Lagern von gefährlichen Abfällen und Altölen, um das Erfordernis des §44a Z1 VStG zu erfüllen, auch jene Tatumstände enthalten, die eine Beurteilung dahin zulassen, ob durch die Lagerung der gefährlichen Abfälle im konkreten Fall die in §1 Abs3 Abfallwirtschaftsgesetz genannten Beeinträchtigungen nicht vermieden wurden. Solche Beeinträchti... mehr lesen...
Mit dem nunmehr vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat im Land NÖ bekämpften Straferkenntnis hat die Bezirkshauptmannschaft xx über Herrn Dr. W L gestützt auf §74 Abs5 Z3 LMG 1975 eine Geldstrafe in Höhe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 120 Stunden) verhängt und überdies gemäß §64 Abs2 VStG die Verpflichtung zur Tragung der Verfahrenskosten in Höhe von S 500,-- ausgesprochen. Angelastet wurde Herrn Dr. L, daß er als handelsrechtlicher Geschäftsführer und als zur Vertretung nach außen b... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einem Unterlassungsdelikt ist zur Konkretisierung des Tatvorwurfes die individualisierte Beschreibung jener Handlungen erforderlich, die der Täter rechtswidrigerweise zu setzen unterlassen hat. Im Sinne einer ausreichenden Tatbeschreibung gemäß §44a VStG kann daher die Auflistung von Mängeln im
Spruch: eines Strafbescheides ohne Anführung jener Maßnahmen, die zur Vermeidung der vorgefundenen Mängel gesetzt hätten werden müssen, nicht als ausreichend anerkannt werden. mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt K/D (im folgenden: belangte Behörde) verhängte über den Berufungswerber mit Strafverfügung vom 28.3.1995, Zl I/6-***-95, eine Geldstrafe in der Höhe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 30 Stunden) wegen Übertretung des §3 Abs2 des NÖ Kurzparkzonenabgabegesetzes. Es wurde ihm angelastet, einen PKW mit einem näher bezeichneten amtlichen Kennzeichen am 29.11.1994 um 11.15 Uhr im Ortsgebiet von K/D auf dem K*****markt, nächst der Bezirkshauptmannschaft K, in einer gebü... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist als Tatort "nächst der BH Krems" angeführt, dann kann kein Zweifel daran bestehen, daß damit der Sitz der Bezirkshauptmannschaft gemeint ist, und zwar auch dann, wenn die Bezirkshauptmannschaft zusätzlich an verschiedenen Adressen Amtsräume hat. mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft G vom 18. Jänner 1995, 3-****-94, wurden über den Beschuldigte Dr W L wegen der Nichteinhaltung von vier bescheidmäßig vorgeschriebenen Auflagenpunkten gemäß "§367 Z25 GewO 1994" vier Geldstrafe zu je S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: jeweils 72 Stunden) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages zum erstinstanzlichen Verfahren in Höhe von S 1.200,-- auferlegt. In diesem Straferkenntnis werden dem Beschuldigten als handel... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Unterstellung des angelasteten Tatverhaltens unter § 137 Abs.2 lit.h WRG 1959 ist von vornherein unschlüssig, weil es gegenständlich nicht um Einleitungen in eine bewilligte öffentliche Kanalisation geht, die von einem Kanalisationsunternehmer gemeinsam mit einer Abwasserreinigungsanlage betrieben wird. Da die belangte Behörde von einer wasserrechtlichen Bewilligungspflicht ausging, hätte sie aus ihrer Sicht grundsätzlich den Tatbestand der konsenslosen Einwirkung auf Gewäs... mehr lesen...
Rechtssatz: § 134 Abs.2a KFG 1967 idF BGBl. Nr. 654/1994 ist mit dem Staatsvertrag über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in Kraft getreten, sohin am 1. Jänner 1995. Demnach ist bei in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassenen Kraftfahrzeugen bei einer Überschreitung der im § 4 Abs.7a genannten Gewichte bis zu einer Höhe von 5 vH, gerundet auf volle 1.000 kg, gemäß § 21 VStG vorzugehen. Das heißt nicht, daß im gegenständlichen Fall die Bestimmungen über die höchstzulässigen Gesamt... mehr lesen...
Rechtssatz: Damit Bescheidauflagen als Teil eines gesetzlichen Tatbildes herangezogen werden dürfen, müssen sie selbst im Hinblick auf das darin enthaltene Ge- oder Verbot dem Erfordernis der Konkretheit entsprechen. Mit Begriffen, wie "genügend widerstandsfähig, fugendicht und leicht waschbar" und "ist die größte Reinlichkeit und Ordnung zu beobachten", wird kein konkretes Verhalten umschrieben, vielmehr bleibt es der Anschauung des einzelnen überlassen, wann er etwa Wände, eine Abwasch... mehr lesen...
Auf Grund des von der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde durchgeführten Ermittlungsverfahrens, insbesondere auf Grundlage der in Anwesenheit des Berufungswerbers und unter Beiziehung der erforderlichen Zeugen am 1. April 1996 vorgenommenen, öffentlichen, mündlichen Verhandlung ergeben sich folgende Feststellungen: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis vom 29.11.1995 war über Herrn R. H. auf Rechtsgrundlage der §§ 4 und 3... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Tatort einer Übertretung der Marktordnung im Sinne des § 368 Z 13 GewO 1994 ist durch die Angabe, ein Kraftfahrzeug -auf dem Produzentenmarkt Graz-Lendplatz- trotz Halte- und Parkverbot während der Marktzeiten behindernd abgestellt zu haben, nicht im Sinne des § 44 a Z 1 VStG ausreichend konkretisiert, da die Rechtslage laut Marktordnung 1988 für das einen großen Teil des Lendplatzes umfassende Marktgebiet teilweise unterschiedlich ist und das verwendete Kraftfahrzeug bei d... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Strafbestimmung des § 366 Abs 1 Z 3 GewO umfaßt zwei strafbare Tatbestände: Ein Zustandsdelikt bei konsensloser Änderung einer genehmigten Betriebsanlage und ein fortgesetztes Delikt bei Betrieb der Betriebsanlage nach der Änderung ohne entsprechende Genehmigung. Um den Erfordernissen des § 44a lit a VStG zu entsprechen, ist bei Zustandsdelikten der Tatzeitpunkt, sohin das Datum der Änderung der Betriebsanlage, bei fortgesetzten Delikten, eine kalendermäßig eindeutige Umsch... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Schuldspruch nach §39 Abs1 litb Z11 AWG muß daher - soweit es um die Übergabe gefährlicher Abfälle geht -, auch jene Tatumstände enthalten, die eine Beurteilung zulassen, ob Beeinträchtigungen im Sinne von §1 Abs3 AWG bei der gegebenen Abgabefrequenz nicht vermieden wurden. mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 21. Februar 1995, 3-*****-94, wurden über den Beschuldigten J Z wegen Übertretung nach "§74 Abs2 iVm §367 Z25 Gewerbeordnung 1994 (Punkt 8. des Bescheides vom 7.8.1986, **-*-***)" und wegen Übertretung nach "74 Abs2 iVm §367 Z25 Gewerbeordnung 1994 (Punkt 2. des Bescheides vom 19.11.1990, **-*-***)" gemäß "§376 Z25 GewO 1994" bzw "§367 Z25 GewO 1994" zwei Geldstrafen zu je S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen: jeweils 72 Stunden) verhängt... mehr lesen...