1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 16. Mai 1984 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer unter Spruchpunkt b) - nur in diesem Umfang ist das Straferkenntnis für den Beschwerdefall von Interesse - schuldig erkannt, er habe "in vorsätzlicher Weise Ende Juli 1983 auf Gp. n1 (Wald) KG R eine Fläche von 2.350 m2 zum Zwecke der Gewinnung von Weideland roden lassen (Nichtbefolgung des Rodeverbotes des § 17 Abs. 1 Forstgesetz)" und dadurch eine Verwaltungsübertretu... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 14. Mai 1985 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 174 Abs. 1 Z. 1 Forstgesetz 1975 (FG) eine Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- (im Nichteinbringungsfalle eine Woche Arrest) verhängt, weil er in der Zeit vom 12. bis 16. April 1984 auf der Waldparzelle n1 KG. K eine Wegschüttung durchgeführt und dadurch den Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur (Rodung) verwendet und auf diese Weise eine Übertretung... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 16. Mai 1984 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer unter Spruchpunkt b) - nur in diesem Umfang ist das Straferkenntnis für den Beschwerdefall von Interesse - schuldig erkannt, er habe "in vorsätzlicher Weise Ende Juli 1983 auf Gp. n1 (Wald) KG R eine Fläche von 2.350 m2 zum Zwecke der Gewinnung von Weideland roden lassen (Nichtbefolgung des Rodeverbotes des § 17 Abs. 1 Forstgesetz)" und dadurch eine Verwaltungsübertretu... mehr lesen...
Zu der Anzeige der Bezirksforstinspektion Kitzbühel wonach der Beschwerdeführer im November 1984 ohne Rodungsbewilligung Rodungsarbeiten zur Verlegung einer Druckrohrleitung für ein privates E-Werk durchgeführt und diese Arbeiten trotz entsprechender Aufforderung nicht eingestellt habe, gab der Beschwerdeführer am 17. Dezember 1984 als Beschuldigter vernommen an: "Es stimmt, dass ich ohne Rodungsbewilligung die in der Meldung ... angeführten Maßnahmen durchgeführt habe. Ich ... mehr lesen...
Zu der Anzeige der Bezirksforstinspektion Kitzbühel wonach der Beschwerdeführer im November 1984 ohne Rodungsbewilligung Rodungsarbeiten zur Verlegung einer Druckrohrleitung für ein privates E-Werk durchgeführt und diese Arbeiten trotz entsprechender Aufforderung nicht eingestellt habe, gab der Beschwerdeführer am 17. Dezember 1984 als Beschuldigter vernommen an: "Es stimmt, dass ich ohne Rodungsbewilligung die in der Meldung ... angeführten Maßnahmen durchgeführt habe. Ich ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es, „obwohl am 5. September 1984 gegen 08.30 Uhr sein Verhalten als Lenker des PKW’s mit dem behördlichen Kennzeichen nn insoferne mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden ist, als er zur vorgenannten Zeit bei seiner Fahrt mit dem vorgenannten Pkw in Bruck/L. auf der Hainburger Straße vor dem Haus Hainburgerstraße Nr. 10 die auf der Hainburger Straße in... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2 Satz2VStG §44a litaVStG §44a Z1 implizit
Rechtssatz: In Ansehung der durch Unterlassung von Meldungen begangenen Übertretungen des § 4 StVO 1960 genügt die Angabe von Zeit und Ort des Unfalles als entsprechende Angaben zur Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat. Einer näheren Umschreibung der unterlassenen Handlung be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 24. Jänner 1984 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, sein Grundstück Nr. n1 KG. F zum Zwecke der Umwandlung in landwirtschaftliche Nutzflächen zu roden, rechtskräftig abgewiesen. Mit einem Schreiben der zuständigen Bezirksforstinspektion vom 25. Jänner 1984 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, diese vorhandene Kahlfläche im Ausmaß von 0,7963 ha bis 30. April 1984 wieder vollst... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 24. Jänner 1984 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, sein Grundstück Nr. n1 KG. F zum Zwecke der Umwandlung in landwirtschaftliche Nutzflächen zu roden, rechtskräftig abgewiesen. Mit einem Schreiben der zuständigen Bezirksforstinspektion vom 25. Jänner 1984 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, diese vorhandene Kahlfläche im Ausmaß von 0,7963 ha bis 30. April 1984 wieder vollst... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Neubau, vom 28. Februar 1984 wurde der Beschwerdeführer - nachdem die im wesentlichen gleich lautende Strafverfügung vom 6. Oktober 1983 infolge rechtzeitig erhobenen Einspruches des Beschwerdeführers außer Kraft getreten war - der Verwaltungsübertretungen zu 1.) nach § 11 Abs. 2 StVO 1960 und zu 2.) nach § 11 Abs. 1 leg. cit. Schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 23. Juli 1983 um 13.15 Uhr... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Neubau, vom 28. Februar 1984 wurde der Beschwerdeführer - nachdem die im wesentlichen gleich lautende Strafverfügung vom 6. Oktober 1983 infolge rechtzeitig erhobenen Einspruches des Beschwerdeführers außer Kraft getreten war - der Verwaltungsübertretungen zu 1.) nach § 11 Abs. 2 StVO 1960 und zu 2.) nach § 11 Abs. 1 leg. cit. Schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 23. Juli 1983 um 13.15 Uhr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. Jänner 1984 um 16.30 Uhr „in Wien 10., bzw. in Wien 11.“, auf der Südosttangente vor der Ausfahrt Landstraße als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges 1. nicht stets einen solchen Abstand zum nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug eingehalten, daß ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich gewesen wäre, da er bei einer Geschwindigkeit von 70 ... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1StVO 1960 §18 Abs1VStG §44a litaVStG §44a Z1
Rechtssatz: Eine Tatortumschreibung "in Wien .... auf der Südosttangente vor der Ausfahrt Landstraße" ist bei den Delikten nach § 11 Abs 1 und 18 Abs 1 StVO im Sinne des § 44a lit a VStG 1950 unzureichend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung sprach mit Straferkenntnis vom 30. März 1983 aus, der Beschwerdeführer habe am 8. Dezember 1981 um 02.30 Uhr in Graz vor dem Hause Mandellstraße Nr. 16 seiner Gattin CG seinen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw zur Fahrt überlassen, obwohl am Fahrzeug der linke Vorderreifen (Michelin, Nr. unleserlich) auf der Innenseite der Lauffläche in einer Breite von ca. 6 cm vollkommen glattgefahren gewesen sei. Der rechte Vorderreifen sei auf der Innense... mehr lesen...
Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1VStG §44a litaVStG §44a Z1 implizit
Rechtssatz: Das Überlassen des Lenkens eines Kraftfahrzeuges durch den Zulassungsbesitzer an eine andere Person stellt kein Tatbestandsmerkmal des 3 103 Abs 1 KFG 1967 dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1985:1984030182.X01 Im RI... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 3. Oktober 1984 wurde der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretungen nach § 38 Abs. 4 StVO 1960 (zu 1.) und nach § 52 Z. 14 leg. cit. (zu 3.) schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er „am 21. 6. 1983, um 21.30 Uhr, in Wien 17., Hernalser Hauptstraße, Kreuzung Wattgasse, stadtauswärts fahrend, als Lenker des PKW .......) vor der Kreuzung Hernalser Hauptstraße/Wattgasse bei der Haltelinie angehalten hat, o... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - VStG40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs4VStG §44a litaVStG §44a Z1 implizit Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0494 E 30. Mai 1984 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Spruchfassung im Sinne des § 44a lit a VStG 1950 ist bei der Übertretung nach § 38 Abs 4 StVO der Satzteil "wenn es die Verkehrslage zulässt" nicht erforderlich. ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen richtete am 21. August 1984 an den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis, dessen Spruch: wie folgt lautete: "Der Beschuldigte KH, geb. JJJJ, K, hat am 22. 1. 1984 1.) gegen 00.30 Uhr im Gasthaus der Marianne D. im alkoholisierten Zustand lautstark herumgeschrien, sieben anwesende Gäste angestänkert, auf die Schank gespuckt und die Gastwirtin fortwährend auf das gröblichste beschimpft, 2.) gegen 02.10 Uhr bis 02.30 Uhr im Hotel XY Gäste an... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen richtete am 21. August 1984 an den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis, dessen Spruch: wie folgt lautete: "Der Beschuldigte KH, geb. JJJJ, K, hat am 22. 1. 1984 1.) gegen 00.30 Uhr im Gasthaus der Marianne D. im alkoholisierten Zustand lautstark herumgeschrien, sieben anwesende Gäste angestänkert, auf die Schank gespuckt und die Gastwirtin fortwährend auf das gröblichste beschimpft, 2.) gegen 02.10 Uhr bis 02.30 Uhr im Hotel XY Gäste an... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung „nach § 19 Abs. 4 letzter Satz StVO 1960 i.V.m. § 9 Abs. 4 StVO 1960“ schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 22. Juni 1982 um 19.35 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug „auf der Autobahnabfahrt der A 3 in Richtung L 2016 neu im Gemeindegebiet von Hornstein“ gelenkt habe, wobei er „bei der Einmündung in die L 2016 neu das dort angebrachte... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs4VStG §44a litaVStG §44a Z1 implizit
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 9 Abs 4 StVO sind wesentliche Tatbestandsmerkmale, dass an einer Kreuzung das Vorschriftszeichen "Halt" und auf der Fahrbahn eine Haltelinie angebracht ist, an der nicht angehalten wird. Fehlt eines dieser Tatbestandsmerkmale, so liegt ein Verstoß geg... mehr lesen...
Das mit dem 26. April 1983 datierte Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz - der die Verwaltungsstrafsache sowohl hinsichtlich der Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 als auch hinsichtlich der Übertretungen kraftfahrrechtlicher Bestimmungen von der Bundespolizeidirektion Leoben gemäß § 29a VStG 1950 übertragen worden war und welche zunächst eine Strafverfügung erlassen hatte, die infolge rechtzeitiger Erhebung eines Einspruches außer Kraft getreten ist - enthält ... mehr lesen...
Das mit dem 26. April 1983 datierte Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz - der die Verwaltungsstrafsache sowohl hinsichtlich der Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 als auch hinsichtlich der Übertretungen kraftfahrrechtlicher Bestimmungen von der Bundespolizeidirektion Leoben gemäß § 29a VStG 1950 übertragen worden war und welche zunächst eine Strafverfügung erlassen hatte, die infolge rechtzeitiger Erhebung eines Einspruches außer Kraft getreten ist - enthält ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/02/0131 E 13. November 1981 RS 2 Stammrechtssatz Ausführungen zum
Spruch: eines Straferkenntnisses, mit dem dem Bfr zur Last gelegt wurde, "es unterlassen zu haben, dem Geschädigten sofort seine Identität bekannt zu geben BZW die nächste Gend.-Dienststelle ohne unnötigen Aufschub vom Verkehrsunfall zu verständigen". (Die... mehr lesen...
Ein Beamter der Bundespolizeidirektion Klagenfurt erstattete am 4. Jänner 1981 die Anzeige, der Beschwerdeführer sei am 11. Dezember 1980 um 18.15 Uhr mit seiner dem Kennzeichen nach bestimmten Kombifahrzeug in der Waaggasse in westliche Richtung gefahren und habe auf dem Schutzweg ca. 30 m nach der Kreuzung mit der Osterwitzgasse eine fahrende Fahrzeugkolonne überholt (Verstoß gegen § 16 Abs. 1 lit. d StVO). Anschließend habe er den Heuplatz überquert und sei nach links in Richtung T... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1VStG §44a litaVStG §44a Z1
Rechtssatz: Die Umschreibung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale lediglich in der
Begründung: des Bescheides reicht im Bereich des Verwaltungsstrafverfahrens nicht aus (Hinweis E 13.1.1982 81/03/0203). Schlagworte
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1
Spruch: und
Begründung: ) Tatvorwurf Besc... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a litaVStG §44a Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0265 E VS 13. Juni 1984 VwSlg 11466 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz §44 a lit a VStG 1950 stellt das Erfordernis der Angabe der als erwiesen angenommenen Tat auf. Nach § 44 a lit a VStG 1950 ist es rechtlich geboten, die Tat hinsichtlich des Täters und der Tatumstände so genau zu umschreiben, daß 1. die Zuordn... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §12 Abs1StVO 1960 §15 Abs5StVO 1960 §7 Abs1VStG §31 Abs1VStG §44a litaVStG §44a Z1
Rechtssatz: Ausführungen darüber, dass die falsche Angabe eines Wiener Gemeindebezirkes der zutreffenden Umschreibung eines Tatortes dann nicht Abbruch tut, wenn der Tatort auf andere Weise klar umschrieben ist. Ferner Ausführungen über die Unzulässigk... mehr lesen...
Nach der Anzeige des Gendarmeriepostenkommandos Gleisdorf vom 24. März 1981 zeigte HS am 27. Februar 1981 um 11,30 Uhr an, er habe gegen 11,20 Uhr seinen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw Marke Golf am Parkplatz gegenüber einem bestimmten Cafe in Gleisdorf am rechten Fahrbahnrand abgestellt. Er sei am Fahrersitz gesessen, sein Begleiter habe Koffer verstaut. Während dieses Vorganges habe der Beschwerdeführer als Lenker des hinter ihm parkenden, dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws M... mehr lesen...
Der Sicherheitswachebeamte AM erstattete am 25. Juni 1980 der Bundespolizeidirektion Innsbruck auf Grund eigener außerdienstlicher Wahrnehmung die Anzeige, der Beschwerdeführer habe am 14. Juni 1980 gegen 18.30 Uhr in Innsbruck, Amraser Straße - Rudolf-Greinz-Straße - Kranewitter Straße einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, obwohl er keine Lenkerberechtigung besitze. Der Meldungsleger habe sich zur angeführten Zeit mit seinem Privat-Pkw in der Amraser Straße auf dem Weg z... mehr lesen...