Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Der Vorschrift des § 44 a lit a VStG ist dann entsprochen, wenn a) im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen ist, daß er (im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren, gegebenen... mehr lesen...
Am 8. September 1988 langte beim Arbeitsamt Salzburg eine von der Firma A-GmbH stammende Meldung ein, wonach das Beschäftigungsverhältnis mit dem deutschen Staatsbürger R am 31. Dezember 1987 geendet habe. Erhebungen dazu ergaben, daß - wie bereits früher gemeldet - seit 1. Jänner 1987 der Beschwerdeführer gemäß § 9 VStG 1950 bei der A-GmbH für die Einhaltung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) verantwortlich war. Gegen eine in der Folge vom Magistrat Salzburg gegen den B... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien sprach mit Straferkenntnis vom 23. September 1985 aus, der Beschwerdeführer sei als Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer bestimmten Gesellschaft mit beschränkter Haftung dafür verantwortlich, daß diese Gesellschaft an einem bestimmten Ort in Wien in der Zeit vom 28. Februar bis 14. März 1985 eine bestimmte Arzneispezialität ("X-Weizendorn-Elixier") abgegeben und am 14. März 1985 diese zur Abgabe bereitgehalten habe,... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien sprach mit Straferkenntnis vom 23. September 1985 aus, der Beschwerdeführer sei als Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer bestimmten Gesellschaft mit beschränkter Haftung dafür verantwortlich, daß diese Gesellschaft an einem bestimmten Ort in Wien in der Zeit vom 28. Februar bis 14. März 1985 eine bestimmte Arzneispezialität ("X-Weizendorn-Elixier") abgegeben und am 14. März 1985 diese zur Abgabe bereitgehalten habe,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a;VStG §9;
Rechtssatz: Wird im Straferkenntnis zu Unrecht die Funktion, in welcher der Besch die Verantwortung für die ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretung gem § 9 VStG zu tragen hat, als die eines "handelsrechtlichen Geschäftsführers" bezeichnet, so können dadurch subjektive Rechte des Besch nicht verletzt werden, wenn ausdrücklich unbestritten bleibt, daß e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E VS 1990/01/30 89/18/0008 2 Stammrechtssatz § 9 VStG stellt keine verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a lit b VStG dar, weil § 9 VStG weder etwas gebietet noch etwas verbietet (Hinweis E 11.4.1983, 82/10/0043; E 12.2.1985, 83/04/0258, VwSlg 11667 A/1985; E 6.12.1983, 2465/80; E 26.5.1986, 8... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E VS 1990/01/30 89/18/0008 2 Stammrechtssatz § 9 VStG stellt keine verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a lit b VStG dar, weil § 9 VStG weder etwas gebietet noch etwas verbietet (Hinweis E 11.4.1983, 82/10/0043; E 12.2.1985, 83/04/0258, VwSlg 11667 A/1985; E 6.12.1983, 2465/80; E 26.5.1986, 8... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 21. Oktober 1987 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Lienz den Beschwerdeführer für schuldig, es als satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ (Geschäftsführer) der "A-GmbH" zu verantworten, daß am 24. Juni 1987 ein Plakat an der westseitigen Außenfläche des Hauses "T" in Lienz, angebracht worden sei, obwohl das Anschlagen von Druckwerken an öffentlichen Orten im Gebiet des Bezirkes Lienz nur an dafür bestimmten Flächen erfolgen dürfe. Der Beschwe... mehr lesen...
Index: 16/01 Medien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: DruckwerkAnschlagV Lienz 1984;MedienG §48;VStG §1;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Da auf Grund der gemäß § 48 MedienG erlassenen Verordnung das Anschlagen von Druckwerken an Außenseiten von Gebäuden dann erlaubt ist, wenn diese Fläche offensichtlich zum Anschlagen von Druckwerken bestimmt sind, hätte es gem § 44a lit a VStG zur Umschreibung der zur Last gelegten Über... mehr lesen...
Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz erließ gegen den Beschwerdeführer folgendes Straferkenntnis vom 23. März 1988 (Spruchteile gemäß § 44a lit. a, b und c VStG 1950): "Sie haben im Hotel Z, Wien, X-Straße, als handelsrechtlicher Geschäftsführer der 'T-GmbH' am Standort Graz, H-Gasse, lt. Strafantrag des Arbeitsinspektorates Graz vom 9.12.1987, wie anläßlich einer Überprüfung am 8.11.1987 und am 9.11.1987 festgestellt werden konnte, 1.) am 8.11.1987 die drei Jugendliche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Wird in der dem Besch zugestellten Ladung der ihm zur Last gelegte Sachverhalt umschrieben, so wird damit dem Erfordernis des § 19 Abs 2 AVG entsprochen. Es besteht keine Notwendigkeit, dem Besch darüber hinaus die Subsumtion der ihm angelasteten Übertretungen in einer dem § 44 a lit b VStG entsprechenden Weise zur Kennt... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis vom 14. Dezember 1988 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Zell am See, der Beschwerdeführer, wohnhaft in B habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Firma J KG zu verantworten, daß laut Preiserhebung vom 28. Oktober 1987 für zwei im einzelnen genannte Bedarfsleistungen ein erheblich über dem ortsüblichen Preis liegendes Entgelt ersichtlich gemacht worden sei. Über den Beschwerdeführer wurde je eine Geldstrafe, zusammen S 3.300,--, verhängt. Der Be... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 14. Juni 1985 wurden über die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin des Cafes der F-KG in D wegen sechs Verwaltungsübertretungen nach § 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 und 3 (dritte Rechtsregel) des Preisgesetzes 1976 Geldstrafen in der Höhe von jeweils S 1.000,--, im Falle der Uneinbringlichkeit Ersatzarreststrafen von jeweils 72 Stunden gemäß § 15 Abs. 1 leg. cit. verhängt, weil sie am... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis vom 14. Dezember 1988 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Zell am See, der Beschwerdeführer, wohnhaft in B habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Firma J KG zu verantworten, daß laut Preiserhebung vom 28. Oktober 1987 für zwei im einzelnen genannte Bedarfsleistungen ein erheblich über dem ortsüblichen Preis liegendes Entgelt ersichtlich gemacht worden sei. Über den Beschwerdeführer wurde je eine Geldstrafe, zusammen S 3.300,--, verhängt. Der Be... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis vom 14. Dezember 1988 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Zell am See, der Beschwerdeführer, wohnhaft in B habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Firma J KG zu verantworten, daß laut Preiserhebung vom 28. Oktober 1987 für zwei im einzelnen genannte Bedarfsleistungen ein erheblich über dem ortsüblichen Preis liegendes Entgelt ersichtlich gemacht worden sei. Über den Beschwerdeführer wurde je eine Geldstrafe, zusammen S 3.300,--, verhängt. Der Be... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 14. Juni 1985 wurden über die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin des Cafes der F-KG in D wegen sechs Verwaltungsübertretungen nach § 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 und 3 (dritte Rechtsregel) des Preisgesetzes 1976 Geldstrafen in der Höhe von jeweils S 1.000,--, im Falle der Uneinbringlichkeit Ersatzarreststrafen von jeweils 72 Stunden gemäß § 15 Abs. 1 leg. cit. verhängt, weil sie am... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung55 Wirtschaftslenkung
Norm: GewO 1973 §370;GmbHG §18;PrG 1976 idF 1982/311;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §9;
Rechtssatz: In Fällen, in denen es nach der Verwaltungsvorschrift darauf ankommt, ob eine Person als handelsrechtlicher oder gewerberechtlicher Geschäftsführer bestraft werden soll, genügt diese undifferenzierte Bezeichnung als "Gesch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §9;
Rechtssatz: Nach der Rsp des VwGH muß in der Tatumschreibung gem § 44a lit a VStG zum Ausdruck kommen, ob ein bestimmter Besch die Tat in eigener Verantwortung oder als der für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit strafrechtl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: PrG 1976 §16a;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Rsp des VwGH muß in der Tatumschreibung gem § 44a lit a VStG zum Ausdruck kommen, ob ein bestimmter Besch die Tat in eigener Verantwortung oder als der für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder Personengemeinschaften ohne ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung55 Wirtschaftslenkung
Norm: GewO 1973 §370;GmbHG §18;PrG 1976 idF 1982/311;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §9;
Rechtssatz: In Fällen, in denen es nach der Verwaltungsvorschrift darauf ankommt, ob eine Person als handelsrechtlicher oder gewerberechtlicher Geschäftsführer bestraft werden soll, genügt diese undifferenzierte Bezeichnung als "Gesch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §9;
Rechtssatz: Nach der Rsp des VwGH muß in der Tatumschreibung gem § 44a lit a VStG zum Ausdruck kommen, ob ein bestimmter Besch die Tat in eigener Verantwortung oder als der für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit strafrechtl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §9;
Rechtssatz: Nach der Rsp des VwGH muß in der Tatumschreibung gem § 44a lit a VStG zum Ausdruck kommen, ob ein bestimmter Besch die Tat in eigener Verantwortung oder als der für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit strafrechtl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: PrG 1976 §16a;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Rsp des VwGH muß in der Tatumschreibung gem § 44a lit a VStG zum Ausdruck kommen, ob ein bestimmter Besch die Tat in eigener Verantwortung oder als der für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder Personengemeinschaften ohne ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 3. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 2. April 1988, um 10.00 Uhr, mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einer bestimmten Straßenstelle gefahren, obwohl er dabei nicht angegurtet gewesen sei. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des Art. III Abs. 5 der 3. KFG-Novelle verletzt. Gemäß "§ 134 KFG" wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 200,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 12 Stunden) ve... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungssrechtszug jeweils einer Verwaltungsübertretung nach Art. III Abs. 5 lit. a der 3. KFG-Novelle schuldig erkannt und dafür bestraft. Dagegen richten sich die vorliegenden Beschwerden. Die belangte Behörde legte die Akten der Verwaltungsstrafverfahren vor und erstattete in jedem Beschwerdefall eine Gegenschrift, in der sie die Abweisung der Beschwerde beantragte. Der Verwaltungsgerichtshof hat die vorl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 8 Abs. 4 StVO 1960 und § 24 Abs. 1 lit. a leg. cit. bestraft, weil er am 8. September 1988 um 10.20 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws an einem näher bezeichneten Ort in Innsbruck auf einem Gehsteig mit halber Fahrzeugbreite und im gekennzeichneten Halte- und Parkverbotsbereich gehalten habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vo... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 19. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 10. Juli 1988 gegen 0.30 Uhr seinen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Brixental Bundesstraße aus Richtung Hopfgarten kommend in Fahrtrichtung Kirchberg gelenkt und dabei 1) im Ortsgebiet von Brixen von Strecken-km (in der Folge km) 19,6 bis 20 die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet laut Ablesung des Tachometers im nachfahrenden Patro... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 3. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 2. April 1988, um 10.00 Uhr, mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einer bestimmten Straßenstelle gefahren, obwohl er dabei nicht angegurtet gewesen sei. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des Art. III Abs. 5 der 3. KFG-Novelle verletzt. Gemäß "§ 134 KFG" wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 200,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 12 Stunden) ve... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 8 Abs. 4 StVO 1960 und § 24 Abs. 1 lit. a leg. cit. bestraft, weil er am 8. September 1988 um 10.20 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws an einem näher bezeichneten Ort in Innsbruck auf einem Gehsteig mit halber Fahrzeugbreite und im gekennzeichneten Halte- und Parkverbotsbereich gehalten habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Die Anführung der Geschwindigkeitsüberschreitung mit einer ZIRKAANGABE im Bescheidspruch ist nicht rechtswidrig (Hinweis E 25.10.1989, 89/03/0145). Schlagworte Überschreiten der Geschwindigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...