Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 litd;StVO 1960 §16 Abs2 lita;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei der Angabe des Kennzeichens des vom Besch gelenkten Pkws handelt es sich um keinen Umstand, der als solcher der Bestrafung nach § 16 Abs 1 lit d StVO und nach § 16 Abs 2 lit a StVO zu Grunde gelegt wird. Die Unrichtigkeit der Bezeichnung... mehr lesen...
Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4KFG 1967 §102 Abs4VStG §31 Abs1VStG §31 Abs2VStG §32 Abs2VStG §44a litaVStG §44a Z1 implizit
Rechtssatz: Eine die Verjährung unterbrechende Verfolgungshandlung hat bei einer Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs 4 KFG näher zu umschreiben, durch welches Verhalten (Handeln oder Unterlassen) der Kfz-Lenker mit seinem Fahrzeug iSd § 102 Abs 4... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 litd;StVO 1960 §16 Abs2 lita;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei der Angabe des Kennzeichens des vom Besch gelenkten Pkws handelt es sich um keinen Umstand, der als solcher der Bestrafung nach § 16 Abs 1 lit d StVO und nach § 16 Abs 2 lit a StVO zu Grunde gelegt wird. Die Unrichtigkeit der Bezeichnung... mehr lesen...
Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4KFG 1967 §102 Abs4VStG §31 Abs1VStG §31 Abs2VStG §32 Abs2VStG §44a litaVStG §44a Z1 implizit
Rechtssatz: Eine die Verjährung unterbrechende Verfolgungshandlung hat bei einer Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs 4 KFG näher zu umschreiben, durch welches Verhalten (Handeln oder Unterlassen) der Kfz-Lenker mit seinem Fahrzeug iSd § 102 Abs 4... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer "Verwaltungsübertretung nach § 70 Abs. 1 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 Tiroler Jagdgesetz 1983 in der Fassung LGBl. Nr. 60 (kurz TJG 1983)" schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 25. Oktober 1987, nachmittags, als Jagdausübungsberechtigter der Eigenjagd Ö in dieser Jagd einen Steinadler erlegt habe, obwohl diese Wildart keine Jagdzeit habe und einer ganzjährigen Schonzeit unterliege. G... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer "Verwaltungsübertretung nach § 70 Abs. 1 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 Tiroler Jagdgesetz 1983 in der Fassung LGBl. Nr. 60 (kurz TJG 1983)" schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 25. Oktober 1987, nachmittags, als Jagdausübungsberechtigter der Eigenjagd Ö in dieser Jagd einen Steinadler erlegt habe, obwohl diese Wildart keine Jagdzeit habe und einer ganzjährigen Schonzeit unterliege. G... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer "Verwaltungsübertretung nach § 70 Abs. 1 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 Tiroler Jagdgesetz 1983 in der Fassung LGBl. Nr. 60 (kurz TJG 1983)" schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 25. Oktober 1987, nachmittags, als Jagdausübungsberechtigter der Eigenjagd Ö in dieser Jagd einen Steinadler erlegt habe, obwohl diese Wildart keine Jagdzeit habe und einer ganzjährigen Schonzeit unterliege. G... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Hinsichtlich einer Verwaltungsübertretung gem § 103 Abs 2 KFG wird dem Besch nicht zur Last gelegt, die der Anfrage zugrundliegende Verwaltungsübertretung begangen zu haben, sondern eine unrichtige Auskunft über die Personen gegeben zu haben, die - möglicherweise in seiner A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §7 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatanlastung des Befahrens der "linken" Fahrbahnseite bzw. des "Überfahrens der Fahrbahnmitte" ist für die örtliche Beschreibung der Fahrt hinreichend (Hinweis E 13.4.1988, 87/03/0114 und E 21.9.1988, 88/03/0042). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82;StVO 1960 §99 Abs3 litd;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Die Umschreibung des Tatortes mit "Dr. Karl Lueger-Ring - Schottenpassage gegenüber der Haltestelle der Straßenbahnlinie 38" entspricht bei einer Übertretung des § 82 StVO dem Gesetz. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff ... mehr lesen...
Index: JagdR - TirolL65000 Jagd WildL65007 Jagd Wild Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: JagdG Tir 1983 §70 Abs1JagdRallgVStG §44a litbVStG §44a Z2
Rechtssatz: § 70 Abs 1 Tir JagdG enthält keinen selbstständigen Straftatbestand, sondern stellt sich als jene
Norm: dar, auf die die Beh die Verhängung der Strafe zu stützen hat. Sie scheidet daher als verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44 a lit b VStG aus. ... mehr lesen...
Index: JagdR - TirolL65000 Jagd WildL65007 Jagd Wild Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: JagdG Tir 1983 §36 Abs2JagdGDV Tir 02te 1983 §1 Abs3JagdRallgVStG §44a litbVStG §44a Z2
Rechtssatz: Die Erlegung eines Steinadlers verstößt gegen § 1 Abs 3 JagdGDV Tir 02te 1983 iVm § 36 Abs 2 Tir JagdG. Schlagworte Übertretungen und Strafen Strafnormen European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §7 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Durch die Tatanlastung der Besch, habe "grundlos" die linke Fahrbahnseite befahren bzw. es sei ihm "Kurvenschneiden" vorzuwerden, wird das rechtlich relevante Tatbestandsmerkmal "soweit dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit .... möglich ist" genügend konkretisiert (Hinweis E 22.11.1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: In Ansehung einer Verwaltungsübertretung gem § 103 Abs 2 KFG kommt es nur darauf an, ob es das für den Besch zugelassene Kfz war, welches der Meldungsleger beobachtet hat; die Person des Lenkens ist unerheblich, sodass der Beh kein Vorwurf zu machen ist, wenn der Meldungsleger nicht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: In Ansehung einer Verwaltungsübertretung gem § 103 Abs 2 KFG kommt es nur darauf an, ob es das für den Besch zugelassene Kfz war, welches der Meldungsleger beobachtet hat; die Person des Lenkens ist unerheblich, sodass der Beh kein Vorwurf zu machen ist, wenn der Meldungsleger nicht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0101 E 22. November 1985 RS 7 Stammrechtssatz Die Tatumschreibung einer Übertretung nach § 7 StVO erfordert einerseits die Konkretisierung, wie weit rechts ein Fahrzeuglenker gefahren ist, und andererseits die konkrete Angabe, wie weit ihm dies zumutbar und möglich war. Die Formulierung: "Er ist nicht so wei... mehr lesen...
Index: JagdR - Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1VStG §31 Abs1VStG §31 Abs2VStG §44a litbVStG §44a Z2VStG §48 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1781/77 E VS 2. Juli 1979 VwSlg 9898 A/1979 RS 3 Stammrechtssatz Der Beschuldigte hat ein rechtliches Interesse, daß ihm sowohl die erwiesene Tat als auch die Verwaltungsvorschrift, die durch die Interessen verletzt worden ist im Straferkenntnis richtig... mehr lesen...
Index: JagdR - Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1VStG §31 Abs1VStG §31 Abs2VStG §44a litbVStG §44a Z2VStG §48 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1781/77 E VS 2. Juli 1979 VwSlg 9898 A/1979 RS 3 Stammrechtssatz Der Beschuldigte hat ein rechtliches Interesse, daß ihm sowohl die erwiesene Tat als auch die Verwaltungsvorschrift, die durch die Interessen verletzt worden ist im Straferkenntnis richtig... mehr lesen...
Index: JagdR - Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2AVG §59 Abs1VStG §44a litbVStG §44a Z2
Rechtssatz: Wenn die durch die Tat verletzte Verwaltungsvorschrift nicht unter Zitierung der entsprechenden
Norm: im
Spruch: angeführt wird, wird dem Gebot des § 44 a lit b VStG nicht entsprochen. Ein diesbzgl unrichtiger oder unvollständiger Ausspruch im
Spruch: kann durch Ausführungen in der
Begründung: des Strafe... mehr lesen...
Index: JagdR - Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2AVG §59 Abs1VStG §44a litbVStG §44a Z2
Rechtssatz: Wenn die durch die Tat verletzte Verwaltungsvorschrift nicht unter Zitierung der entsprechenden
Norm: im
Spruch: angeführt wird, wird dem Gebot des § 44 a lit b VStG nicht entsprochen. Ein diesbzgl unrichtiger oder unvollständiger Ausspruch im
Spruch: kann durch Ausführungen in der
Begründung: des Strafe... mehr lesen...
Index: JagdR - TirolL65000 Jagd WildL65007 Jagd Wild Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: JagdGDV Tir 02te 1983 §1 Abs3JagdRallgVStG §44a Z2VwRallg
Rechtssatz: § 1 Abs 3 der zweiten DV zum Tir JagdG, LGBl 62/1983 stellt sich nach ihrem Wortlaut "Folgende Wildarten sind ganzjährig zu schonen: ... Steinadler ..." eindeutig als Gebotsnorm dar und ist daher im Falle ihrer Übertretung al... mehr lesen...
Index: JagdR - Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44aVStG §44a litaVStG §44a litbVStG §44a Z1VStG §44a Z2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 8 Stammrechtssatz § 44a lit b VStG 1950 verlangt nur die Zitierung der Verwaltungsvorschrift, gegen die mit der Tat verstoßen wurde. Nach dem Wortlaut des § 44a VStG 1950 kommt es weder bei der Umschreibung der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Hinsichtlich einer Verwaltungsübertretung gem § 103 Abs 2 KFG wird dem Besch nicht zur Last gelegt, die der Anfrage zugrundliegende Verwaltungsübertretung begangen zu haben, sondern eine unrichtige Auskunft über die Personen gegeben zu haben, die - möglicherweise in seiner A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §7 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatanlastung des Befahrens der "linken" Fahrbahnseite bzw. des "Überfahrens der Fahrbahnmitte" ist für die örtliche Beschreibung der Fahrt hinreichend (Hinweis E 13.4.1988, 87/03/0114 und E 21.9.1988, 88/03/0042). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82;StVO 1960 §99 Abs3 litd;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Die Umschreibung des Tatortes mit "Dr. Karl Lueger-Ring - Schottenpassage gegenüber der Haltestelle der Straßenbahnlinie 38" entspricht bei einer Übertretung des § 82 StVO dem Gesetz. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff ... mehr lesen...
Index: JagdR - TirolL65000 Jagd WildL65007 Jagd Wild Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: JagdG Tir 1983 §70 Abs1JagdRallgVStG §44a litbVStG §44a Z2
Rechtssatz: § 70 Abs 1 Tir JagdG enthält keinen selbstständigen Straftatbestand, sondern stellt sich als jene
Norm: dar, auf die die Beh die Verhängung der Strafe zu stützen hat. Sie scheidet daher als verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44 a lit b VStG aus. ... mehr lesen...
Index: JagdR - TirolL65000 Jagd WildL65007 Jagd Wild Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: JagdG Tir 1983 §36 Abs2JagdGDV Tir 02te 1983 §1 Abs3JagdRallgVStG §44a litbVStG §44a Z2
Rechtssatz: Die Erlegung eines Steinadlers verstößt gegen § 1 Abs 3 JagdGDV Tir 02te 1983 iVm § 36 Abs 2 Tir JagdG. Schlagworte Übertretungen und Strafen Strafnormen European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §7 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Durch die Tatanlastung der Besch, habe "grundlos" die linke Fahrbahnseite befahren bzw. es sei ihm "Kurvenschneiden" vorzuwerden, wird das rechtlich relevante Tatbestandsmerkmal "soweit dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit .... möglich ist" genügend konkretisiert (Hinweis E 22.11.1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: In Ansehung einer Verwaltungsübertretung gem § 103 Abs 2 KFG kommt es nur darauf an, ob es das für den Besch zugelassene Kfz war, welches der Meldungsleger beobachtet hat; die Person des Lenkens ist unerheblich, sodass der Beh kein Vorwurf zu machen ist, wenn der Meldungsleger nicht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0101 E 22. November 1985 RS 7 Stammrechtssatz Die Tatumschreibung einer Übertretung nach § 7 StVO erfordert einerseits die Konkretisierung, wie weit rechts ein Fahrzeuglenker gefahren ist, und andererseits die konkrete Angabe, wie weit ihm dies zumutbar und möglich war. Die Formulierung: "Er ist nicht so wei... mehr lesen...