Der Beschwerdeführer ist als Amtsrat beim Magistrat der Stadt Linz tätig und leitete seit November 1987 eine Abteilung. Der Direktor des Wirtschaftshofes der Stadt Linz (SR. C) als der zuständige Dienststellenleiter des Beschwerdeführers war mit dessen Amtsführung in mehrfacher Weise nicht zufrieden, weshalb er in einem an den Präsidialdirektor gerichteten Schreiben vom 23. Februar 1989 die Abberufung des Beschwerdeführers von seinem Dienstposten beantragte. Er verwies darin u.a. auf ... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) wurde im Verwaltungsstrafverfahren als die gemäß § 9 VStG zur Vertretung der P-Gesellschaft m.b.H. (Ges.m.b.H.) nach außen Berufene und damit auch für Verstöße der Ges.m.b.H. gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) Verantwortliche behandelt. Im Februar und im März 1991 kam es zu insgesamt fünf Anzeigen des nunmehr beschwerdeführenden Landesarbeitsamtes Wien (LAA) gegen die mP wegen zahlreicher Verstöße gege... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 idF 1990/450;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Eine Verfolgungshandlung unterbricht nur dann die Verjährung, wenn sie sich auf alle der Bestrafung zugrunde liegenden Sachverhaltselemente bezieht. Dazu zählt die Nennung des Tatortes, wofür jedoch die Erschließbarkeit des Unternehmenssitzes aus... mehr lesen...
Index: L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §91;StGdBG OÖ 1956 §21 Abs2;StGdBG OÖ 1956 §66 Abs1;StGdBG OÖ 1956 §67;StGdBG OÖ 1956 §69 Abs1;StGdBG OÖ 1956 §92 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Disziplinarverfahren muß der Täter durch eine ausreichende Umschreibung der Tat in einem verurteilenden Erkenn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §28 idF 1990/450;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §45 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Auch im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG (wie im Beschwerdefall) ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in der Regel die gegebenenfalls nach diesem Gesetz verpönte Beschäftig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;AZG §3 Abs1;AZG §7 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/16 91/19/0289 2 Stammrechtssatz Wohl ist der Sitz des Unternehmens auch dann im Zweifel als Tatort anzusehen, wenn das Unternehmen in Filialen gegliedert ist und die Arbeitszeitüberschreitung im örtlichen Bereich einer Fil... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 idF 1990/450;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Eine Verfolgungshandlung unterbricht nur dann die Verjährung, wenn sie sich auf alle der Bestrafung zugrunde liegenden Sachverhaltselemente bezieht. Dazu zählt die Nennung des Tatortes, wofür jedoch die Erschließbarkeit des Unternehmenssitzes aus... mehr lesen...
Index: L24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §91;StGdBG OÖ 1956 §21 Abs2;StGdBG OÖ 1956 §66 Abs1;StGdBG OÖ 1956 §67;StGdBG OÖ 1956 §69 Abs1;StGdBG OÖ 1956 §92 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Disziplinarverfahren muß der Täter durch eine ausreichende Umschreibung der Tat in einem verurteilenden Erkenn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §28 idF 1990/450;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §45 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Auch im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG (wie im Beschwerdefall) ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in der Regel die gegebenenfalls nach diesem Gesetz verpönte Beschäftig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;AZG §3 Abs1;AZG §7 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/16 91/19/0289 2 Stammrechtssatz Wohl ist der Sitz des Unternehmens auch dann im Zweifel als Tatort anzusehen, wenn das Unternehmen in Filialen gegliedert ist und die Arbeitszeitüberschreitung im örtlichen Bereich einer Fil... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 16. September 1992 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen ein Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 9. Oktober 1991, betreffend Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes, wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, mit dem erwähnten Straferkenntnis sei der Beschwerdeführer als Vorstandsmitglied der G.-AG bestraft worden, weil er es zu verantworten habe, daß von dieser Gesellschaft in ... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 16. September 1992 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen ein Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 9. Oktober 1991, betreffend Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes, wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, mit dem erwähnten Straferkenntnis sei der Beschwerdeführer als Vorstandsmitglied der G.-AG bestraft worden, weil er es zu verantworten habe, daß von dieser Gesellschaft in ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996; (RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/04 90/19/0558 1 Stammrechtssatz Als Ort der Übertretung ist jener Ort anzusehen, an dem die gesetzliche Vorsorgehand... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1 idF 1990/358; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996; (RIS: abwh)
Rechtssatz: Läßt sich dem
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses der Tatort nicht entnehmen, so ist diesbezüglich die Bescheidbegründung heranzuziehen; nennt auc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996; (RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/04 90/19/0558 1 Stammrechtssatz Als Ort der Übertretung ist jener Ort anzusehen, an dem die gesetzliche Vorsorgehand... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1 idF 1990/358; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996; (RIS: abwh)
Rechtssatz: Läßt sich dem
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses der Tatort nicht entnehmen, so ist diesbezüglich die Bescheidbegründung heranzuziehen; nennt auc... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft erließ gegenüber der Beschwerdeführerin das mit 16. November 1990 datierte Straferkenntnis, dessen Spruch: nachstehenden Wortlaut hat: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Sie haben als im Sinne des § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtl. Geschäftsführerin) der B Ges.m.b.H., in S, zu verantworten, daß diese Gesellschaft in der Zeit von 12.4.1990 bis 11.7.1990 im Standort S die Tätigkeit eines Sonderabfallsammler... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §42 Abs1;SAG §22 Abs1 liti;VStG §1 Abs2;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängel im
Spruch: Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrift
Strafnorm Mängel im
Spruch: Nichtanführung unvollständige Anführung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:19920502... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft erließ gegenüber der Beschwerdeführerin das mit 16. November 1990 datierte Straferkenntnis, dessen Spruch: nachstehenden Wortlaut hat: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Sie haben als im Sinne des § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtl. Geschäftsführerin) der B Ges.m.b.H., in S, zu verantworten, daß diese Gesellschaft in der Zeit von 12.4.1990 bis 11.7.1990 im Standort S die Tätigkeit eines Sonderabfallsammler... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft erließ gegenüber der Beschwerdeführerin das mit 16. November 1990 datierte Straferkenntnis, dessen Spruch: nachstehenden Wortlaut hat: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Sie haben als im Sinne des § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtl. Geschäftsführerin) der B Ges.m.b.H., in S, zu verantworten, daß diese Gesellschaft in der Zeit von 12.4.1990 bis 11.7.1990 im Standort S die Tätigkeit eines Sonderabfallsammler... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §42 Abs1;SAG §22 Abs1 liti;VStG §1 Abs2;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängel im
Spruch: Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrift
Strafnorm Mängel im
Spruch: Nichtanführung unvollständige Anführung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:19920502... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §42 Abs1;SAG §22 Abs1 liti;VStG §1 Abs2;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängel im
Spruch: Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrift
Strafnorm Mängel im
Spruch: Nichtanführung unvollständige Anführung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:19920502... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf das hg. Erkenntnis vom 25. September 1991, Zl. 91/02/0047, verwiesen. Der Spruch: des nunmehr angefochtenen Ersatzbescheides hat folgenden Wortlaut: Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Neubau, hat mit Straferkenntnis vom 26. Juli 1990, Zahl Pst. 6959/N/90, über Frau EK, wohnhaft in W ..., wegen Übertretung der §§ 1-3) zu a) 17 (1) zu b) 4 (1) lit. a und zu c) 4 Abs. 5 StVO 1960, 1-3) zu a) eine Strafe von S ... mehr lesen...
Aus den Schriftsätzen des Beschwerdeführers im Zusammenhalt mit der vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer erhielt eine Aufforderung zugestellt, die darauf gerichtet war, vom Zulassungsbesitzer Auskunft darüber zu erhalten, wer am 29. Jänner 1992 um 10.17 Uhr in Wien V, Rechte Wienzeile-Pilgramgasse Richtung Stadt einen auf ihn zugelassenen, nach Kennzeichen, Marke und Type bestimmten Pkw gelenkt habe. Hierauf teilte der ... mehr lesen...
Aus den Beschwerden in Verbindung mit den beigeschlossenen Kopien der im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheide ergibt sich, daß der Beschwerdeführer wegen Benützung des Gehsteiges in Wien 15, Europaplatz 2, beim nördlichen Eingang des Westbahnhofes an drei verschiedenen Tagen (Tatzeiten) zur Auflegung bzw. Aufstellung von Druckwerken auf jeweils näher bezeichnete Art und in jeweils mit Ausmaßen angegebenem Umfang der (dreimaligen) Übertretung des § 82 Abs. 1 StVO schuldig er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020054.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Aus den Schriftsätzen des Beschwerdeführers im Zusammenhalt mit der vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer erhielt eine Aufforderung zugestellt, die darauf gerichtet war, vom Zulassungsbesitzer Auskunft darüber zu erhalten, wer am 29. Jänner 1992 um 10.17 Uhr in Wien V, Rechte Wienzeile-Pilgramgasse Richtung Stadt einen auf ihn zugelassenen, nach Kennzeichen, Marke und Type bestimmten Pkw gelenkt habe. Hierauf teilte der ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf das hg. Erkenntnis vom 25. September 1991, Zl. 91/02/0047, verwiesen. Der Spruch: des nunmehr angefochtenen Ersatzbescheides hat folgenden Wortlaut: Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Neubau, hat mit Straferkenntnis vom 26. Juli 1990, Zahl Pst. 6959/N/90, über Frau EK, wohnhaft in W ..., wegen Übertretung der §§ 1-3) zu a) 17 (1) zu b) 4 (1) lit. a und zu c) 4 Abs. 5 StVO 1960, 1-3) zu a) eine Strafe von S ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/13 91/18/0096 1 Stammrechtssatz Der Umstand, daß § 103 Abs 2 KFG eine Bezugnahme in der nach dieser Gesetzesstelle ergehenden Anfrage auf einen bestimmten (Tatort) Ort nicht erfordert, vermag nichts daran zu ändern, daß dann, wenn die Beh danach fragt, wer ein bestimmtes Kfz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/26 90/04/0282 1 Stammrechtssatz Zwar ist es im Falle einer gänzlichen oder teilweisen Bestätigung des erstbehördlichen Straferkenntnisses durch die Berufungsbehörde nicht erforderlich, daß im
Spruch: des Berufungsbescheides jene Teile des erstbehördlichen Straferkenntnisses, die zur Gänze ... mehr lesen...