Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. November 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als behördlich genehmigter Stellvertreter der F-GesmbH, somit als verantwortliche Person, am 4. September 1991 zwischen 20.25 Uhr und und 21.10 Uhr die Räumlichkeiten und Einrichtungen einer näher bezeichneten Peep-Show in L der ungarischen Staatsbürgerin T. K. zum Zwecke der Anbahnung der Prostitution durch Vereinbarung eines entgeltlichen Gesch... mehr lesen...
Index: L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen OberösterreichL40054 Prostitution Sittlichkeitspolizei Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: PolStG OÖ 1979 §2 Abs3 lite;VStG §44a Z1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/25 90/04/0012 1 Stammrechtssatz Wird ein Täter als verantwortliches Organ einer juristischen Person oder einer Personengemeinschaft ohne Rechts... mehr lesen...
Index: L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen OberösterreichL40054 Prostitution Sittlichkeitspolizei Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: PolStG OÖ 1979 §2 Abs3 lite;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/17 89/06/0093 2 Stammrechtssatz Die Formulierung "als zur Vertretung nach außen berufenes und verantwortlich beauftragtes Organ" einer AG ... mehr lesen...
Index: L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen OberösterreichL40054 Prostitution Sittlichkeitspolizei Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: PolStG OÖ 1979 §2 Abs3 lite;VStG §44a Z1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/25 90/04/0012 1 Stammrechtssatz Wird ein Täter als verantwortliches Organ einer juristischen Person oder einer Personengemeinschaft ohne Rechts... mehr lesen...
Index: L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen OberösterreichL40054 Prostitution Sittlichkeitspolizei Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: PolStG OÖ 1979 §2 Abs3 lite;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/17 89/06/0093 2 Stammrechtssatz Die Formulierung "als zur Vertretung nach außen berufenes und verantwortlich beauftragtes Organ" einer AG ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 8. April 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe die Dienstgeberabgabe für die in ihrem Betrieb beschäftigten Dienstnehmer für die Monate Jänner bis Dezember 1987 bis zum 17. Jänner 1989 weder bezahlt noch erklärt und hiedurch die Dienstgeberabgabe um den Betrag von S 32.990,-- fahrlässig verkürzt. Sie habe damit gegen § 8 Abs 1 des (Wiener) Dienstgeberabgabegesetzes, LGBl Nr 17/1970, idgF verstoßen. Wegen die... mehr lesen...
Mit den angefochtenen, im Instanzenzug in einer gemeinsamen Ausfertigung ergangenen Bescheiden der Steiermärkischen Landesregierung (hinsichtlich der in ihren Vollzugsbereich fallenden Übertretungen der StVO) und des Landeshauptmannes von Steiermark (hinsichtlich der in seinen Vollzugsbereich fallenden Übertretung des KFG) vom 20. November 1992 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws am 23. Februar 1990 um (von bi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 litb;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §24 Abs1 litn;StVO 1960 §8 Abs4;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §44a lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/03/0019
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 8. April 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe die Dienstgeberabgabe für die in ihrem Betrieb beschäftigten Dienstnehmer für die Monate Jänner bis Dezember 1987 bis zum 17. Jänner 1989 weder bezahlt noch erklärt und hiedurch die Dienstgeberabgabe um den Betrag von S 32.990,-- fahrlässig verkürzt. Sie habe damit gegen § 8 Abs 1 des (Wiener) Dienstgeberabgabegesetzes, LGBl Nr 17/1970, idgF verstoßen. Wegen die... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 8. April 1991 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe die Dienstgeberabgabe für die in ihrem Betrieb beschäftigten Dienstnehmer für die Monate Jänner bis Dezember 1987 bis zum 17. Jänner 1989 weder bezahlt noch erklärt und hiedurch die Dienstgeberabgabe um den Betrag von S 32.990,-- fahrlässig verkürzt. Sie habe damit gegen § 8 Abs 1 des (Wiener) Dienstgeberabgabegesetzes, LGBl Nr 17/1970, idgF verstoßen. Wegen die... mehr lesen...
Index: L37089 Dienstgeberabgabe Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: DienstgeberabgabeG Wr §8 Abs1 idF 1990/073;DienstgeberabgabeGNov Wr 1990/073 Art4;VStG §1 Abs2;VStG §44a litb;VStG §44a litc;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Art IV der Nov LGBl für Wien 73/1990 betrifft lediglich die Strafsanktionsnorm (§ 44a lit c VStG), nicht jedoch die Verbotsnorm (§ 44a lit b VStG). Im Beschwerdefall ist daher im Hinbl... mehr lesen...
Index: L37089 Dienstgeberabgabe Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: DienstgeberabgabeG Wr §8 Abs1 idF 1990/073;DienstgeberabgabeGNov Wr 1990/073 Art4;VStG §1 Abs2;VStG §44a litb;VStG §44a litc;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Art IV der Nov LGBl für Wien 73/1990 betrifft lediglich die Strafsanktionsnorm (§ 44a lit c VStG), nicht jedoch die Verbotsnorm (§ 44a lit b VStG). Im Beschwerdefall ist daher im Hinbl... mehr lesen...
Index: L37089 Dienstgeberabgabe Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: DienstgeberabgabeG Wr §8 Abs1 idF 1990/073;DienstgeberabgabeGNov Wr 1990/073 Art4;VStG §1 Abs2;VStG §44a litb;VStG §44a litc;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Art IV der Nov LGBl für Wien 73/1990 betrifft lediglich die Strafsanktionsnorm (§ 44a lit c VStG), nicht jedoch die Verbotsnorm (§ 44a lit b VStG). Im Beschwerdefall ist daher im Hinbl... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau vom 22. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe, wie am 18. Mai 1989, um 13.15 Uhr, von einem Beamten der Gemeinde T dienstlich festgestellt worden sei, als verantwortlicher Gewerbeinhaber zwei Automaten, gefüllt mit Kaugummi und Kleinspielzeug, an der Holzlage des Anwesens T 3 angebracht und die gewerbliche Tätigkeit mittels Automaten ausgeübt, obwohl mit Verordnung des Bürgermeisters der Gemein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z15;GewO 1973 §52 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/04/0021 E 14. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Im Spruchteil nach § 44 a lit a VStG 1950 bedurfte es im Hinblick darauf, dass dort ausdrücklich dem Beschuldigten zur Last gelegt wird, das Handelsgewerbe .... ausgeübt zu haben, keines Hinweises darauf,... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau vom 22. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe, wie am 18. Mai 1989, um 13.15 Uhr, von einem Beamten der Gemeinde T dienstlich festgestellt worden sei, als verantwortlicher Gewerbeinhaber zwei Automaten, gefüllt mit Kaugummi und Kleinspielzeug, an der Holzlage des Anwesens T 3 angebracht und die gewerbliche Tätigkeit mittels Automaten ausgeübt, obwohl mit Verordnung des Bürgermeisters der Gemein... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau vom 22. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe, wie am 18. Mai 1989, um 13.15 Uhr, von einem Beamten der Gemeinde T dienstlich festgestellt worden sei, als verantwortlicher Gewerbeinhaber zwei Automaten, gefüllt mit Kaugummi und Kleinspielzeug, an der Holzlage des Anwesens T 3 angebracht und die gewerbliche Tätigkeit mittels Automaten ausgeübt, obwohl mit Verordnung des Bürgermeisters der Gemein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z15;GewO 1973 §52 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §44a Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/23 91/04/0006 1 Stammrechtssatz Auf Grund der Regelung des § 367 Z 15 GewO 1973 ist im Falle eines Zuwiderhandelns gegen eine gem § 52 Abs 4 GewO 1973 erlassene V als verletzte
Norm: iSd § 44a lit b VStG § 367 Z 15 GewO 1973 iVm der V anzusehen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z15;GewO 1973 §52 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/04/0021 E 14. Juni 1988 RS 1 Stammrechtssatz Im Spruchteil nach § 44 a lit a VStG 1950 bedurfte es im Hinblick darauf, dass dort ausdrücklich dem Beschuldigten zur Last gelegt wird, das Handelsgewerbe .... ausgeübt zu haben, keines Hinweises darauf,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z15;GewO 1973 §52 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §44a Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/23 91/04/0006 1 Stammrechtssatz Auf Grund der Regelung des § 367 Z 15 GewO 1973 ist im Falle eines Zuwiderhandelns gegen eine gem § 52 Abs 4 GewO 1973 erlassene V als verletzte
Norm: iSd § 44a lit b VStG § 367 Z 15 GewO 1973 iVm der V anzusehen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z15;GewO 1973 §52 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §44a Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/23 91/04/0006 1 Stammrechtssatz Auf Grund der Regelung des § 367 Z 15 GewO 1973 ist im Falle eines Zuwiderhandelns gegen eine gem § 52 Abs 4 GewO 1973 erlassene V als verletzte
Norm: iSd § 44a lit b VStG § 367 Z 15 GewO 1973 iVm der V anzusehen... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des Gendarmeriepostens A erließ der Magistrat der Stadt Wien am 22. Juni 1990 einen Ladungsbescheid an den Beschwerdeführer, in welchem ihm vorgeworfen wurde, er habe "... als Gewerbetreibender am 4. Mai 1990 ab 6.00 Uhr in A bei dem auf dem Hauptplatz abgehaltenen Floriani-Markt die indischen Staatsbürger J (und) S als Standverkäufer beschäftigt, obwohl diese Ausländer keine Beschäftigungsbewilligung noch einen Befreiungsschein hatten", er habe dadurch ein... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und dem ihr beigeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis vom 24. September 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe "jedenfalls vom 10.4.1992 in den späten Nachmittagsstunden bis zum 12.4.1992 das Wohnmobil mit dem amtlichen Kennzeichen nnn1 (D) im Gemeindegebiet von S oberhalb des Waldschwimmbades abgestellt und benützt, obwohl das Abstellen und Benützen von Wohnwägen außerhalb ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einem Dauerdelikt sind Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im
Spruch: des Bescheides anzuführen (Hinweis: E 18.11.1983, 82/04/0156). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Dauerdelikt European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:199306... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des Gendarmeriepostens A erließ der Magistrat der Stadt Wien am 22. Juni 1990 einen Ladungsbescheid an den Beschwerdeführer, in welchem ihm vorgeworfen wurde, er habe "... als Gewerbetreibender am 4. Mai 1990 ab 6.00 Uhr in A bei dem auf dem Hauptplatz abgehaltenen Floriani-Markt die indischen Staatsbürger J (und) S als Standverkäufer beschäftigt, obwohl diese Ausländer keine Beschäftigungsbewilligung noch einen Befreiungsschein hatten", er habe dadurch ein... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und dem ihr beigeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis vom 24. September 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe "jedenfalls vom 10.4.1992 in den späten Nachmittagsstunden bis zum 12.4.1992 das Wohnmobil mit dem amtlichen Kennzeichen nnn1 (D) im Gemeindegebiet von S oberhalb des Waldschwimmbades abgestellt und benützt, obwohl das Abstellen und Benützen von Wohnwägen außerhalb ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wird dem Besch im
Spruch: des Straferkenntnisses vorgeworfen, zu einer konkret bestimmten Tatzeit an einem konkret bestimmten Tatort zwei durch die Angabe von Vornamen und Zunamen individualisierte indische Staatsbürger auf eine ganz bestimmte Wei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einem Dauerdelikt sind Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im
Spruch: des Bescheides anzuführen (Hinweis: E 18.11.1983, 82/04/0156). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Dauerdelikt European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:199306... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wird dem Besch im
Spruch: des Straferkenntnisses vorgeworfen, zu einer konkret bestimmten Tatzeit an einem konkret bestimmten Tatort zwei durch die Angabe von Vornamen und Zunamen individualisierte indische Staatsbürger auf eine ganz bestimmte Wei... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 4. März 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als "handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der als Arbeitgeber fungierenden K Gesellschaft m.b.H., etabliert in Wien, B-Straße 19, zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber am Sonntag, den 25. März 1990 im L-Markt in S folgende Arbeitnehmer jeweils z... mehr lesen...