Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. März 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der H-GesmbH (in H. etabliert) nicht dafür gesorgt, daß die Bestimmungen des Arbeitsinspektionsgesetzes eingehalten werden, in denen festgelegt sei, daß das Arbeitsinspektorat vom Arbeitgeber und dessen Bevollmächtigten schriftliche Auskünfte verlangen werden kö... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs2 lita;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Einer Präzisierung (Neuformulierung) der im
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses angeführten Tatortbeschreibung durch die Berufungsbehörde steht die Verfolgungsverjährung nicht entgegen (Hinweis E 8.7.1988, 88/18/0074). Schlagworte Sp... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1974 §18;ArbIG 1974 §5 Abs2;AVG §66 Abs4;VStG §44a;
Rechtssatz: Bei Erlassung eines Bescheides gemäß § 5 Abs 2 iVm § 18 ArbIG ist die belangte Behörde nicht verpflichtet, im
Spruch: näher das eingeschrittene Arbeitsinspektorat zu bezeichnen. Schlagworte Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde
Spruch: ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23;VStG §44a Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0098 E 27. November 1987 RS 3 Stammrechtssatz Der Begriff "abgestellt" stellt einen die Begriffe "Halten" und" Parken" umfassenden Oberbegriff dar (Hinweis E 28.10.1983, 83/02/0029). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs2 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Es liegt in der Natur der Sache, daß ein Überholvorgang eine längere Wegstrecke in Anspruch nimmt (Hinweis E 9.7.1987, 87/02/0062). Schlagworte
Spruch: der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten
Instanz European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft "als Vorstandsmitglied und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Arbeitgeberin", einer näher bezeichneten Genossenschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien, schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß am 29. Oktober 1990 in einem von der Genossenschaft betriebenen Warenhaus in Salzburg "folgende Arbeitnehmerschutzb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §102 Abs3;AAV §102 Abs4;AAV §12 Abs2;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei Erlassung eines Bescheides gemäß § 12 Abs 2 AAV iVm § 31 Abs 2 lit p ASchG ist eine nähere Konkretisierung der genauen Stellen in den jeweiligen Abteilungen eines Warenhauses, an denen die Luftgeschwindigkeit in Ansehung der Überschreitung des höchstzulässi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Da es für die Verwirklichung des Tatbestandes der Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs 2 StVO unerheblich ist, ob das Fahrzeug in dritter oder vierter Spur abgestellt war, ist die belangte Behörde nicht gehindert, außerhalb der Frist des § 31 Abs 2 VStG ein deratiges unwesentliches Tatbest... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs2 lita;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Einer Präzisierung (Neuformulierung) der im
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses angeführten Tatortbeschreibung durch die Berufungsbehörde steht die Verfolgungsverjährung nicht entgegen (Hinweis E 8.7.1988, 88/18/0074). Schlagworte Sp... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23;VStG §44a Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/18/0098 E 27. November 1987 RS 3 Stammrechtssatz Der Begriff "abgestellt" stellt einen die Begriffe "Halten" und" Parken" umfassenden Oberbegriff dar (Hinweis E 28.10.1983, 83/02/0029). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs2 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Es liegt in der Natur der Sache, daß ein Überholvorgang eine längere Wegstrecke in Anspruch nimmt (Hinweis E 9.7.1987, 87/02/0062). Schlagworte
Spruch: der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten
Instanz European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 31. März 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 9. Februar 1993 um 18.10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der B 10 von Zurndorf kommend in Richtung Nickelsdorf gelenkt, wobei er im Bereich des Vorschriftszeichens "Überholen verboten" zwischen Straßenkilometer 66,5 und Straßenkilometer 67 auf Höhe der Eisenbahnunterführung ein mehrspuriges Fahrzeug, das kein landwirtschaftl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Mai 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 19. Februar 1993 gegen 11.05 Uhr an einem näher beschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug nicht am Rande der Fahrbahn, sondern in dritter Spur abgestellt, und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs. 2 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §102 Abs3;AAV §102 Abs4;AAV §12 Abs2;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei Erlassung eines Bescheides gemäß § 12 Abs 2 AAV iVm § 31 Abs 2 lit p ASchG ist eine nähere Konkretisierung der genauen Stellen in den jeweiligen Abteilungen eines Warenhauses, an denen die Luftgeschwindigkeit in Ansehung der Überschreitung des höchstzulässi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Da es für die Verwirklichung des Tatbestandes der Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs 2 StVO unerheblich ist, ob das Fahrzeug in dritter oder vierter Spur abgestellt war, ist die belangte Behörde nicht gehindert, außerhalb der Frist des § 31 Abs 2 VStG ein deratiges unwesentliches Tatbest... mehr lesen...
Am 30. November 1990 fand im Hotelbetrieb des Beschwerdeführers ("Hotel X") eine Feuerbeschau statt, als deren Ergebnis dem Beschwerdeführer mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 2. September 1992 insgesamt 43 darunter folgende, im Beschwerdeverfahren noch relevante feuerpolizeiliche Aufträge erteilt wurden,: "10.) Für das gegenständliche Objekt ist eine Brandmeldeanlage gemäß TRVB S 123 (Vollschutz) zu errichten. Die Abnahme der Brandmeldeanlage ist von eine... mehr lesen...
Am 30. November 1990 fand im Hotelbetrieb des Beschwerdeführers ("Hotel X") eine Feuerbeschau statt, als deren Ergebnis dem Beschwerdeführer mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 2. September 1992 insgesamt 43 darunter folgende, im Beschwerdeverfahren noch relevante feuerpolizeiliche Aufträge erteilt wurden,: "10.) Für das gegenständliche Objekt ist eine Brandmeldeanlage gemäß TRVB S 123 (Vollschutz) zu errichten. Die Abnahme der Brandmeldeanlage ist von eine... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Während im Verwaltungsstrafverfahren wegen der strengen Regelung des § 44a VStG das Fehlen jeglichen rechtlich geforderten Ausspruches im Bescheidspruch durch Begründungsdarlegungen nicht ersetzt werden kann (Hinweis E 25.6.1991, 90/04/0216, E 19.5.1992, 92/04/0049, E 25.2.1993, 92/04/0248), kommt es im Administrativverfahr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Während im Verwaltungsstrafverfahren wegen der strengen Regelung des § 44a VStG das Fehlen jeglichen rechtlich geforderten Ausspruches im Bescheidspruch durch Begründungsdarlegungen nicht ersetzt werden kann (Hinweis E 25.6.1991, 90/04/0216, E 19.5.1992, 92/04/0049, E 25.2.1993, 92/04/0248), kommt es im Administrativverfahr... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 21. August 1991 wurde der Beschwerdeführer auf Grund der durchgeführten Ermittlungen schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener iS des § 9 VStG der Z Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit dem Sitz in Wien zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 21. März 1991 fünf namentlich genannte Ausländer (Ungarn) an einer Baustelle in B mit Bauarbeiten beschäf... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat das Verfahren über die Beschwerden gegen die insgesamt sieben angefochtenen Bescheide wegen ihres engen persönlichen und sachlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Sämtlichen sieben verbundenen Verfahren liegen Anzeigen des Landesarbeitsamtes Wien an die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung (BH) gegen den nach § 9 VStG Verantwortlichen der Firma C Gesellschaft m.b.H. in X, H-Straße (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) wegen Übertretunge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 idF 1990/450;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/06 93/09/0151 1 Stammrechtssatz Auch im Falle von Übertretungen des § 28 AuslBG ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in der Regel die gegebenenfalls nach diesem Gesetz verpönte Beschäftigung... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 21. August 1991 wurde der Beschwerdeführer auf Grund der durchgeführten Ermittlungen schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener iS des § 9 VStG der Z Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit dem Sitz in Wien zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 21. März 1991 fünf namentlich genannte Ausländer (Ungarn) an einer Baustelle in B mit Bauarbeiten beschäf... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat das Verfahren über die Beschwerden gegen die insgesamt sieben angefochtenen Bescheide wegen ihres engen persönlichen und sachlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Sämtlichen sieben verbundenen Verfahren liegen Anzeigen des Landesarbeitsamtes Wien an die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung (BH) gegen den nach § 9 VStG Verantwortlichen der Firma C Gesellschaft m.b.H. in X, H-Straße (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) wegen Übertretunge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 idF 1990/450;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/09/0065 94/09/0066 94/09/0070 94/09/0068 94/09/0069 94/09/0067 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/06 93/09/0151 1 Stammrechtssatz Auch im Falle von Übertretungen des § 28 Au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 idF 1990/450;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/06 93/09/0151 1 Stammrechtssatz Auch im Falle von Übertretungen des § 28 AuslBG ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in der Regel die gegebenenfalls nach diesem Gesetz verpönte Beschäftigung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 idF 1990/450;VStG §44a Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/09/0065 94/09/0066 94/09/0070 94/09/0068 94/09/0069 94/09/0067 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/06 93/09/0151 1 Stammrechtssatz Auch im Falle von Übertretungen des § 28 Au... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 22. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe trotz der behördlichen Aufforderung vom 24. Juni 1991 als verantwortlicher Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges keine ausreichende Auskunft darüber erteilt, wer das Kraftfahrzeug am 3. April 1991 um 23.30 Uhr an einem näher bezeichneten Ort gelenkt habe. Er habe dadurch eine Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 begange... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Verantwortlichkeit (VStG §9) zur Vertretung berufenes Organ European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992030179.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 22. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe trotz der behördlichen Aufforderung vom 24. Juni 1991 als verantwortlicher Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges keine ausreichende Auskunft darüber erteilt, wer das Kraftfahrzeug am 3. April 1991 um 23.30 Uhr an einem näher bezeichneten Ort gelenkt habe. Er habe dadurch eine Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 begange... mehr lesen...