Mit Bescheid des (vom Vorstand delegierten) Präsidenten der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Niederösterreich vom 11. September 1992 wurde über den Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß ihrer Grundumlagenpflicht festzustellen, wie folgt abgesprochen: "Bescheid Dem Bescheidwerber wird in Anwendung der Bestimmungen des § 57a HKG für das Jahr 1991 für das Landesgremium des Einzelhandels mit Lebens- und Genußmitteln (3/01b), das Landesgremium des Lederwaren-, Spiel... mehr lesen...
Mit Bescheid des (dazu vom Vorstand delegierten) Präsidenten der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Oberösterreich vom 18. September 1992 wurde über den Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß ihrer Grundumlagepflicht festzustellen, wie folgt abgesprochen: "Spruch: Gemäß §§ 57a und 57g Handelskammergesetz (HKG), BGBl. 182/1946 i.d.F. BGBl. 620/1991 i.V.m. dem Beschluß des des Landesgremiums OÖ des Einzelhandels mit Lebens- und Genußmitteln vom ... mehr lesen...
Mit Bescheid des (dafür vom Vorstand delegierten) Präsidenten der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für das Burgenland vom 3. Juni 1991 wurde über den Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß der Umlagepflicht festzustellen, wie folgt entschieden: "Bescheid Gemäß § 57g Abs. 1 HKG, BGBl. Nr. 182/1946 in der Fassung der Handelskammergesetznovelle BGBl. Nr. 663/83 wird festgestellt, daß die N-Gesellschaft m.b.H. in W, aufgrund ihrer Mitgliedschaft zur H... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Berufsoffizier in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im fraglichen Zeitraum war er als Kraftfahroffizier und "S 2" beim Baon X tätig. In der Zeit vom 15. Jänner bis 2. Februar 1990 wurden Teile des Baon X zur Schießausbildung auf den Truppenübungsplatz A verlegt. Für den jeweiligen Heimtransport der Wehrpflichtigen vom Truppenübungsplatz A. bzw. umgekehrt an den Wochenenden war die Durchführung dieser Truppentransporte von der zu... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Dezember 1991 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Kärnten über Antrag der beschwerdeführenden Partei, Art und Ausmaß der Umlagepflicht festzustellen, folgendes aus: "Spruch: Dem Begehren auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 57g HKG über Art und Ausmaß der Grundumlagenpflicht wird entsprochen. Die Grundumlage beträgt gem. § 57a HKG für die Firma N Aktiengesellschaft für das ... mehr lesen...
Mit Bescheid des (dafür vom Vorstand delegierten) Präsidenten der Kammer der gewerblichen Wirtschaft Niederösterreich vom 27. August 1991 wurde über den Antrag der beschwerdeführenden Partei, Art und Ausmaß ihrer Grundumlagepflicht festzustellen, wie folgt abgesprochen: "Spruch: Dem Bescheidwerber wird in Anwendung der Bestimmungen des § 57 a HKG für das Jahr 1990 für das Landesgremium des Einzelhandels mit Lebens- und Genußmitteln (3/01b), für das Landesgremium des Parfümer... mehr lesen...
Mit Bescheid der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Oberösterreich vom 18. September 1992 wurd über den Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß ihrer Grundumlagepflicht festzustellen, wie folgt abgesprochen: " Spruch: Gemäß §§ 57a und 57g Handelskammergesetz (HKG), BGBl. 182/1946 in der Fassung BGBl. 620/1991 in Verbindung mit dem Beschluß der Landesinnung Oberösterreich der Fleischer vom 4. September 1991, veröffentlicht in der Kammernachrichtenb... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. Dezember 1991 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Kärnten über Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß der Umlagepflicht festzustellen, folgendes aus: "Spruch: Dem Begehren auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 57g HKG über Art und Ausmaß der Grundumlagenpflicht wird entsprochen. Die Grundumlage beträgt gem. § 57a HKG für die Firma X Gesellschaft mit beschränkter Haft... mehr lesen...
Mit Bescheid des (dafür vom Vorstand delegierten) Präsidenten der Kammer der gewerblichen Wirtschaft Oberösterreich vom 18. September 1992 wurde über den Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß ihrer Grundumlagepflicht festzustellen, wie folgt abgesprochen: "Spruch: Gemäß § 57a und 57g Handelskammergesetz (HKG), BGBl. 182/1946 in der Fassung BGBl. 620/1991 i.V.m. dem Beschluß des Landesgremiums OÖ des Papierhandels vom 25.9.1991, dem Beschluß des Landesgremiums Oberösterrei... mehr lesen...
Mit Bescheid des (dafür vom Vorstand delegierten) Präsidenten der Kammer der gewerblichen Wirtschaft Oberösterreich vom 18. September 1992 wurde über den Antrag der beschwerdeführenden Partei, Art und Ausmaß ihrer Grundumlagepflicht festzustellen, wie folgt abgesprochen: "Bescheid Gemäß §§ 57a und 57g Handelskammergesetz (HKG), BGBl. 182/1946 i. d. F. BGBl. 620/1991 i. V. m. dem Beschluß der Landesinnung OÖ der Bäcker vom 24.7.1991, dem Beschluß des Landesgremiums OÖ des Ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;HKG 1946 §57a Abs4;HKG 1946 §57g Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1
Spruch: und
Begründung: )
Spruch: und
Begründung: European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;HKG 1946 §57a Abs4;HKG 1946 §57g Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1
Spruch: und
Begründung: )
Spruch: und
Begründung: European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;HKG 1946 §57a Abs4;HKG 1946 §57g Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1
Spruch: und
Begründung: )
Spruch: und
Begründung: European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;HKG 1946 §57a Abs4;HKG 1946 §57g Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1
Spruch: und
Begründung: )
Spruch: und
Begründung: European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;HKG 1946 §57a Abs4;HKG 1946 §57g Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1
Spruch: und
Begründung: )
Spruch: und
Begründung: European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;HKG 1946 §57a Abs4;HKG 1946 §57g Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1
Spruch: und
Begründung: )
Spruch: und
Begründung: European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;HKG 1946 §57a Abs4;HKG 1946 §57g Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1
Spruch: und
Begründung: )
Spruch: und
Begründung: European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;HKG 1946 §57a Abs4;HKG 1946 §57g Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde
Spruch: des Berufungsbescheides
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;HKG 1946 §57a Abs4;HKG 1946 §57g Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1
Spruch: und
Begründung: )
Spruch: und
Begründung: European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;HKG 1946 §57a Abs4;HKG 1946 §57g Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1
Spruch: und
Begründung: )
Spruch: und
Begründung: European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;HKG 1946 §57a Abs4;HKG 1946 §57g Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1
Spruch: und
Begründung: )
Spruch: und
Begründung: European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;HKG 1946 §57a Abs4;HKG 1946 §57g Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1
Spruch: und
Begründung: )
Spruch: und
Begründung: European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;HKG 1946 §57a Abs4;HKG 1946 §57g Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1
Spruch: und
Begründung: )
Spruch: und
Begründung: European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1985 §72 Abs2 Z4 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: § 72 Abs 2 Z 4 lit a HDG 1985 stimmt wörtlich mit der Bestimmung des § 44a Z 1 VStG überein. Deshalb kann die Rechtsprechung zu § 44a Z 1 VStG zu den Anforderungen, die sich aus dieser Bestimmung für die Tatumschreibung ergeben, auch für § 72 HDG 1985 herangezogen werden (Hinweis E 21.1.1994, 93/09/... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;HKG 1946 §57a Abs4;HKG 1946 §57g Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1
Spruch: und
Begründung: )
Spruch: und
Begründung: European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;HKG 1946 §57a Abs4;HKG 1946 §57g Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1
Spruch: und
Begründung: )
Spruch: und
Begründung: European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;HKG 1946 §57a Abs4;HKG 1946 §57g Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1
Spruch: und
Begründung: )
Spruch: und
Begründung: European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. Juni 1991 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für das Burgenland über Antrag der beschwerdeführenden Partei, Art und Ausmaß der Umlagenpflicht festzustellen, folgendes aus: "BESCHEID. Gemäß § 57 g Abs. 1 HKG BGBl. Nr. 182/1946 in der Fassung der 7. Handelskammergesetznovelle, BGBl. Nr. 663/1983 wird festgestellt, daß die N-AG, in W, auf Grund ihrer Mitgliedschaften zur Handelskammer Burgenland, den ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. September 1991 sprach der (durch den Vorstand delegierte) Präsident der Kammer der gewerblichen Wirtschaft Burgenland über Antrag der beschwerdeführenden Partei, Art und Ausmaß ihrer Umlagepflicht festzustellen, folgendes aus: " B e s c h e i d . Gemäß § 57 g Abs. 1 des Handelskammergesetz BGBl. Nr. 182/1946 in der Fassung der 7. Handelskammergesetznovelle BGBl. Nr. 663/83 wird festgestellt, daß die NN Warenhandelsaktiengesellschaft in X aufgrund ihrer ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25. August 1992 sprach die Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Salzburg über den Antrag der Beschwerdeführerin, Art und Ausmaß der Grundumlagenpflicht festzustellen, folgendes aus: "Spruch: Gemäß §§ 57a und 57h Abs. 3 Handeskammergesetz, BGBl. 208/1969 in der geltenden Fassung ist die Firma N-Gesellschaft m.b.H. für ihre Gewerbeberechtigungen, lautend auf 1. Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 6 GewO, eingeschränkt auf den Buc... mehr lesen...