Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §66 Abs4;StVO 1960 §5 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wenn die Behörde dem Beschuldigten vorhält und auch im Straferkenntnis erster Instanz zum Ausdruck bringt, daß eine Alkoholisierung beim Beschuldigten "offenbar" gewesen sei, bringt sie durch diese Diktion nichts anderes zum Ausdruck, als daß bei dem Beschuldigten mit Grund habe angenommen w... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 10. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt wie folgt: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Tatzeit: zumindest 18. März 1991 Tatort: Betriebsanlage im Standort P Tatbeschreibung: Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der D-Ges.m..b.H. & Co. KG zu verantworten, daß diese die oben genannte Betriebsanlage durch folgende Maßnahmen a) geändert (1-4) und b) nach der Änder... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 10. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt wie folgt: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Tatzeit: zumindest 18. März 1991 Tatort: Betriebsanlage im Standort P Tatbeschreibung: Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der D-Ges.m..b.H. & Co. KG zu verantworten, daß diese die oben genannte Betriebsanlage durch folgende Maßnahmen a) geändert (1-4) und b) nach der Änder... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 31. August 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt wie folgt: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der X-Gesellschaft mbH. für die Zeit vom 10. Oktober 1989 bis 30. März 1992 bei Ausübung des Handelsgewerbe zu verantworten, daß im Betriebsstandort W, R-Weg 2 bei der Zufahrt R-Weg eine Abschrankung, welche nur während der Betriebszeiten und der Lieferung und Zu- und Abfahrten des Personals geöffnet wird ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z26 idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/25 91/04/0294 1 Stammrechtssatz In Ansehung des § 367 Z 26 GewO 1973 stellt die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, die Strafbestimmung des § 367 Z 26 in Verbindung mit der konkret bezeichneten Untergliede... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Leichte Lesbarkeit des Spruches des Berufungsbescheides im Zusammenhalt mit dem
Spruch: des erstinstanzlichen Bescheides als solche ist von § 44a Z 1 VStG nicht gefordert. Schlagworte Mängel im SpruchSpruch der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten InstanzSpruch der BerufungsbehördeSpruch der Berufungsbeh... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 10. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt wie folgt: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Tatzeit: zumindest 18. März 1991 Tatort: Betriebsanlage im Standort P Tatbeschreibung: Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der D-Ges.m..b.H. & Co. KG zu verantworten, daß diese die oben genannte Betriebsanlage durch folgende Maßnahmen a) geändert (1-4) und b) nach der Änder... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 31. August 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt wie folgt: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der X-Gesellschaft mbH. für die Zeit vom 10. Oktober 1989 bis 30. März 1992 bei Ausübung des Handelsgewerbe zu verantworten, daß im Betriebsstandort W, R-Weg 2 bei der Zufahrt R-Weg eine Abschrankung, welche nur während der Betriebszeiten und der Lieferung und Zu- und Abfahrten des Personals geöffnet wird ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 31. August 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt wie folgt: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der X-Gesellschaft mbH. für die Zeit vom 10. Oktober 1989 bis 30. März 1992 bei Ausübung des Handelsgewerbe zu verantworten, daß im Betriebsstandort W, R-Weg 2 bei der Zufahrt R-Weg eine Abschrankung, welche nur während der Betriebszeiten und der Lieferung und Zu- und Abfahrten des Personals geöffnet wird ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0203 E 13. Jänner 1982 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist nicht verpflichtet, um den Vorschriften des § 44 a VStG zu entsprechen, im
Spruch: ihrer Entscheidung einen von der erstinstanzlichen Behörde AUSREICHEND (iSd § 44 a VStG) konkretisierten Bescheidspruch zu wiederholen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z26 idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 89/04/0249 4 Stammrechtssatz Ein Bescheid, der in Ansehung der einen Teil des Straftatbestandes bildenden Auflagen des Betriebsanlagengenehmigungsbescheides keine wörtliche Anführung enthält, durc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z26 idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/25 91/04/0294 1 Stammrechtssatz In Ansehung des § 367 Z 26 GewO 1973 stellt die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, die Strafbestimmung des § 367 Z 26 in Verbindung mit der konkret bezeichneten Untergliede... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Leichte Lesbarkeit des Spruches des Berufungsbescheides im Zusammenhalt mit dem
Spruch: des erstinstanzlichen Bescheides als solche ist von § 44a Z 1 VStG nicht gefordert. Schlagworte Mängel im SpruchSpruch der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten InstanzSpruch der BerufungsbehördeSpruch der Berufungsbeh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0203 E 13. Jänner 1982 RS 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist nicht verpflichtet, um den Vorschriften des § 44 a VStG zu entsprechen, im
Spruch: ihrer Entscheidung einen von der erstinstanzlichen Behörde AUSREICHEND (iSd § 44 a VStG) konkretisierten Bescheidspruch zu wiederholen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z26 idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 89/04/0249 4 Stammrechtssatz Ein Bescheid, der in Ansehung der einen Teil des Straftatbestandes bildenden Auflagen des Betriebsanlagengenehmigungsbescheides keine wörtliche Anführung enthält, durc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma C Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit dem Sitz in Salzburg. Am 3. Mai 1991 stellte das Arbeitsamt Gmunden den Antrag auf Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren gegen die Ges.m.b.H., weil diese mehrere ausländische Dienstnehmer ohne die nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) erforderlichen Bewilligungen beschäftigt habe. Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden trat am 18. Juli 1991 das Verwa... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten (BH) vom 22. November 1993 wurde der Beschwerdeführer als im Sinne des § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der E Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in M (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) zu einer Geldstrafe von S 15.000,--, Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage, verurteilt, weil er zu verantworten habe, daß die Ges.m.b.H. in der Zeit vom 26. April 1993 bis zum 8. Juli 1993 den Ausländer K.K. in Salzb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §28;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/06 93/09/0151 1 Stammrechtssatz Auch im Falle von Übertretungen des § 28 AuslBG ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in der Regel die gegebenenfalls nach diesem Gesetz verpön... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1 idF 1990/450;AuslBG §28 idF 1990/450;VStG §27;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1;
Rechtssatz: Auch im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in der Regel die gegebenenfalls nach diesem Gesetz verpönte Beschäftigung ausländischer ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma C Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit dem Sitz in Salzburg. Am 3. Mai 1991 stellte das Arbeitsamt Gmunden den Antrag auf Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren gegen die Ges.m.b.H., weil diese mehrere ausländische Dienstnehmer ohne die nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) erforderlichen Bewilligungen beschäftigt habe. Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden trat am 18. Juli 1991 das Verwa... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten (BH) vom 22. November 1993 wurde der Beschwerdeführer als im Sinne des § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der E Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in M (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) zu einer Geldstrafe von S 15.000,--, Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage, verurteilt, weil er zu verantworten habe, daß die Ges.m.b.H. in der Zeit vom 26. April 1993 bis zum 8. Juli 1993 den Ausländer K.K. in Salzb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §28;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/06 93/09/0151 1 Stammrechtssatz Auch im Falle von Übertretungen des § 28 AuslBG ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in der Regel die gegebenenfalls nach diesem Gesetz verpön... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1 idF 1990/450;AuslBG §28 idF 1990/450;VStG §27;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1;
Rechtssatz: Auch im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in der Regel die gegebenenfalls nach diesem Gesetz verpönte Beschäftigung ausländischer ... mehr lesen...
Mit dem Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 9. April 1992 wurde die Beschwerdeführerin einer Übertretung des § 8 Abs. 1 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) schuldig erkannt, weil sie es als verantwortliche Beauftragte einer näher bezeichneten Aktiengesellschaft zu verantworten habe, daß am 19. April 1989 der Verkaufsraum einer näher bezeichneten Filiale des Unternehmens nicht Lichteintrittsflächen im Ausmaß von min... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Zur Umschreibung einer Übertretung nach § 8 Abs 1 erster Fall AAV ist es nicht erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses die Berechnung darzulegen, auf Grund welcher die Behörde zur Ansicht gelangt ist, daß die Summe aller ins Freie führenden Lichteintrittsflächen (Fenster, Oberlichten oder Lichtkuppeln) nich... mehr lesen...
Mit dem Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 9. April 1992 wurde die Beschwerdeführerin einer Übertretung des § 8 Abs. 1 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) schuldig erkannt, weil sie es als verantwortliche Beauftragte einer näher bezeichneten Aktiengesellschaft zu verantworten habe, daß am 19. April 1989 der Verkaufsraum einer näher bezeichneten Filiale des Unternehmens nicht Lichteintrittsflächen im Ausmaß von min... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Zur Umschreibung einer Übertretung nach § 8 Abs 1 erster Fall AAV ist es nicht erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses die Berechnung darzulegen, auf Grund welcher die Behörde zur Ansicht gelangt ist, daß die Summe aller ins Freie führenden Lichteintrittsflächen (Fenster, Oberlichten oder Lichtkuppeln) nich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft "als Vorstandsmitglied und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Arbeitgeberin", einer näher bezeichneten Genossenschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien, schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß am 29. Oktober 1990 in einem von der Genossenschaft betriebenen Warenhaus in Salzburg "folgende Arbeitnehmerschutzb... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 31. März 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 9. Februar 1993 um 18.10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der B 10 von Zurndorf kommend in Richtung Nickelsdorf gelenkt, wobei er im Bereich des Vorschriftszeichens "Überholen verboten" zwischen Straßenkilometer 66,5 und Straßenkilometer 67 auf Höhe der Eisenbahnunterführung ein mehrspuriges Fahrzeug, das kein landwirtschaftl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 25. Mai 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 19. Februar 1993 gegen 11.05 Uhr an einem näher beschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug nicht am Rande der Fahrbahn, sondern in dritter Spur abgestellt, und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs. 2 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sic... mehr lesen...