Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Juli 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher angeführten Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in S zu verantworten, daß am 22. April 1992 auf einer örtlich umschriebenen Baustelle in Linz drei Arbeitnehmer mit dem Eindecken der kuppelförmigen Dachfläche mit verzinktem Eisenblech beschäftigt worden seien, ohne daß die gesetzlichen Sicherhe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Juli 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher angeführten Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in S zu verantworten, daß am 22. April 1992 auf einer örtlich umschriebenen Baustelle in Linz drei Arbeitnehmer mit dem Eindecken der kuppelförmigen Dachfläche mit verzinktem Eisenblech beschäftigt worden seien, ohne daß die gesetzlichen Sicherhe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. März 1994 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, betreffend Versäumung der Berufungsfrist gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 1. März 1993, abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Was zunächst das Beschwerdevorbringen anlangt, die belangte Behörde sei zu Unre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist auch außerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist berechtigt, jene Gesellschaft, als deren Geschäftsführer dem Beschuldigten die Tat zur Last gelegt wurde, richtigzustellen. Schlagworte
Spruch: der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten InstanzBeschränkungen der Ä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;VStG §40 Abs2;VStG §42 Abs1;VStG §44 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §46 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Behörde anläßlich der Abfassung der Niederschrift über die Verkündung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses hinsichtlich der Tatanlastung (teilweise) auf den Inhalt der Aufforderung zur Rechtfertiung als Beschuldigter verweist (Hinweis E 19.3.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: BArbSchV §43 Abs1;BArbSchV §43 Abs2;BArbSchV §7 Abs1;BArbSchV §7 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/24 93/02/0163 1 Stammrechtssatz Der VwGH hat bereits mehrmals im Grunde des § 44a Z 1 VStG Tatumschreibungen hinsichtlich der Übertretungen nach § 7 Abs 1 BArbSchV oder nach § 43 Abs 2 iVm § 7 Abs 1 BArbSchV für unbedenkl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: BArbSchV §43 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/20 92/18/0196 1 Stammrechtssatz Im Hinblick auf Übertretungen der BArbSchV ist als Ort, an dem die gebotenen Vorsorgehandlungen unterlassen wurden, der Sitz der Unternehmensleitung (und nicht der Ort, an welchem sich die in Rede stehende Baustelle befunden hat) anzusehen (... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist im fortgesetzten Verfahren nicht gehindert, die Strafbestimmung auch außerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist zu berichtigen bzw zu ergänzen (Hinweis E 26.5.1993, 92/03/0021). Schlagworte Strafnorm BerufungsbescheidStrafnorm Mängel im
Spruch: European Case L... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist auch außerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist berechtigt, jene Gesellschaft, als deren Geschäftsführer dem Beschuldigten die Tat zur Last gelegt wurde, richtigzustellen. Schlagworte
Spruch: der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten InstanzBeschränkungen der Ä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;VStG §40 Abs2;VStG §42 Abs1;VStG §44 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §46 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Behörde anläßlich der Abfassung der Niederschrift über die Verkündung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses hinsichtlich der Tatanlastung (teilweise) auf den Inhalt der Aufforderung zur Rechtfertiung als Beschuldigter verweist (Hinweis E 19.3.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: BArbSchV §43 Abs1;BArbSchV §43 Abs2;BArbSchV §7 Abs1;BArbSchV §7 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/24 93/02/0163 1 Stammrechtssatz Der VwGH hat bereits mehrmals im Grunde des § 44a Z 1 VStG Tatumschreibungen hinsichtlich der Übertretungen nach § 7 Abs 1 BArbSchV oder nach § 43 Abs 2 iVm § 7 Abs 1 BArbSchV für unbedenkl... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 5. Feber 1993 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung gemäß § 102 Abs. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 schuldig erkannt, wobei als Tattag in den Spruch: der 28. Mai 1992 aufgenommen wurde. Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. März 1993 wurde die gegen dieses Straferkenntnis vom Beschwerdeführer erhobene Berufung abgewiesen und das angefochtene Straferkenntnis "mi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 20. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 16. März 1993 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 22.30 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Sattelkraftfahrzeug und einen ebenso bestimmten Auflieger auf einer näher bezeichneten Fahrtstrecke gelenkt und somit auf einer öffentlichen Straße in Betrieb genommen zu haben, obwohl der "Fahrtenschreiber" defekt gewesen sei "bzw. keine Aufze... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §44a;
Rechtssatz: Daß die Durchführung der Richtigstellung im Ausspruch der Berufungsbehörde und nicht durch einen gesonderten Berichtigungsbescheid erfolgte, kann nicht als rechtswidrig erkannt werden. Schlagworte
Spruch: der Berufungsbehörde (siehe auch AVG §66 Abs4 Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spru... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf den gesetzlichen Tatbestand des § 102 Abs 1 KFG ist es im Lichte des § 44a Z 1 VStG nicht geboten, im
Spruch: eines Straferkenntnisses darzulegen, welche Ursachen dazu führten, daß der Fahrtschreiber während der Fahrt nicht in Betrieb war. Kommt der Sachverständige (neuerlich) zu de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 20. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 16. März 1993 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 22.30 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Sattelkraftfahrzeug und einen ebenso bestimmten Auflieger auf einer näher bezeichneten Fahrtstrecke gelenkt und somit auf einer öffentlichen Straße in Betrieb genommen zu haben, obwohl der "Fahrtenschreiber" defekt gewesen sei "bzw. keine Aufze... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf den gesetzlichen Tatbestand des § 102 Abs 1 KFG ist es im Lichte des § 44a Z 1 VStG nicht geboten, im
Spruch: eines Straferkenntnisses darzulegen, welche Ursachen dazu führten, daß der Fahrtschreiber während der Fahrt nicht in Betrieb war. Kommt der Sachverständige (neuerlich) zu de... mehr lesen...
I. 1.1. Anläßlich einer Überprüfung der Baustelle X-Sperre am 5. September 1990 stellte das Arbeitsinspektorat fest, daß die Auflaufstellen des Förderbandes im Siebhaus, Zubringerband 39, sowie bei der Spannrolle, Band B4, und beim Förderband unter der Brecheranlage gegen gefahrbringendes Berühren nicht gesichert waren. 1.2. In der Anzeige vom 28. September 1990 beantragte das Arbeitsinspektorat deshalb die Bestrafung des verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen wegen Übertretun... mehr lesen...
Die Anzeige gegen den Beschwerdeführer wegen zweier Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) wurde am 14. Februar 1994 von der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf (BH) gemäß § 29a VStG zur Durchführung des Strafverfahrens an den Magistrat der Stadt Wien (Mag.) abgetreten. Mit Bescheid des Mag. vom 10. Mai 1994 wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer der XY-Gesellschaft m.b.H. (Ges.m.b.H.) mit dem Sitz in Z gemäß § 28 Abs. 1 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war unbestritten zur Tatzeit handelsrechtlicher Geschäftsführer der A-Hotelbetriebsgesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit Sitz in Wien. An deren Baustelle in Wien, R-Gasse 10, fand am 4. August 1992 eine Kontrolle durch Organe des Landesarbeitsamtes Wien (LAA) statt. Dabei wurde ein polnischer Arbeiter ohne die erforderlichen arbeitsmarktrechtlichen Papiere an der Baustelle arbeitend angetroffen. Der Beschwerdeführer gab dazu noch an der Baustelle... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1 idF 1990/450;AuslBG §28 idF 1990/450;VStG §27;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/15 94/09/0140 1 Stammrechtssatz Auch im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in der Regel die geg... mehr lesen...
I. 1.1. Anläßlich einer Überprüfung der Baustelle X-Sperre am 5. September 1990 stellte das Arbeitsinspektorat fest, daß die Auflaufstellen des Förderbandes im Siebhaus, Zubringerband 39, sowie bei der Spannrolle, Band B4, und beim Förderband unter der Brecheranlage gegen gefahrbringendes Berühren nicht gesichert waren. 1.2. In der Anzeige vom 28. September 1990 beantragte das Arbeitsinspektorat deshalb die Bestrafung des verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen wegen Übertretun... mehr lesen...
Die Anzeige gegen den Beschwerdeführer wegen zweier Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) wurde am 14. Februar 1994 von der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf (BH) gemäß § 29a VStG zur Durchführung des Strafverfahrens an den Magistrat der Stadt Wien (Mag.) abgetreten. Mit Bescheid des Mag. vom 10. Mai 1994 wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer der XY-Gesellschaft m.b.H. (Ges.m.b.H.) mit dem Sitz in Z gemäß § 28 Abs. 1 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war unbestritten zur Tatzeit handelsrechtlicher Geschäftsführer der A-Hotelbetriebsgesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit Sitz in Wien. An deren Baustelle in Wien, R-Gasse 10, fand am 4. August 1992 eine Kontrolle durch Organe des Landesarbeitsamtes Wien (LAA) statt. Dabei wurde ein polnischer Arbeiter ohne die erforderlichen arbeitsmarktrechtlichen Papiere an der Baustelle arbeitend angetroffen. Der Beschwerdeführer gab dazu noch an der Baustelle... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 90/19/0469 5 Stammrechtssatz Der Umstand, ob der Beschuldigte die Tat in der Eigenschaft als gewerberechtlicher Geschäftsführer oder als verantwortlicher Beauftragter iSd § 9 Abs 2 VStG oder als Bevollmächtigter iSd § 31 Abs 2 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/30 92/18/0211 2
(hier: Übertretung der AAV) Stammrechtssatz Es ändert nichts an der Tauglichkeit der Verfolgungshandlung wegen einer Übertretung des AZG, wenn die Beh den Namen des Arbeitgebers, dessen verantwortlicher Beauftragter der Besch ist, unrichtig bezeichnet... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Tatzeitpunkt einer Übertretung des § 3 Abs 1 iVm § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG ist mit der Angabe des Kalendertages ausreichend bestimmt angegeben. Gerade die Umschreibung der Tatzeit mit dem Kalendertag bewahrt den Bf davor, daß die Verwaltungsbehörde bezü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1 idF 1990/450;AuslBG §28 idF 1990/450;VStG §27;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/15 94/09/0140 1 Stammrechtssatz Auch im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in der Regel die geg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 90/19/0469 5 Stammrechtssatz Der Umstand, ob der Beschuldigte die Tat in der Eigenschaft als gewerberechtlicher Geschäftsführer oder als verantwortlicher Beauftragter iSd § 9 Abs 2 VStG oder als Bevollmächtigter iSd § 31 Abs 2 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/30 92/18/0211 2
(hier: Übertretung der AAV) Stammrechtssatz Es ändert nichts an der Tauglichkeit der Verfolgungshandlung wegen einer Übertretung des AZG, wenn die Beh den Namen des Arbeitgebers, dessen verantwortlicher Beauftragter der Besch ist, unrichtig bezeichnet... mehr lesen...