Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §130 Abs1 Z27 idF 1999/I/012;ASchG 1994 §130 Abs5 idF 1999/I/012;B-VG Art131 Abs1 Z1;VStG §44a Z3;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/04/0276 E 20. Dezember 1994 RS 4
(hier § 130 Abs 1 Z 27 ASchG 1994 idF 1999/I/012 im Verhältnis zu
§ 130 Abs 5 legcit) ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §130 Abs1 Z19 idF 1999/I/012;ASchG 1994 §130 Abs5 idF 1999/I/012;B-VG Art131 Abs1 Z1;VStG §44a Z3;VwGG §34 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/04/0276 E 20. Dezember 1994 RS 4 Stammrechtssatz Unter "angewendeter Gesetzesbestimmung" iSd § 44a Z 3 VStG ist die Strafsa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Mai 2002 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als nach § 9 VStG 1991 zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der L Ges.m.b.H. zu verantworten, dass diese Gesellschaft am 19. Mai 1999 in B (Firmensitz) als Arbeitgeber zwei namentlich genannte Ausländer entgegen § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (Ausl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Mai 2002 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als nach § 9 VStG 1991 zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der Lindner Ges.m.b.H. zu verantworten, dass diese Gesellschaft am 19. Mai 1999 in Baden (Firmensitz) als Arbeitgeber zwei namentlich genannte Ausländer entgegen § 3 des Ausländerbeschäftigungsgese... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Baustelle ist kein Tatbestandselement einer Übertretung des AuslBG, das in einer Verfolgungshandlung notwendigerweise enthalten sein muss. Als Tatort ist jener Ort anzusehen, an dem die Beschäftigung eingegangen wurde bzw. der Ort, von dem aus die erforderlichen Bewilligungen zu beantragen gewesen wären; dies ist im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG in aller Regel der Sitz der Unternehmensleitung. Hingegen dient die Angabe des Ortes, an dem der illegal beschäftigte... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Mai 2002 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als nach § 9 VStG 1991 zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der L Ges.m.b.H. zu verantworten, dass diese Gesellschaft am 19. Mai 1999 in B (Firmensitz) als Arbeitgeber zwei namentlich genannte Ausländer entgegen § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (Ausl... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Mai 2002 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als nach § 9 VStG 1991 zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der Lindner Ges.m.b.H. zu verantworten, dass diese Gesellschaft am 19. Mai 1999 in Baden (Firmensitz) als Arbeitgeber zwei namentlich genannte Ausländer entgegen § 3 des Ausländerbeschäftigungsgese... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/09/0126 E 18. Juli 2002 RS 1 Stammrechtssatz Eine Baustelle ist kein Tatbestandselement einer Übertretung des AuslBG, das in einer Verfolgungshandlung notwendigerweise enthalten sein muss. Als Tatort ist jener Ort anzusehen, an dem die Beschäftigung eingegangen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/09/0126 E 18. Juli 2002 RS 1 Stammrechtssatz Eine Baustelle ist kein Tatbestandselement einer Übertretung des AuslBG, das in einer Verfolgungshandlung notwendigerweise enthalten sein muss. Als Tatort ist jener Ort anzusehen, an dem die Beschäftigung eingegangen... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 11. November 1999 wurde die Beschwerdeführerin als handelsrechtliche Geschäftsführerin und daher gemäß § 9 VStG Verantwortliche der Firma S. T. GmbH schuldig erkannt, sie habe insofern Verwaltungsübertretungen zu verantworten, als ein Arbeitnehmer des Unternehmens zu näher angeführten Zeiten als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Sattel-Kfz (und eines dem Kennzeichen nach bestimmten Anhängers), das der Güt... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 11. November 1999 wurde die Beschwerdeführerin als handelsrechtliche Geschäftsführerin und daher gemäß § 9 VStG Verantwortliche der Firma S. T. GmbH schuldig erkannt, sie habe insofern Verwaltungsübertretungen zu verantworten, als ein Arbeitnehmer des Unternehmens zu näher angeführten Zeiten als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Sattel-Kfz (und eines dem Kennzeichen nach bestimmten Anhängers), das der Güt... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E05205000E3R E0720402040/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art6 Abs1 UAbs1;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art7 Abs1;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art7 Abs2;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art8 Abs1;AZG §28 Abs1a Z2;AZG §28 Abs1a Z4;AZG ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E05205000E3R E0720402040/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art6 Abs1 UAbs1;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art7 Abs1;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art7 Abs2;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art8 Abs1;AZG §28 Abs1a Z2;AZG §28 Abs1a Z4;AZG ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 18. Juli 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der J.L.B. GmbH mit Sitz in Wien gemäß § 9 VStG zu verantworten, dass diese Gesellschaft am 19. Oktober 1995 auf einer näher bezeichneten Baustelle entgegen § 7 Abs. 1 Bauarbeiterschutzverordnung, BGBl. Nr. 340/1994 (BauV), wonach bei Absturzgefahr Absturzsicherungen, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. März 2002 wurde der Beschwerdeführer (zu den Punkten 1., 2. und 3. des erstinstanzlichen Straferkenntnisses durch ein Einzelmitglied, zu Punkt 7. durch eine Kammer der belangten Behörde) schuldig erkannt, er habe am 28. September 2000 in Innsbruck als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Motorrades "1) um 21.07 Uhr auf der R-Straße vor der Kreuzung P-Straße bei Rotlicht der Ampel nicht an... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. November 2001 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. Oktober 2000 um 4.00 Uhr in Göfis auf der K-Straße von F kommend in Fahrtrichtung Göfis einen dem Kennzeichen nach näher bestimmten Pkw in einem alkoholbeeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1b iVm § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0323 E 15. Februar 1991 RS 2 Stammrechtssatz Für die Rechtmäßigkeit eines Schuldspruches gem § 5 Abs 1 StVO ist die korrekte Anführung der Kennzeichennummer des vom Besch gelenkten Kfz nicht von Bedeutung (Hinweis E 28.10.1981, 81/03/0161, VwSlg 10575 A/1981). ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 18. Juli 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der J.L.B. GmbH mit Sitz in Wien gemäß § 9 VStG zu verantworten, dass diese Gesellschaft am 19. Oktober 1995 auf einer näher bezeichneten Baustelle entgegen § 7 Abs. 1 Bauarbeiterschutzverordnung, BGBl. Nr. 340/1994 (BauV), wonach bei Absturzgefahr Absturzsicherungen, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. November 2001 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. Oktober 2000 um 4.00 Uhr in Göfis auf der K-Straße von F kommend in Fahrtrichtung Göfis einen dem Kennzeichen nach näher bestimmten Pkw in einem alkoholbeeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Übertretung gemäß § 99 Abs. 1b iVm § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/03/0172 E 28. November 1990 RS 7(Hier: Durch die überflüssige Aufnahme der Haltelinie in den
Spruch: ist der Bsch nicht in seinen Rechten verletzt.) Stammrechtssatz Beim Einfahren in eine Kreuzung trotz Rotlichtes der Verkehrslichtsignalanlage ist es nicht erf... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §130 Abs1 Z19;ASchG 1972 §130 Abs5;B-VG Art131 Abs1 Z1;VStG §44a Z3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/04/0276 E 20. Dezember 1994 RS 4
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Unter "angewendeter Gesetzesbestimmung" iSd § 44a Z 3 VStG ist die Strafsanktionsnorm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0323 E 15. Februar 1991 RS 2 Stammrechtssatz Für die Rechtmäßigkeit eines Schuldspruches gem § 5 Abs 1 StVO ist die korrekte Anführung der Kennzeichennummer des vom Besch gelenkten Kfz nicht von Bedeutung (Hinweis E 28.10.1981, 81/03/0161, VwSlg 10575 A/1981). ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §130 Abs1 Z19;ASchG 1972 §130 Abs5;B-VG Art131 Abs1 Z1;VStG §44a Z3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/04/0276 E 20. Dezember 1994 RS 4
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Unter "angewendeter Gesetzesbestimmung" iSd § 44a Z 3 VStG ist die Strafsanktionsnorm... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 29. Mai 1998 zeigte die Salzburger Rechtsanwaltskammer dem Magistrat Salzburg an, dass der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift "Salzburger Fenster" zu entnehmen sei, dass der Beschwerdeführer entgeltlich rechtliche Beratung und Vertretung durchführe. Er übe damit unbefugt eine den Rechtsanwälten vorbehaltene Tätigkeit gewerbsmäßig aus und begehe somit gemäß § 57 Abs. 2 der Rechtsanwaltsordnung (RAO) eine Verwaltungsübertretung. Nach Durchführung eines Ermittlu... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 29. Mai 1998 zeigte die Salzburger Rechtsanwaltskammer dem Magistrat Salzburg an, dass der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift "Salzburger Fenster" zu entnehmen sei, dass der Beschwerdeführer entgeltlich rechtliche Beratung und Vertretung durchführe. Er übe damit unbefugt eine den Rechtsanwälten vorbehaltene Tätigkeit gewerbsmäßig aus und begehe somit gemäß § 57 Abs. 2 der Rechtsanwaltsordnung (RAO) eine Verwaltungsübertretung. Nach Durchführung eines Ermittlu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §45 Abs1 Z1;VStG §45 Abs1;
Rechtssatz: "Sache" im Sinne des § 66 Abs. 4 AVG ist im Strafverfahren (im Allgemeinen) die von der Erstbehörde als erwiesen angenommene Tat im Sinne des § 44a Z. 1 VStG. Liegt (jedoch) ein (zulässiger) Strafantrag vor, wird der Gegenstand des Verwaltungsstrafverfahrens durch das im Strafantrag konkret umschriebene Ve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §45 Abs1 Z1;VStG §45 Abs1;
Rechtssatz: "Sache" im Sinne des § 66 Abs. 4 AVG ist im Strafverfahren (im Allgemeinen) die von der Erstbehörde als erwiesen angenommene Tat im Sinne des § 44a Z. 1 VStG. Liegt (jedoch) ein (zulässiger) Strafantrag vor, wird der Gegenstand des Verwaltungsstrafverfahrens durch das im Strafantrag konkret umschriebene Ve... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen und des erstinstanzlichen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 9. Juli 2001 wurde dem Beschwerdeführer im Punkt 1. zur Last gelegt, er habe am 22. Oktober 1999, um 3.20 Uhr, in St. A., auf der Zufahrtsstraße zur Bar C. in St. A. Nr 84 den PKW ... "in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gele... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 25. Oktober 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als wirtschaftlicher Unternehmer des Hotels T entgegen den Bestimmungen des § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. b Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) idF BGBl. Nr. 895/1996 (Antimißbrauchsgesetz) zu verantworten, wie anlässlich einer Überprüfung der Gendarmerie in R festgestellt worden sei, dass drei namentlich angeführte slowakische Staatsangehörige entgegen d... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 8. August 2000 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 28. Dezember 1999 um 16.10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW im Ortsgebiet von Hartberg auf der B 54 auf Höhe des Kreisverkehres, in Richtung Kaindorf gelenkt und sei mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden; er habe 1. sein Fahrzeug nicht sofort angehalten, 2. an der Sachverhaltfeststellung nicht mitg... mehr lesen...