Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der A Kraftfahrlinienbetriebsgesellschaft mbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft mit dem Sitz in Wien als Konzessionsinhaber der Kraftfahrlinie Wien - Kladovo entgegen § 20 Z 1 Kraftfahrliniengesetz (KflG), wonach die Kraftfahrlinie während der gesamten Berechtigungsdauer ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/09/0328 E 16. Dezember 1997 RS 3 Stammrechtssatz Ob der Besch die Tat in eigener Verantwortung oder als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauftragter zu verantworten hat, ist nicht Sachverhaltselement der ihm zur Last geleg... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 9. August 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 28. März 2000 um 21.20 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Lkws im gewerbsmäßigen Güterverkehr durch das Gebiet der Republik Österreich auf der Strecke A 12 Inntalautobahn im Gemeindegebiet von Kundl bei km 23,0 über die Grenzeintrittsstelle Kiefersfelden kommend und über die beabsichtigte Grenzaustrittsstelle Brenner von... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/10/0024 E 10. Dezember 2001 RS 3 Stammrechtssatz Nach der Definition des § 32 Abs 1 VStG muss die gegen eine bestimmte Person als Beschuldigten gerichtete Amtshandlung eine bestimmte Verwaltungsübertretung zum Gegenstand haben. Die Amtshandlung muss sich insofern auf alle einer späteren Bestrafung zu Grunde l... mehr lesen...
I. römisch eins. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz (BH) erließ gegen den Beschwerdeführer das Straferkenntnis vom 14. Dezember 2001 mit folgendem Spruch: "Sie haben es in Ihrer Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer der K. GmbH, welche persönlich haftende Gesellschafterin der K. GmbH & Co ist, und somit als gem. § 9 VStG verantwortliches zur Vertretung nach Außen berufenes Organ der K. GmbH & Co zu verantworten, dass am 01., 02., 08. und 15. März 2001 aus der B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/09/0222 B 18. März 1998 RS 2 Stammrechtssatz Zur Individualisierung der zum Vorwurf gemachten Handlung ist deren rechtliche Beurteilung, daher auch die rechtliche Eigenschaft, in der den Besch die strafrechtliche Verantwortung trifft, nicht beachtlich; vielmehr ist sowohl die ... mehr lesen...
In der Anzeige der Zollwachabteilung Kufstein vom 16. September 2000 ist festgehalten, dass der Beschwerdeführer mit dem näher angeführten Sattelzugfahrzeug samt Sattelanhänger am 15. September 2000 um 12.45 Uhr anlässlich einer Zollkontrolle keine Genehmigung gemäß § 7 Güterbeförderungsgesetz vorlegen habe können. Der Beschwerdeführer habe eine "CEMT EURO 2 Genehmigung (Supergrünes u. sicheres KFZ) mit zugehörigem Fahrtenberichtsheft und zusätzlich ein CEMT Kontrolldokument für ... mehr lesen...
Betreffend den Verfahrensgang wird zur Vermeidung von Wiederholungen vorweg auf das hg. Erkenntnis vom 16. Juni 2003, Zl. 99/02/0277, hingewiesen, mit dem der in gegenständlicher Sache ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 30. Juli 1999 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben worden war. Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen (Ersatz-)Bescheid der belangten Behörde vom 18. September 2003 wurde der Beschwerdeführer für s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/09/0328 E 16. Dezember 1997 RS 3 Stammrechtssatz Ob der Besch die Tat in eigener Verantwortung oder als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauftragter zu verantworten hat, ist nicht Sachverhaltselement der ihm zur Last geleg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. November 2002 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe einen dem Kennzeichen nach näher bestimmten Lkw am 23. Februar 2002 in Betrieb genommen, obwohl 1. das höchstzulässige Gesamtgewicht von 17.990 kg um 1.060 kg, 2. die höchste zulässige Achslast von 7.100 kg an Achse 1 um 1.240 kg überschritten worden sei, wie bei einer Kontrolle des Lkw's am 23. Februar 2002 um 8.26 Uhr in K auf der A 12 Inntalau... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Mit dem Berufungsbescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zwei Übertretungen nach § 102 Abs. 1 iVm § 101 Abs. 1 lit. a KFG 1967 begangen. Die Berufungsbehörde hat die Tatvorwürfe lediglich - im Wes... mehr lesen...
Mit Privatanklage vom 7. Mai 1998 beantragte die Beschwerdeführerin die Bestrafung des Mitbeteiligten gemäß den §§ 3 ff des Niederösterreichischen Polizeistrafgesetzes sowie die Verpflichtung des Mitbeteiligten zur Bezahlung der Verfahrenskosten. Begründend führte die Beschwerdeführerin aus, der Mitbeteiligte verwahre seine Berner Sennenhündin nicht ordnungsgemäß. Diese suche, auch wenn sie läufig sei, immer wieder das Anwesen der Beschwerdeführerin auf. Am 8. April 1998 um 8.00 Uhr h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Nach der Definition des § 32 Abs 1 VStG muss die gegen eine bestimmte Person als Beschuldigten gerichtete Amtshandlung eine bestimmte Verwaltungsübertretung zum Gegenstand haben. Die Amtshandlung muss sich insofern auf alle einer späteren Bestrafung zu Grunde liegenden Sachverhaltselemente beziehen (vgl das Erkenntnis eines verstärkte... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Behörde erster Instanz vom 22. November 1996 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als vom (namentlich genannten) Zulassungsbesitzer bekannt gegebene Verantwortliche und somit als Vertretung des Zulassungsbesitzers eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 21. Februar 1996, zugestellt am 12. März 1996, innerhalb der Frist von zwei Wochen eine richtige Auskunf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung (Hinweis E 19. Juni 1991, 90/03/0164) bildet es ein wesentliches Tatbestandselement des § 103 Abs. 2 KFG, wenn einem Beschuldigten die Verletzung der dort normierten Auskunftspflicht "als Zulassungsbesitzer" zur Last gelegt wird, so... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 23 Abs. 1 Z. 7 Güterbeförderungsgesetz 1995 in Verbindung mit Art. 3 Z. 1 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung BGBl. Nr. 879/1992 unter Anwendung des § 20 VStG mit einer Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 54 Stunden) bestraft, weil er... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720403040/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung99/02 Personentransport Gütertransport auf der Straße
Norm: 31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich;EURallg;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z7;TransitVwVereinbarung Ökopunktesystem 1992 Art3 Z1 Abs1;VStG §32 Abs1;
Rechtssatz: Normadressat des Art 3 Z 1 erster Absatz der Verwaltungsvereinb... mehr lesen...
Im Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Knittelfeld vom 30. September 1994 wurde gegenüber dem Beschwerdeführer folgender Schuldspruch gefällt: "Sie haben als gem. § 9 VSTG strafrechtlich Verantwortlicher und allein nach außen Vertretungsbefugter der Fa. Ortner Bau Ges.m.b.H. in 8720 Knd. Anton Regnerstraße 45, richtigerweise Fa. Ortner Bau und Baustoff Ges.m.b.H. in Liqu wie bei einer Kontrolle durch das Landesarbeitsamt f. Stmk. am 13.8.1992 auf der Baustelle "Volksschule... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/12/16 96/09/0328 3 Stammrechtssatz Ob der Besch die Tat in eigener Verantwortung oder als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauftragter zu verantworten hat, ist nicht Sachverhaltselement der ihm zur Last gelegten Ü... mehr lesen...
In einer mit 31. August 1994 datierten Anzeige des Gendarmeriepostenkommandos F. wird "Marian W, Dipl. Ing.", geboren am xx. Mai 19yy, mit Wohnort "5020 Salzburg, B-Straße 44" als Beschuldigter wegen dreier verschiedener Verwaltungsübertretungen nach der StVO genannt. In diesem Protokoll werden auch die Angaben des Verdächtigen "Dipl. Ing. Marian W" zur Taterhebung wiedergegeben. Worauf sich die in der Anzeige festgehaltenen Daten zur Person des Beschwerdeführers stützen, wird jedoch ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §32 Abs1;VStG §44a;VStG §51 Abs1;ZustG §4;ZustG §5 Abs1;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/21 94/11/0206 1
(hier: Durch Ergänzung der Adressierung mit dem Geburtsdatum
- wenngleich unter fälschlicher Beifügung des akademischen
Grades und unter Auslassung des zweiten Vornamens - hat die
Behörde mit hinreichender Deutlichkei... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 26. September 1995 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a i.V.m. § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) bestraft, weil er sechs namentlich genannte ungarische Staatsbürger am 18. und 19. Mai 1993 auf einer näher genannten Baustelle in Köflach als handelsrechtlicher Geschäftsführer der P. Ges.m.b.H. beschäftigt habe, ohne im Besitze der hiefür erforderlichen Beschäftigungsbewilligung gewesen zu s... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9;
Rechtssatz: Zur Individualisierung der zum Vorwurf gemachten Handlung ist deren rechtliche Beurteilung, daher auch die rechtliche Eigenschaft, in der den Besch die strafrechtliche Verantwortung trifft, nicht beachtlich; vielmehr ist sowohl die spätere Änderung der Art der Verantwortlichkeit in Bezug auf eine von... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/09/0132 E 18. März 1998 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/12/16 96/09/0328 3 Stammrechtssatz Ob der Besch die Tat in eigener Verantwortung oder als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §23 Abs1;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/07/12 95/03/0162 1 Stammrechtssatz Mit einer (verjährungsunterbrechenden) Verfolgungshandlung wird lediglich die Absicht der Behörde zum Ausdruck gebracht, den gegen eine bestimmte Person wegen einer bestimmten Tat bestehenden Verdacht auf eine im VStG vorgeschriebene Weise zu prüfen (Hin... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 16. November 1995 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben es als zur Vertretung nach außen Berufener, nämlich als handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 9 Abs. 1 VStG) der M.T.S. zu verantworten, daß diese Gesellschaft mit Sitz in W als Arbeitgeber vom 17.08.1995 bis 22.8.1995 in Wien entgegen dem § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes eine ausländische Arbeitskraft, nämlich den Polen Pawel T (geb. 13.8.1973) al... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/09/0329 E 16. Dezember 1997
Rechtssatz: Ob der Besch die Tat in eigener Verantwortung oder als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauftragter zu verantworten hat, ist nicht Sachverhaltselement der ih... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wohnt in H, X-Straße. Mit Bescheid vom 18. Jänner 1996 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Beschwerdeführer als Geschäftsführer einer GesmbH gemäß § 67 Abs. 10 ASVG einen Betrag von S 106.351,69 samt Verzugszinsen "unverzüglich nach Zustellung des Bescheides bei sonstigen Zwangsfolgen" zu bezahlen. Nach der Zustellverfügung sollte dieser Bescheid an den Beschwerdeführer an der Adresse "A, X-Straße 7" zugestellt werden. Nach dem aktenkundigen Rü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs1;VStG §32 Abs2;ZustG §13 Abs1;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/11 95/03/0231 1 Stammrechtssatz Die unrichtige Bezeichnung des Besch als Empfänger durch Fortlassung des akademischen Grades kann, zumal kein Anhaltspunkt dafür vorliegt, daß sich eine andere Person des sonst gleichen Namens an derselben Anschrift aufgehalten hatte, mangels e... mehr lesen...