Entscheidungen zu § 22 Abs. 1 VStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 961-961 von 961

RS Vwgh 1970/9/23 0678/68

Index: Gewerberecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1
Rechtssatz: Konsumtion zweier Deliktstatbestände liegt vor, wenn eine wertende Beurteilung ergibt, dass der Unwert des einen Deliktes von der Strafdrohung gegen das andere Delikt miterfasst wird, wie dies insbesondere im Falle der Verletzung desselben Rechtsgutes anzunehmen ist. Dies trifft aber dann nicht zu, wenn die Delikte in keinem typischen Zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1970

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