1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 23. Oktober 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zu Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der 14-fachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) im Zeitraum 2. Jänner 2016 bis zum 14. März 2016, um 15.40 Uhr, schuldig erkannt und über ihn eine Geldstra... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 24. November 2015 verfügte die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land gegenüber dem Mitbeteiligten die teilweise Betriebsschließung eines näher bezeichneten Lokals in M, wobei sich die Schließung auf einen im hinteren Bereich des Lokals durch eine Schiebetür erreichbaren Raum beschränkte. In diesem Raum waren wiederholt Glücksspielgeräte vorgefunden worden. Für den Fall des Zuwiderhandelns wurde dem Mitbeteiligten eine Zwangsstrafe in der Höhe von EUR 8.000,-- angedr... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 19. Dezember 2016 wurde der Revisionswerber in seiner Eigenschaft als anwesender Lokalverantwortlicher der Übertretung des § 50 Abs. 4 iVm § 52 Abs. 1 Z 5 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro (samt Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt, weil er Organen der öffentlichen Aufsicht nach § 50 Abs. 2 GSpG kein Geld zur Durchführung von Testspielen zur Verfügung gestellt habe... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 23. Juni 2017 wurde der Erstrevisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer der zweitrevisionswerbenden Partei der fünffachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild iVm § 52 Abs. 2 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) iVm § 9 Abs. 1 und 7 VStG schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von insgesamt EUR 25.000,- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen verhängt. Die zweitrevi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs2;VStG §19;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGVG 2014 §42; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/09/0061
Rechtssatz: Das Verbot der reformatio in peius umfasst auch die Erhöhung der Ersatzfreiheitsstrafe (vgl. VwGH 22.2.2018, Ra 2017/11/0066). European Case Law... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §12;VStG §16 Abs2;VStG §19;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGVG 2014 §38; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/09/0061 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/08/0141 E 23. Juni 2017 RS 8 Stammrechtssatz Ist der Ausspruch bezüglich der Ersatzfreiheitsstrafe rechtswidrig, so ist der Strafa... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 31. Mai 2016 wurde die Revisionswerberin der dreifachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 (3. Fall) Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt. Es wurden über sie drei Geldstrafen in Höhe von jeweils EUR 6.000,-- (samt Ersatzfreiheitsstrafen von jeweils 72 Stunden) verhängt. Die Kosten gemäß § 64 Abs. 2 VStG wurden mit EUR 1.800,-- bestimmt. 2 Gegen dieses Straferkenntnis erhob die Revisionswerberin Beschwerde an d... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 30. Jänner 2018 erkannte die belangte Behörde den Mitbeteiligten schuldig, er habe es als Geschäftsführer der H. Kft. mit Sitz in Ungarn als Arbeitgeber zu verantworten, dass vier näher genannte Arbeitnehmer am 27. Mai 2015 an einer näher genannten Baustelle in G. beschäftigt worden seien, ohne dass ihnen der zustehende Grundlohn unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien geleistet worden sei. Die Unterentlohnung habe in einem Fall 46,38 %, in d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §22 Abs1;VwGVG 2014 §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/11/0066 E 22. Februar 2018 RS 9 Stammrechtssatz Das in § 42 VwGVG 2014 normierte Verbot der reformatio in peius verbietet jede Erhöhung einer Geldstrafe oder auch nur einer Ersatzfreiheitsstrafe. Solange es zu keiner Erhöhung der Strafe kommt, hindert das Verschlechterungsverbot aber nicht eine r... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VwGVG 2014 §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/11/0066 E 22. Februar 2018 RS 10 Stammrechtssatz Der Grundsatz des Verbots der reformatio in peius verlangt die Herabsetzung der Höhe der Strafe im Fall einer Einschränkung des Tatzeitraums oder einer sonstigen "qualitativen oder quantitativen Reduktion" des Tatvorwurfs, sofern nicht andere Strafbemessungsgrün... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs4;VStG §19;VwGVG 2014 §42;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/11/0066 E 22. Februar 2018 RS 11 Stammrechtssatz Das VwG, das gemäß Art. 130 Abs. 4 erster Satz B-VG in Verwaltungsstrafsachen immer in der Sache selbst entscheidet, dem daher in jedem Fall die Befugnis und Verpflichtu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: AVRAG 1993 §7i Abs5;VStG §19;VStG §22;VwGVG 2014 §28;VwGVG 2014 §42;VwGVG 2014 §50;VwRallg;
Rechtssatz: Das Verbot der reformatio in peius steht einer eigenständigen Strafbemessung des VwG in Ansehung der vier Verwaltungsübertretungen (nach § 7i Abs. 5 AVRAG 1993) aufgrund eigenen Ermessens im Rahmen der von ihm zu tre... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 23. September 2015 wurde die Revisionswerberin wegen der Verletzung der Duldungs- und Mitwirkungspflicht gemäß § 50 Abs. 4 iVm § 52 Abs. 1 Z 5 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt, weil sie in ihrer Eigenschaft als Lokalverantwortliche den Organen der Abgabenbehörde als Organe der öffentlichen Aufsicht gemäß § 50 Abs. 2 GSpG den Zutritt zu der Betriebsstätte und zu den Betriebsräumen nicht ermöglicht habe. Über s... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §50 Abs4GSpG 1989 §52 Abs1 Z5VStG §19VwGG §42 Abs2 Z1
Rechtssatz: Bei einer Übertretung des § 50 Abs. 4 iVm § 52 Abs. 1 Z 5 GSpG ist eine Geldstrafe mit bis zu EUR 22.000,-- zu verhängen. Die auf EUR 8.000,-- herabgesetzte Geldstrafe beträgt somit immer noch mehr als ein Drittel der möglichen Höchststrafe. Ausgehend von der Un... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien (im Folgenden: Magistrat) vom 29. Juni 2016 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der M. GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Abfallbesitzerin, die gewerbsmäßig im Bereich der Abfallwirtschaft tätig sei, bei der Ausführung von Bau- und Abbruchtätigkeiten zumindest am 27. August 2015 auf d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19VStG §19 Abs2
Rechtssatz: Das Doppelverwertungsverbot ergibt sich aus dem in § 19 Abs. 2 erster Satz VStG enthaltenen Gebot, die nach dem Zweck der Strafdrohung in Betracht kommenden Erschwerungs- und Milderungsgründe nur soweit bei der Bemessung der Strafe zu berücksichtigen, als sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen (vgl. VwGH 30.10.1991, 91/09/0124). Die für ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 31. Mai 2016 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft der dreifachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt. Es wurden über ihn drei Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 20.000,-- (samt Ersatzfreiheitsstrafen von jeweils 240 Stunden) verhängt. Die Kosten gemäß § 64 Abs. 2 VStG wurden mit EUR 6.000,-- bestimmt. 2 G... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der revisionswerbenden Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 18. April 2015 wurden dem Erstmitbeteiligten insgesamt 27 Verwaltungsübertretungen folgendermaßen zur Last gelegt: „Ort: Firma L GmbH, O... Ihre Funktion: Handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gem. § 9 Abs 1 VStG Verantwortlicher Die Firma ‚L GmbH‘, O..., Firmenbuchnummer: FN: ..., betreibt am Standort L auf dem Gelände der Verbandskläranlage L, auf Grundstück Nr. 214, KG M..., gewerbsm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19VStG §22VStG §22 Abs2 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2017/05/0011 E 26.06.2018
Rechtssatz: Das Fehlen eines Kontrollsystems hat jedenfalls auf die Schuld des Verpflichteten und damit auch auf die Strafbemessung Auswirkungen (vgl. VwGH 3.5.2017, Ra 2016/03/0108). Gleiches wird zu gelten haben, wenn ein Kontrollsystem eingerichtet wurde, von ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19VStG §22VStG §22 Abs2 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2017/05/0011 E 26.06.2018
Rechtssatz: Bei einem fortgesetzten Delikt kommt für die Strafbemessung im Übrigen auch dem Umstand Bedeutung zu, wie oft und in welchem zeitlichen Ausmaß und unter welchen Verhältnissen die Übertretung erfolgt ist (VwGH 13.10.1981, 3349/80, VwSlg. 10558 A; 4.11.... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg wurde der Revisionswerber einer Übertretung nach § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild iVm § 52 Abs. 2 und § 2 Abs. 4 Glücksspielgesetz für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in Höhe von EUR 10.000,-- (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen) verhängt. Weiters wurde ausgesprochen, dass die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;B-VG Art133 Abs4;VStG §19;VStG §24;VwGG §34 Abs1;VwGVG 2014 §27;VwGVG 2014 §38;VwGVG 2014 §42;
Rechtssatz: Es liegt kein Verstoß gegen das Verschlimmerungsverbot vor, wenn das VwG im Rahmen der vorzunehmenden eigenen Bewertung von Milderungs- und Erschwernisgründen trotz Wegfalls eines Ersc... mehr lesen...
I. 1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 15. September 2017 legte das Verwaltungsgericht dem Revisionswerber - unter Abweisung von dessen Beschwerde gegen ein Straferkenntnis der belangten Behörde vom 2. Juni 2017 - als handelsrechtlichem Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen befugten Person der B. GmbH zur Last, dass am 26. November 2016 entgegen „§ 6 Abs 1 Z 1 iVm § 3 Abs 1 und § 3 Abs 2 lit. a iVm § 2“ Stmk. Baumschutzgesetz 1989 iVm § 1 Grazer Baumschu... mehr lesen...
Index: L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BaumschutzG Stmk 1989 §3 Abs2 litaBaumschutzG Stmk 1989 §6 Abs1 Z2VStG §19VStG §22VwGG §42 Abs2 Z1
Rechtssatz: Den entgegen dem Verbot des § 3 Abs. 2 lit. a Stmk. BaumschutzG 1989 vom Beschuldigten in Auftrag gegebenen Fällungen der 16 unter Schutz gestellten Bäumen liegt ein einheitlicher ... mehr lesen...