Gegen den Beschwerdeführer erging folgendes Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 30. August 1990 (Spruchteile gemäß § 44a lit. a, b und c VStG 1950): "Sie haben es als der im vorliegenden Fall gem. § 9 Abs. 2 letzter Satz und Abs. 4 VStG i.d.F. BGBl. Nr. 176/1983 haftbare Beauftragte (Hoteldirektor) der 'X-Holding AG' im Standort L (Hotel Y), zu verantworten, daß ebendort die Jugendlichen SM, geb. 22.9.1971, und AF, geb. 6.5.1972 (beide Lehrlinge), wie folg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §11 Abs1;KJBG 1987 §15 Abs1;KJBG 1987 §16;KJBG 1987 §17 Abs2;KJBG 1987 §30;VStG §19;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der gem § 9 Abs 2 letzter Satz VStG und § 9 Abs 4 VStG im Hinblick auf mehrfache Übertretungen des KJBG 1987 haftbare Beauftragte der das betreffende Hotel betreibenden AG bereits ungefähr 3 Monate v... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §17 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Wird ein Jugendlicher in einem Gastgewerbebetrieb entgegen § 17 Abs 2 KJBG 1987 an drei aufeinanderfolgenden Tagen jeweils bis 24 Uhr, sohin zur Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) beschäftigt, so kann wegen der Erheblichkeit der Überschreitung der erlaubten Beschäftigungszeit und der Aufeinanderfolge der Übertretunge... mehr lesen...
Die Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles ist dem hg. Erkenntnis vom 13. Dezember 1990, Zl. 89/06/0114, zu entnehmen: Mit diesem Erkenntnis wurde der im ersten Rechtsgang erlassene Berufungsbescheid der belangten Behörde hinsichtlich des Schuldspruches (einer Übertretung gemäß § 28 Abs. 1 lit. b des Salzburger Ortsbildschutzgesetzes begangen durch die Errichtung von vier Plakattafeln ohne Einholung einer Bewilligung nach dem Salzburger Ortsbildschutzgesetz) bestätigt, im Aus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Im Sinne des im Verwaltungsstrafverfahren geltenden Kumulationsprinzips liegt es an der zuständigen Behörde, jede einzelne Verwaltungsübertretung den Vorschriften entsprechend zu ahnden. Als erschwerend könnten allenfalls bei der Strafbemessung bereits erfolgte frühere (das heißt vor der Tat liegende) rechtskräftige gleichart... mehr lesen...
Index: L80405 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: OrtsbildschutzG Slbg 1975 §28 Abs1 litb;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wenn keine der Zahl der Geschäftsfälle - hier verfügt das Unternehmen über "tausende Werbetafeln" - adäquaten Vorkehrungen gegen die Versäumung der bei der Behörde erforderlichen Schritte getroffen wurden (im konkreten Fall: Unterlassung de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 Abs1;VStG §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Es ist nicht Aufgabe der Behörde, durch regelmäßige Ausschöpfung des vollen Strafrahmens ohne entsprechende Bedachtnahme auf die in § 19 Abs 1 und 2 VStG bezeichneten Umstände sich jenes Instrumentarium auf dem Gebiet des Verwaltungsstrafrechtes zu verschaffen, welches ihr der Gesetzgeber (durch Unterlassung der Valorisierung... mehr lesen...
Index: L80405 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: OrtsbildschutzG Slbg 1975 §28 Abs1 litb;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Das von der Behörde angenommene Ausmaß des Verschuldens (im konkreten Fall: an Vorsatz heranreichende "gröbste Fahrlässigkeit") kann nicht schon aus der Gesetzeskenntnis abgeleitet werden, da auch die Kenntnis gesetzlicher Bestimmungen nich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. September 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 22. Mai 1989 gegen 1.30 Uhr an einem näher beschriebenen Ort Verwaltungsübertretungen und zwar nach 1) § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO, 2) und 3) je nach § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 9 Abs. 1 StVO, 4) § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 7 Abs. 1 StVO sowie 5) § 99 Abs. 4 lit. i in Verbindung mit § 97 Abs. 5 StVO... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Juli 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges trotz vollstreckbaren Bescheides vom 18. April 1990, mit dem die Zulassung des gegenständlichen Kraftfahrzeuges aufgehoben worden sei und der am 23. April 1990 zugestellt worden sei, bis zum 1. Mai 1990 unterlassen, den Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. Oktober 1989 um ca. 18.30 Uhr auf der B 10 einen Pkw bis zum km 42,1 in Richtung Bruck/Leitha gelenkt und nach einem Verkehrsunfall um 18.50 Uhr an Ort und Stelle die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert, in dem er sich von der Unfallstelle entfernt habe, obwohl er von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straß... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 10. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 29. Juli 1990 gegen 1.00 Uhr sein dem Kennzeichen nach bestimmtes Motorfahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand auf der Hackenbucher-Bezirksstraße vom Haus Hackenbuch Nr. 22 kommend, ca. 2,5 km in das Ortsgebiet von Ibm, Gemeinde Eggelsberg, bis zum öffentlichen Parkplatz gegenüber dem Haus Ibm Nr. 18 (Bäckerei Buttenhause... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99;VStG §19;VStG §22 Abs1;VStG §44a litb;VStG §44a litc;
Rechtssatz: Der Unwertgehalt von mehreren Taten, welcher darin gelegen sein soll, daß sie in alkoholisierten Zustand begangen wurden, wird durch die aufgrund des im § 22 VStG verankerten Kumulationsprinzips ohnedies gesondert zur Anwendung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §99 Abs1;VStG §19;VStG §20;
Rechtssatz: Gem § 20 VStG kann die Mindeststrafe bis zur Hälfte unterschritten werden, wenn die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe beträchtlich überwiegen oder der Beschuldigte ein Jugendlicher ist (Hinweis E 24.5.1989, 89/03/0048). Das bedeutet allerdings nicht, daß die belangte Behörde im vorliegenden F... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §19 Abs1;VStG §19 Abs2;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/20 91/02/0086 3 Stammrechtssatz Es gibt keinen festen Umrechnungsschlüssel von Geldstrafen in Ersatzarreststrafen, dies schon deshalb, weil für die Bemessung von Geldstrafen auch Umstände zu berücksichtigen sind, die für die Bemessung von Freiheitsstrafen keine Bedeutung haben... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §44 Abs4;VStG §19;VStG §21 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/31 89/03/0084 1 Stammrechtssatz Eine Anwendung des § 21 Abs 1 VStG kommt nur in Frage, wenn die Schuld des Besch geringfügig ist. Davon kann aber nur die Rede sein, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 16. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, dadurch daß er am 13. April 1991 und am 16. April 1991 auf seiner Grundparzelle Nr. n1, KG S, Arbeiten zur Errichtung eines Wohn- und Wirtschaftsgebäudes durchgeführt habe, obwohl für dieses bewilligungspflichtige Bauvorhaben keine rechtskräftige Baubewilligung vorlag und überdies mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde S vom 2. April 1990, zugestellt am 12. Apri... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauRallg;VStG §19;VStG §51e Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die
Gründe: , die für die nicht zeitgerechte Erteilung der Baubewilligung maßgebend waren, sind nicht zu überprüfen. Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung war daher nicht erforderlich. Ausdrücklich hat der Bef in der Berufung nicht die Durchführung einer mün... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 21. November 1989 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw mit einem ebenfalls dem Kennzeichen nach bestimmten Anhänger in Betrieb genommen, ohne sich trotz Zumutbarkeit davon zu überzeugen, daß der Lkw und der Anhänger im Hinblick auf die Beladung den kraftfahrrechtlichen Vorschriften entsprochen hätten, zumal er den Kraftwagenzug am 21. November 1989 um 13.55 Uhr auf de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO schuldig erkannt, weil er am 12. Juli 1990 kurz vor 04.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten LKW-Zug auf der Ossiacher Straße B 94 in Sattendorf in Fahrtrichtung Feldkirchen bis auf Höhe des Fremdenverkehrsamtes Sattendorf bei Str.Km. 44,5, wo er den LKW-Zug auf der Fahrbahn "gehalten bzw. geparkt" habe, in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zus... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art130 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §19;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die vom Bf nicht bestrittenen einschlägigen Vorstrafen kann bei der Verhängung einer Geldstrafe von S 15000,-- in Anbetracht des zur Anwendung kommenden, von S 8000,-- bis S 50000,-- reichenden Strafrahmens des § 99... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita idF 1990/458;KFG 1967 §101 Abs1 lita;VStG §1 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Bei dem von § 1 Abs 2 VStG angeordneten Günstigkeitsvergleich ist zwar von einer Betrachtung des konkreten Falles auszugehen, doch darf diese konkrete Betrachtungsweise nicht zur Vorwegnahme der Entscheidung über die Strafzumessung führen. Die persönlichen Ver... mehr lesen...
Auf die Sachverhaltsdarstellung und die rechtlichen Erwägungen im hg. Erkenntnis vom 24. Juli 1991, Zl. 91/19/0150, wird hingewiesen. Im fortgesetzten Verfahren erließ die belangte Behörde den Bescheid vom 27. August 1991, mit welchem sie die verhängten Strafen wie folgt neu festsetzte: "Strafpunkt Geldstrafe von Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der Uneinbringlichkeit 1.) 1200 S 5 Tage 2.) 1200 S 5 ... mehr lesen...
I 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg (der belangten Behörde) wurde die nunmehrige Beschwerdeführerin folgender Übertretung schuldig erkannt und hiefür bestraft: "Sie haben sich vom 6.2.1990 bis 4.6.1990 in F, als Fremde nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten, weil Sie nicht im Besitze einer Aufenthaltsberechtigung waren. Sie haben dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 14b Abs. 1 Ziff.4 i.V.m. § 2 Abs. 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §14b Abs1 Z4;FrPolG 1954 §2 Abs1 Z2;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da es sich bei der Verwaltungsübertretung gem § 14b Abs 1 Z 4 FrPolG iVm § 2 Abs 1 Z 2 FrPolG um ein Ungehorsamsdelikt handelt, zu dessen Tatbild es nicht gehört, daß ein Schaden eingetreten ist, folgt daraus, daß dieser Umstand schon nach dem Zweck der Strafdrohung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Selbst in Anbetracht zehnmaliger Zuwiderhandlungen gegen das AZG (hier in Ansehung desselben Arbeitnehmers) ist die Verhängung der im § 28 Abs 1 AZG vorgesehenen Geldhöchststrafe - zumal dafür sprechende, besondere
Gründe: nicht erkennbar sind - aufgrund der von der Behörde angeführten Milderungsgründe (Unbescholt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/19 90/03/0262 3 Stammrechtssatz Dem Gesetz läßt sich nicht entnehmen, daß - innerhalb der gesetzlichen Mindestsätze und Höchstsätze - ein bestimmtes Verhältnis zwischen Geldstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen bestehen müsse und die für den Fall der Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe festzusetzende Ersatz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;FrPolG 1954 §14 Abs1;FrPolG 1954 §14b Abs1 Z4;FrPolG 1954 §2 Abs1 Z2;FrPolG 1954 §2 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Beh eine rechtskräftige Bestrafung (hier wegen Übertretung des § 2 Abs 1 und des § 14 Abs 1 FrPolG) als erschwerend im Rahmen der Strafzumessung (hier im Falle der Begehung einer Verw... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Linz vom 21. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 16. März 1990 um 10.08 Uhr in Unterweitersdorf auf der A 7 bei km 26,97 in Richtung Freistadt mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeug die durch Verbotszeichen kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überschritten, weil die Fahrgeschwindigkeit 116 km/h betragen habe; diese Überschreitung sei mit einem Meßgerät festgestellt worden. Er habe hiedurc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 27. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des § 38 Abs. 4 dritter Satz StVO 1960 für schuldig befunden, weil er zur angegebenen Zeit am angeführten Tatort in Wien als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws "eine bei Grünlicht der Fußgängerampel ordnungsgemäß die Fahrbahn überquerende Fußgängerin durch" seinen "Abbiegevorgang behindert und gefährdet" habe. Über den Beschwerdeführer wu... mehr lesen...