RS Vwgh 1992/1/29 92/02/0010

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Veröffentlicht am 29.01.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs1 lita;
StVO 1960 §99;
VStG §19;
VStG §22 Abs1;
VStG §44a litb;
VStG §44a litc;

Rechtssatz

Der Unwertgehalt von mehreren Taten, welcher darin gelegen sein soll, daß sie in alkoholisierten Zustand begangen wurden, wird durch die aufgrund des im § 22 VStG verankerten Kumulationsprinzips ohnedies gesondert zur Anwendung gelangende Strafdrohung des § 99 Abs 1 lit a iVm § 5 Abs 1 StVO abgegolten.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien StVO

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020010.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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