Index: L22007 Landesbedienstete TirolL24007 Gemeindebedienstete Tirol63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs6 idF 1972/214 impl;GehG/Gemeindebeamten Tir 1970 §15 Abs6;GehG/Tir 1998 §15 Abs6 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/12/0141
Rechtssatz: Wurde eine Nebengebühr (hier: Überstunden) im Pauschalierungsbescheid für die Dauer eines Jahre... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft. Mit inhaltlich im wesentlichen gleichlautenden Schreiben an seine Dienstbehörde vom 24. und 28. Mai sowie vom 12. Juni 1996 begehrte der Beschwerdeführer als nicht zum Zug gekommener Bewerber um verschiedene ausgeschriebene Leitungsfunktionen in folgenden Punkten "um bescheidmäßige Feststellung": "1)... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: AHG 1949;AusG 1989 §15;AVG §56;AVG §8;BDG 1979;DVG 1984 §3;GehG 1956;VwRallg;
Rechtssatz: Die von einem Beamten, einem nicht zum Zug gekommenen B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hofrat (Bundeslehrer der Verwendungsgruppe L1) in Ruhe seit 1. September 1993 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Er war zuletzt seit 1. Jänner 1985 Direktor der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt Graz-Gösting (im folgenden HTBLVA Graz). Mit der Leitung der HTBLVA Graz war die Führung einer Abendschule verbunden. Der Beschwerdeführer bezog eine Dienstzulage nach § 57 Abs. 1, Abs. 2 lit. b und 6 GG 1956 in V... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §62;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/30 95/12/0158 1 Stammrechtssatz Die Art der Gestaltung des Gehaltsschemas der Beamten liegt in der rechtspolitischen Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, sofern er mit seiner Regelung nicht gegen das sich aus dem Gleichheitsgrundsatz ergeb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberbrandrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Linz. Er ist Sachbearbeiter des Brand- und Katastrophenhilfsdienstes der Feuerwehr der Stadt Linz, weiters Stellvertreter des Dienststellenleiters, stellvertretender Kommandant der Berufsfeuerwehr Linz, stellvertretender Kommandant des Pflichtbereiches Linz sowie stellvertretender Bezirksfeuerwehrkommandant. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens war dem ... mehr lesen...
Index: L22004 Landesbedienstete Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §62;LBG OÖ 1954 §1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0065 1 Stammrechtssatz Der Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses liegt darin, daß Personen in einem grundsätzlich lebenslangen Dienstverhältnis in Bindun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberkommissär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten. Mit Eingabe vom 30. März 1995 stellte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde den Antrag "auf Ausbezahlung der durch die Absolvierung des Physikstudiums (Anstellungserfordernis) entgangenen Bezüge (7 Jahre, Besoldungsstufen B/III/1 bis B/III/4 bzw. Vertragsbedienstetenentlohnungsschema B1 bi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §8;BDG 1979 §62;DVG 1984 §3 Abs1;GehG 1956 §28 Abs1;
Rechtssatz: Der Antrag eines Beamten auf Ausbezahlung von Bezügen für die Zeit VOR der
Begründung: seines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ist bereits im Ansatz verfehlt, weil er in der Rechtsordnung keine Deckung findet... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Er hat insbesondere seit 1992 mehr als 100 Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie Anträge beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Für den vorliegenden Beschwerdefall ist festzuhalten, daß der Besch... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Er hat insbesondere seit 1992 mehr als 100 Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie Anträge beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Für den gegenständlichen Beschwerdefall ist festzuhalten, daß der B... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Er hat insbesondere seit 1992 mehr als 100 Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie Anträge beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Für den Beschwerdefall ist festzuhalten, daß der Beschwerdefüher in... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §62;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §28 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/30 95/12/0158 1 Stammrechtssatz Die Art der Gestaltung des Gehaltsschemas der Beamten liegt in der rechtspolitischen Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, sofern er mit seiner Regelung nicht gegen das s... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;BDG 1979 §50 Abs1;BDG 1979 §62;GehG 1956 §16 Abs1;GehG 1956 §28 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Zeit, die der Beamte für die Suche einer geeigneten Unterkunft aufwendet, handelt es sich nicht um Überstunden noch besteht sonst eine gesetzliche Grundlage für die Honorierung. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §62;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §28 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/30 95/12/0158 1 Stammrechtssatz Die Art der Gestaltung des Gehaltsschemas der Beamten liegt in der rechtspolitischen Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, sofern er mit seiner Regelung nicht gegen das s... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §62;GehG 1956 §15 Abs1;GehG 1956 §21 Abs1;GehG 1956 §3 Abs2;
Rechtssatz: Ein Anspruch auf Zuerkennung einer Fremdsprachenzulage für Angehörige des diplomatischen Dienstes ist aus der Rechtsordnung nicht ableitbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994120130.X02 Im RIS s... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Magistratsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zur Stadt Wien und ist rechtskundig im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Bescheid des Wiener Stadtsenates vom 11. Juli 1989 wurde der 1941 geborene Beschwerdeführer gemäß § 52 Abs. 2 lit. a der Dienstordnung 1966 (DO) wegen Dienstunfähigkeit auf Grund psychischer bzw. habitueller Ursachen (insbesondere wegen mangelnder Einordnungs- und Einsichtsfähigkeit in rechtliche Zusammenhänge, ... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §62;BDG 1979 §69;DO Wr 1966 §41;DO Wr 1966 §52 Abs2 lita;
Rechtssatz: Da der Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ua darin besteht, daß Ansprüche nur nach besoldungsrechtlichen Vorschriften geltend gemacht werden können (Hinweis E 14.6.1995, 95/12/0051), ist die Abweisung eines Antrages auf Urlaubsabfindung m... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Allgemeinen Verwaltung, der zur Ausübung einer Unteroffiziersfunktion herangezogen wird (Dienstgrad: Vizeleutnant), in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landwehrstammregiment n1 in A. Er wurde in der Zeit vom 2. Jänner 1991 bis zum 29. Jänner 1991 beim Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze verwendet. Der dienstliche Ablauf war derart eingeteilt, da... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §62;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §28 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/30 95/12/0158 1 Stammrechtssatz Die Art der Gestaltung des Gehaltsschemas der Beamten liegt in der rechtspolitischen Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, sofern er mit seiner Regelung nicht gegen das s... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht aufgrund eines Bescheides der belangten Behörde vom 11. November 1992 seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Der Beschwerdeführer hat seit 1992 mehr als 100 Säumnis- und Bescheidbeschwerden sowie Anträge beim Verwaltungsgerichtshof eingebrac... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht aufgrund eines Bescheides der belangten Behörde vom 11. November 1992 seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten; zuletzt war er mit 31. August 1992 der Abteilung II.1 zur Dienstleistung zugewiesen worden. Er hat seit 1992 mehr als 100 Bescheid-... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht aufgrund eines Bescheides der belangten Behörde vom 11. November 1992 seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Der Beschwerdeführer hat seit 1992 mehr als 100 Säumnis- und Bescheidbeschwerden sowie Anträge beim Verwaltungsgerichtshof eingebrac... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Zuletzt war der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 1. Juli 1991 in die Dienstklasse VI befördert worden. Der Beschwerdeführer hat seit 1992 mehr als 100 Säumnis- und Bescheidbeschwerden sowie Anträge ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §62;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §28 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/30 95/12/0158 1 Stammrechtssatz Die Art der Gestaltung des Gehaltsschemas der Beamten liegt in der rechtspolitischen Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, sofern er mit seiner Regelung nicht gegen das s... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §62;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0222
93/12/0344
93/12/0347 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/21 89/12/0004 1 Stammrechtssatz Bei einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis ha... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §62;B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art132;B-VG Art137;GehG 1956 §28 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/12/02 92/12/0231 1
(Hier: Antrag auf Auszahlung der monatlichen Bezüge einer
höheren Dienstklasse). ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Art der Gestaltung des Gehaltsschemas der Beamten liegt in der rechtspolitischen Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, sofern er mit seiner Regelung nicht gegen das sich aus dem Gleichheitsgrundsatz ergebende Sachlichkeitsgebot verstößt (Hinweis VfSlg 9607/1983). Dabei ist dem Gesetzgeber bei der Regelung des Dienstrechtes und Besoldungsrechtes der Beamten durch den Gleichheitsgrundsatz ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum offengelassen; er ist lediglich gehalten... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;B-VG Art67 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor
dem VwGH Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antragsteller, der bereits seit November 1994 zum Landesgendarmeriekommando Niederösterreich dienstzugeteilt worden war, von der Leitung der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos Tirol abberufen und zum Landesgendarmeriekommando Niederösterreich versetzt. Nach der ausführlichen Begründung: dieses Bescheides geht die Versetzung des Antragstellers auf ein durch vielfache und schwerwiegende Differenzen in verschiedenen Sachfragen beg... mehr lesen...