Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 27. März 2026 in Anwesenheit des Beamten, des Verteidigers, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin nach durchgeführter mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: Frau Hauptmann Maga. A.A. ist schuldig, sie hat 1. im Zeitraum April bis Juni 2025 die durch den militärpharmazeutischen Dienst des N.N. angeordneten Überprüfungen von Sanitätsdienststellen unterlassen und 2. am 01.07.2025 Überprüfungsberichte über angeblich von ihr durchgeführte, ... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 05. Dezember 2025 in Anwesenheit des Beamten, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin nach durchgeführter mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: Vizeleutnant (Vzlt) A.A. ist schuldig, er hat am 17. März 2025 während seines Krankenstandes 1. seinem Untergebenen StWm B.B. telefonisch den Befehl erteilt, den Gfr C.C. mit einem Heereskraftfahrzeug zu seiner Wohnadresse nach N.N. zu schicken, um ihn dort (N.N. in N.N. abzuholen, um ihn (Vzl... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 25. September 2025 in Anwesenheit des Beamten, des Verteidigers, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin nach durchgeführter mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: Oberstabswachtmeister (OStWm) A.A. ist schuldig, er hat als eingeteilter Unteroffizier der N.N. am 05. oder am 06. April 2023 ca. 20 Pistolen 80 (P80) beim Scharfschießen in N.N. ohne Nachweis ausgegeben und deshalb bis zur Inventur am 31. Jänner 2024 nicht bemerkt, dass die P80... mehr lesen...
I. Verwendete Abkürzungen: römisch eins. Verwendete Abkürzungen: AIS = Abgabeninformationssystem der Finanzverwaltung AD = Amtsdirektor AVG = Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 BV-Team = Team der Betriebsveranlagung BAO = Bundesabgabenordnung BDB = Bundesdisziplinarbehörde BDG = Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 BIA = Büro für Interne Angelegenheiten BMF = Bundesministerium für Finanzen DA = Disziplinaranwältin DB = Disziplinarbeschuldigter FAÖ = Finanzamt Österreich PA = Personalab... mehr lesen...
I. Verwendete Abkürzungen: römisch eins. Verwendete Abkürzungen: AIS = Abgabeninformationssystem der Finanzverwaltung ARin = AmtsrätinAVG = Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991AS = AbgabensicherungBAO = BundesabgabenordnungBDG = Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979BIA = Büro für Interne AngelegenheitenBMF = Bundesministerium für FinanzenDA = DisziplinaranwältinDS = DienststelleFAÖ = Finanzamt ÖsterreichPA = PersonalabteilungPVG = Bundes-PersonalvertretungsgesetzTeamExp = TeamexperteTL = ... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 24. Juli 2024 in Anwesenheit des Beamten, des Verteidigers, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin nach durchgeführter mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt Gruppeninspektor (GrInsp) A.A. ist schuldig, er hat am 17. Jänner 2024 im Dienst im N.N. 1. zu seiner Kollegin der Frau DGKP B.B., nachdem diese ihn gebeten hatte, sie zur Verabreichung einer Depotinjektion zu einem Untergebrachten zu begleiten, gesagt: „Ich folge deinem Arsch ü... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde, Senat 27, hat am 07.05.2024 durch Ministerialrätin Mag. SCHADLER als Senatsvorsitzende sowie Obstlt. FAUSTMANN und ChefInsp. WALCH als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates nach der am 07.05.2024 in Anwesenheit des Beschuldigten, des Verteidigers, und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: A) Der Beamte ist schuldig, a) er hat in der Nacht von 29.07.2023 auf 30.07.2023 außerdienstlich ein N.N. Taxi durch sei... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige der Dienstbehörde vom 11.07.2023 sowie den Erhebungen der LPD. Zur Person: Die Beamtin absolvierte in der Zeit von 01.12.2012 bis 30.11.2014 die Polizeigrundausbildung und wurde danach dem SPK N.N., der PI N.N., im Zeitraum 01.07.2016 - 30.11.2016 der Einsatzeinheit, Bereitschaftseinheit und am 01.03.2018 der Landesverkehrsabteilung dienstzugeteilt, wo sie seit 01.03.2020 zugewiesen ist. Die... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 09.04.2024 zu Recht erkannt: Der Beamte ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: Er hat während eines andauernden Krankenstandes eine Flug-Reise unternommen und es entgegen dem Befehl der LPD vom 06.02.2013 unterlassen, die Durchführung der Reise sowie die Änderung seines Aufenthaltes, unter Vorlage einer fachärztlichen Bescheinigung, dass die Reise keine negativen Auswirkungen auf seine Genesung hat, spä... mehr lesen...
Der Beamte ist Mitarbeiter der LPD. Der Vorwurf der Begehung von Dienstpflichtverletzungen ergibt sich aus der Disziplinaranzeige der Landespolizeidirektion vom 5. Dezember 2023, samt Beilagen. Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Mündliche Verhandlung Die mündliche Verhandlung wurde am 09. April 2024 in durchgeführt. Angaben des Disziplinarbeschuldigten Der Disziplinarbeschuldigte bekannte sich schuldig und gab an, dass er aufgrund eines Konflikts mit dem Dienststellenleiter emotio... mehr lesen...
Der Beamte ist Mitarbeiter der Landespolizeidirektion. Strafverfahren: Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren wegen des Verdachtes der Begehung von Straftaten nach §§ 133, 302 StGB gemäß § 190 Ziffer 2 StPO ein. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren wegen des Verdachtes der Begehung von Straftaten nach Paragraphen 133,, 302 StGB gemäß Paragraph 190, Ziffer 2 StPO ein. Vorwurf der Begehung von Dienstpflichtverletzungen Der Vorwurf der Begehung von Dienstpflichtver... mehr lesen...
Die Beamtin ist Mitarbeiterin der LPD. Strafgerichtliches Verfahren: Mit rechtskräftigem Urteil des LG vom 16. November 2023, wurde sie wegen der Begehung des Verbrechens des Amtsmissbrauchs zu einer Geldstrafe in der Höhe von 300 Tagessätzen a´€ 20,- (€ 6.000,-) sowie einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten, bedingt auf drei Jahre, verurteilt. Vorwurf von Dienstpflichtverletzungen Der Vorwurf der Begehung von Dienstpflichtverletzungen ergibt sich aus der Disziplinaranzeige der Landespolizeidir... mehr lesen...