Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 1a des Poststrukturgesetzes (PTSG), BGBl. Nr. 201/1996, auf die Dauer seines Dienststandes der Telekom Austria Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen. Seit 01.11.2000 wird er bei der Telekom Austria Personalmanagement GmbH (TAP) verwendet. Bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht als XXXX in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer steht als römisch 40 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 04.07.2014, GZ P754259/15-KdoEU/G1/2014, wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 Abs 6 BDG 1979 davon in Kenntnis gesetzt, dass in Aussicht genommen sei, ihn von Amts wegen zur Diensts... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin steht als Oberstärztin (ObstA) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 14.07.2014, GZ P787310/86-KdoEU/G1/2014, die Beschwerdeführerin gemäß § 38 Abs 6 BDG 1979 davon in Kenntnis gesetzt, dass in Aussicht genommen werde, sie von Amts wegen zur Dienststelle KdoSanZ & FAmb SanZS, Dienstort GRAZ, zu versetzen und auf Arbeitsplatz Positi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er steht als Beamter mit UO-Funktion/Verwaltungsgruppe C im Dienstbehördenbereich des Kommandos Einsatzunterstützung. Als Beamter mit C-UO ist er ein Beamter der Allgemeinen Verwaltung und gehör dem Dienstklassensystem an. Er hat nicht in das Funktionsgruppenschema optiert. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 04.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 03.07.2014 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 Abs. 6 BDG 1979 davon in Kenntnis gesetzt, dass in Aussicht genommen sei, ihn von Amts wegen zur Dienststelle KdoSanZ & FAmb SanZS, Dienstort GRAZ, zu versetzen und auf einen Arbeitsplatz der Positionsnummernreihe 976, Organi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin (folgend: BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde bis zu ihrer Versetzung im Bereich des Benutzersupportes der Dienststelle Informations- und Kommunikationstechnologie Betrieb beim Führungsunterstützungszentrum (IKTBetr/FüUZ) am Dienstort XXXX auf einem Arbeitsplatz mit der Wertigkeit Verwendungsgruppe A 3/ Funktio... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zu der mit Bescheid der Dienstbehörde vom 15.12.2014 verfügten Personalmaßnahme besetzte er den Arbeitsplatz eines Seilbahnfahrers, Organisationsplannummer BA 7, Truppennummer 0228, Positionsnummer 051, Verwendungsgruppe A 4/GL in der Dienststelle Militärservicezentru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zu der mit Bescheid der Dienstbehörde vom 23.09.2014 verfügten Personalmaßnahme besetzte er den Arbeitsplatz Positionsnummer 233, "SanUO & AmbUO", Wertigkeit M BUO 1, Funktionsgruppe 2, InstInternMedS&ImpfZ im Heeresspital, Dienstort 1210 Wien. römisch eins.1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht als Beamter der Allgemeinen Verwaltung mit Unteroffiziersfunktion in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er gehört dem Dienstklassenschema an. Bis zu der mit Bescheid der Dienstbehörde vom 22.09.2014 verfügten Personalmaßnahme besetzte er den Arbeitsplatz Positionsnummer 201, "SanUO & AmbUO", Wertigkeit M ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht als Beamter der Allgemeinen Verwaltung mit Unteroffiziersfunktion in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er gehört dem Dienstklassenschema an. Bis zu der mit Bescheid der Dienstbehörde vom 18.09.2014 verfügten Personalmaßnahme besetzte er den Arbeitsplatz Positionsnummer 153, "SanUO & AmbUO", Wertigkeit M ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der belangten Behörde Mit Schreiben vom 10.03.2014 wurde die Beschwerdeführerin von der Absicht in Kenntnis gesetzt, sie mit Wirksamkeit vom 01.04.2014 zu einer anderen näher bezeichneten Postfiliale im selben Bundesland zu versetzen und sie dort dauernd auf dem Arbeitsplatz "Universalschalterdiensts" Verwendungscode 5050, Verwendungsgruppe PT5 zu verwenden. Auf Grund einer Organisationsände... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang (Sachverhalt): römisch eins. Verfahrensgang (Sachverhalt): I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Er ist im Jahr 1983 in den Postdienst eingetreten, sein Dienstverhältnis wurde im Jahr 1990 definitiv. Seit dem Jahr 2010 wird er auf dem Arbeitsplatz eines Zustellers in der Zustellbasis 8010 Graz mit dem Sta... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang (Sachverhalt): römisch eins. Verfahrensgang (Sachverhalt): I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Postbus AG zur Dienstleistung zugewiesen. Er wurde mit 30.06.2003 in die Verwendungsgruppe PT 2/2 ernannt und wurde in der Folge als Verkehrsleiter der Verkehrsleitung NÖ-Nord verwendet. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Die Beschwerdeführerin (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist in die Verwendungsgruppe K3 ernannt. Bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Personalmaßnahme wurde sie als leitende Stationsschwester im Heeresspital Wien verwendet. römisch eins.1. Die Beschwerdeführerin (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zu der mit Bescheid der Dienstbehörde vom 02.09.2014 verfügten Personalmaßnahme besetzte er in der FAmb/SanZ Süd den Arbeitsplatz Nr. 108, SanUO/StatUO, OrgPlNr. SA6, TrNr. 8344, Wertigkeit M BUO 1, Funktionsgruppe 3, Ergänzungszulage K3. römisch eins.1. Der Beschwerd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang (Sachverhalt): römisch eins. Verfahrensgang (Sachverhalt): I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 01.12.2002 ist der BF Inhaber des Arbeitsplatzes "Kommandant Spezialeinsatzkräfte" (KdtSEK) mit der Wertigkeit M BUO 1/Funktionsgruppe 6 beim Kommando Spezialeinsatzkräfte (KdoSEK) und mit der Führung des KdoSEK betraut. Dieser Arbeitsplatz ist aufgrund der Umstrukturier... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist in die Verwendungsgruppe M BUO 1 ernannt. Bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Personalmaßnahme wurde er auf einem Arbeitsplatz eines Sanitätsunteroffiziers im Bereich des Jägerbataillons 19, Kaserne Güssing, Positionsnummer 210, Truppennummer 3602, Organisationsplannummer JE1, Wertigkeit M BUO 1/1verwendet. Mit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist in die Verwendungsgruppe M BUO 1 ernannt. Bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Personalmaßnahme wurde sie auf dem Arbeitsplatz SanUO, MBUO1, Funktionsgruppe 1, Positionsnummer 263, Truppennummer 3602, Organisationsplannummer JE1, Wertigkeit M BUO 1/1verwendet. Mit Schreiben der Dienstbehörde vom 04.06.2014 wu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist in die Verwendungsgruppe M BUO 1 ernannt. Mit Schreiben der Dienstbehörde vom 04.06.2014 wurde der BESCHWERDEFÜHRER gemäß § 38 Abs. 6 BDG 1979 davon in Kenntnis gesetzt, dass in Aussicht genommen sei, ihn mit ehestmöglicher Wirksamkeit von Amts wegen zur Dienststelle StbKp&DBetr/MilKdo K, Dienstort 9020 Klagenfurt, zu vers... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist in die Verwendungsgruppe M BUO 1, Funktionsgruppe 1 ernannt. Bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Personalmaßnahme wurde er im Bereich des KdoSanZ SÜD/FAmb verwendet. Mit Schreiben der Dienstbehörde vom 04.06.2014 wurde der BESCHWERDEFÜHRER gemäß § 38 Abs. 6 BDG 1979 davon in Kenntnis gesetzt, dass beabsichtigt ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht als OStWm in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde bis zur nun bekämpften Personalmaßahme im Bereich der Famb/SanZ S in 9020 Klagenfurt verwendet. Mit Schreiben der belangte Behörde vom 25.06.2014 wurde der BESCHWERDEFÜHRER gemäß § 38 Abs. 6 BDG 1979 davon in Kenntnis gesetzt, dass in Aussicht genommen werde, ihn mit ehestmöglicher Wirksamkeit von Amts wegen zur Di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist in die Verwendungsgruppe K4 ernannt. Die Beschwerdeführerin wurde mit Schreiben der belangten Behörde vom 4. Juli 2014, GZ. P726483/44-PersB/2014, gemäß § 38 Abs. 6 BDG 1979 in Kenntnis gesetzt, dass beabsichtigt sei, sie mit ehestmöglicher Wirksamkeit von Amts wegen zur Dienststelle Dienstbetrieb 1/ Militärkommando Niederö... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht als Offiziersstellvertreter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben der belangten Behörde vom 24.06.2014 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 Abs. 6 BDG 1979 davon in Kenntnis gesetzt, dass in Aussicht genommen sei, ihn mit ehestmöglicher Wirksamkeit von Amts wegen zur Dienststelle DBetr/MilKdo W, Dienstort 1130 Wien, Maria Theresien Kaserne, zu versetzen un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang (Sachverhalt): römisch eins. Verfahrensgang (Sachverhalt): I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Versetzung besetzte er den Arbeitsplatz PosNr. 150 "SanUO & StatUO", Dienstort RAINER-Kaserne in 5061 Elsbethen, mit der Wertigkeit MBUO 1, Funktionsgruppe 3. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang (Sachverhalt): römisch eins. Verfahrensgang (Sachverhalt): I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 01.06.2009 ist der BF auf dem Arbeitsplatz PosNr. 080, "SanUO & StatUO" mit der Wertigkeit M BUO 1/Funktionsgruppe 3 am KdoSanZ Süd in 8052 Graz diensteingeteilt. Seit 24.10.2011 wurde er vorübergehend als Vertretung des PflDLtr im KdoSanZ Süd verwendet. römisch eins... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist in die Verwendungsgruppe M BUO 1 ernannt. Bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Personalmaßnahme wurde er als Sanitätsunteroffizier im Jägerbataillon 25 (JgB25) (M BUO 1, Funktionsgruppe 1) verwendet. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist in die Verwendungsgruppe M BUO 2 ernannt. Bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Personalmaßnahme wurde er als Sanitätsunteroffizier in der Feldambulanz SanZ Süd in Klagenfurt (M BUO 2/1) verwendet. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist in die Verwendungsgruppe M BUO 1 ernannt. Bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Personalmaßnahme wurde er als Sanitätsunteroffizier in der Feldambulanz SanZ Süd in Klagenfurt (M BUO 1/1) verwendet. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist in die Verwendungsgruppe M BUO 2 ernannt. Bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Personalmaßnahme wurde er als Sanitätsunteroffizier in der Feldambulanz SanZ Süd in Klagenfurt (M BUO 2/1) verwendet. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht in... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Die Beschwerdeführerin (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie ist in die Verwendungsgruppe K 5 ernannt. Bis zu der mit dem angefochtenen Bescheid verfügten Personalmaßnahme wurde sie im Heeresspital als Röntgenassistentin verwendet. römisch eins.1. Die Beschwerdeführerin (nachfolgend BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverh... mehr lesen...