Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0041 E 25. April 1988 VwSlg 12709 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz Die bescheidmäßige Zuerkennung einer Nebentätigkeitsvergütung gem § 25 Abs 1 GehG 1956 in Bezug auf Nebentätigkeiten nach § 37 Abs 1 BDG 1979 setzt voraus, dass es sich erstens um Tätigkeiten des Beamten für den B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Vermessungsamt R, dessen Leiter er ist. Schon mit Eingabe vom 27. Mai 1974 hatte der Beschwerdeführer den Antrag auf Zuerkennung einer finanziellen Abgeltung aus der Tätigkeit als Gebäudeverwalter erstmals gestellt. Seinem auf die Besorgung der Gebäudeverwaltung für das Amtsgebäude gestützten Antrag auf Vergütung für Nebentätigkeit gemäß § 25 Abs. 1 des Geha... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §25 Abs1;GehGNov 35te Art1 Z13;
Rechtssatz: Der Anspruch auf eine Vergütung nach § 25 GehG setzt jedenfalls das Vorliegen einer Nebentätigkeit iSd § 37 Abs 1 BDG 1979 voraus. Wird das Vorliegen einer Nebentätigkeit verneint, ist damit gleichzeitig über den Anspruch auf Vergütung nach § 25 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1989/5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/12/0022 E 20. September 1982 VwSlg 10820 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Auch wenn eine Tätigkeit nicht in den Rahmen der Dienstpflichten des Beamten fällt, bleibt weiters zu prüfen, ob sie mit seinem dienstlichen Wirkungskreis in unmittelbarem Zusammenhang steht (Hi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §25; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1989/4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/12/0172 E 15. März 1982 RS 3 Stammrechtssatz Wesentliches Erfordernis für den Begriff der Nebentätigkeit ist der "unmittelbare Zusammenhang an den dem Beamten nach seinem Dienstposten obliegenden Dienstpflichten". (Hinweis auf E v... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §25 Abs1;
Rechtssatz: Die von der Dienstbehörde angeordnete und mit Zustimmung des Beamten der Finanzverwaltung während der Dienstzeit (eine Dienstfreistellung ist nicht anzunehmen) vorgenommene Verfassung von Gutachten über den Verkehrswert von Liegenschaften ist schon wegen Fehlens der Voraussetzung der "Ausübung weitere... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §25 Abs1;
Rechtssatz: Die bescheidmäßige Zuerkennung einer Nebentätigkeitsvergütung gem § 25 Abs 1 GehG 1956 in Bezug auf Nebentätigkeiten nach § 37 Abs 1 BDG 1979 setzt voraus, dass es sich erstens um Tätigkeiten des Beamten für den Bund "ohne unmittelbaren Zusammenhang mit den dienstlichen Aufgaben; die ihm nach diesem B... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖffD 1988/9, 32;
Rechtssatz: § 37 BDG darf auch unter Berücksichtigung des § 36 BDG nicht die Bedeutung beigemessen werden, da eine Mehrbelastung für den Beamten eine Nebentätigkeit darstelle. Eine Mehrbelastung ist - soferne die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind - in erster Linie im Rahmen der Überstunde... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §25 Abs1 idF 1979/561; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/12/0125 E 10. Oktober 1983 RS 1
(hier: Korpsartillerieoffizier (Vortragender und Prüfer in
Vorbereitungskursen seiner Dienststelle). Stammrechtssatz Die Lehrtätigkeit eines Nachschubunteroffiziers/Karteimittelführers bei der Stabskompanie der Sanitätsschule Wien, d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1;GehG 1956 §16;GehG 1956 §21 Abs1;GehG 1956 §25 Abs1;
Rechtssatz: Die von einem als stellvertretender Regimentskommandant in Verwendung stehenden Beamten an seiner Dienststelle ausgeübte Prüfertätigkeit, mit deren Durchführung diese Dienststelle neben anderen Aufgaben beauftragt wurde, ist keine Nebentätigkeit iSd § 25 Abs 1 GehG, so... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant des höheren militärtechnischen Dienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Kaserne X, wo er beim Physikalischen Laboratorium des Amtes für Wehrtechnik als Referatsleiter diensteingeteilt ist. Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant des höheren militärtechnischen Dienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Kaserne römisch zehn, wo er... mehr lesen...
Index: Dienstrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §37 Abs1 BDG 1979 § 37 heute BDG 1979 § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 BDG 1979 § 37 gültig von 01.01.2019 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2019 ... mehr lesen...