Der Beschwerdeführer steht als stellvertretender Leiter des Straßenbauamtes E in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Landesbeamte beim Amt der Burgenländischen Landesregierung vom 15. November 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1. es im Zeitraum vom 2.8.1991 bis 13.12.1991 entgegen der Dienstanweisung der vorgesetzten Dienststelle, Abteilung xy, vom 2.3.1989, Zl.: XIII/2-... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 86/09/0200 4 Stammrechtssatz Die notwendige Wirkung eines zu fällenden Freispruches liegt darin, daß der von ihm erfaßte Sachverhalt nicht in den Schuldspruch aufgenommen werden darf und auch nicht bei der Strafbemessung bezüglich der von einem Schuldspruch erfaßten a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §115;BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §128;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Da das BDG 1979 auch einen Schuldspruch ohne Strafe kennt, muß aus dem
Spruch: des Straferkenntnisses eindeutig hervorgehen, wenn der Besch die ihm zur Last gelegte Tat nicht begangen hat. Da für jenen Bereich der Öffentlicheit, der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Major in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für Tirol, bei welchem er unter anderem für das Waffenwesen zuständig gewesen ist. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt vom 26. August 1992 war der Beschwerdeführer wegen Verletzung seiner Dienstpflichten gemäß § 43 Abs. 1 und 2 BDG 1979 für schuldig befunden worden "in der Zeit zwisch... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er versieht seinen Dienst im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 30. März 1994 wurde der Mitbeteiligte nach durchgeführter mündlicher Verhandlung von der Anschuldigung, er habe durch die Verweigerung eines Alkomattestes wegen Verdachtes der Beeinträchtigung durch Alkohol am 5. Okt... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §126;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §45 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/21 91/09/0002 4 Stammrechtssatz Ausf dazu, daß (im Beschwerdefall) hins beider Schuldsprüche (nach § 44 Abs 1 und § 45 Abs 1 BDG 1979) ein selbständiger, gesondert vorwerfbarer Pflichtenverstoß nach der nur subsidiär anzuwendenden "Wohlverh... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Liegen die Voraussetzungen gemäß § 118 Abs 1 Z 1 bis Z 4 BDG 1979 nach der Erlassung eines Verhandlungsbeschlusses vor, so ist der Beamte von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen freizusprechen. Dies ist in den Fällen des § 118 Abs 1 Z 1 bis Z 3 BDG 1979 offensichtlich, muß jedoch auch im Fall der Z 4 deswegen gelten, weil ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §92 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/05 89/09/0044 5 Stammrechtssatz Zur Auslegung eines unklaren Spruches (hier: Aufhebung auf § 13 DVG 1984 schlechthin gestützt; keine Nichtigerklärung gem § 68 Abs 4 lit a AVG) ist die
Begründung: heranzuziehen. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §92 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/05 89/09/0044 5 Stammrechtssatz Zur Auslegung eines unklaren Spruches (hier: Aufhebung auf § 13 DVG 1984 schlechthin gestützt; keine Nichtigerklärung gem § 68 Abs 4 lit a AVG) ist die
Begründung: heranzuziehen. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §118 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Ein Absehen von der Strafe ist nur dann möglich, wenn das Verschulden geringfügig ist und die Folgen der Dienstpflichtverletzung unbedeutend sind. Dies bedeutet jedoch nicht, daß die Disziplinarbehörden bei geringem Verschulden und unbedeutenden Folgen einer Dienstpflichtverletzung stets einen Schuldspruch gemäß § 115 BD... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Heeres-Feldzeuglager Wien. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 4. Dezember 1995 faßte die belangte Behörde den Beschluß, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der Spruch: dieses, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheides hat folgenden Wortlaut: "Die Disziplinarkommission für ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/21 92/09/0039 2 Stammrechtssatz Die gesetzliche Bezeichnung "Dienstpflichtverletzung" in § 72 Abs 1 LDG 1984 ist irreführend, weil eine solche erst nach abschließender und verbindlicher Sachaufklärung vorliegen kann. § 72 Abs 1 LDG 1984 stellt vielmehr auf die "Kenntnis"... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat sein Vorbringen mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden, weil dem weder zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen noch dadurch sonstige Nachteile entstünden. Die belangte Behörde hat hiezu (- nach Urgenz -) wie folgt Stellung genommen und die Abweisung des Antrages begehrt: "Was die Verurteilung zur Kostenersatzpflicht anlangt, so tritt der Staat bei Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung für den Fall der Abweisung der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §121 Abs1;BDG 1979 §4 Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Schuldspruch ohne Strafe gemäß § 115 BDG 1979 - Ein "Schuldspruch ohne Strafe" iSd § 115 BDG 1979 ist einem Vollzug nicht zugänglich. Was den Hinweis des ASt auf die befürchtete Verwendung des Schuldspruches in einem allfälligen Besetzungsverfahre... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Zuletzt war der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 1. Juli 1991 in die Dienstklasse VI befördert worden. Der Beschwerdeführer hat seit 1992 mehr als 100 Säumnis- und Bescheidbeschwerden sowie Anträge ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;B-VG Art67 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor
dem VwGH Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antragsteller, der bereits seit November 1994 zum Landesgendarmeriekommando Niederösterreich dienstzugeteilt worden war, von der Leitung der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos Tirol abberufen und zum Landesgendarmeriekommando Niederösterreich versetzt. Nach der ausführlichen Begründung: dieses Bescheides geht die Versetzung des Antragstellers auf ein durch vielfache und schwerwiegende Differenzen in verschiedenen Sachfragen beg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Versetzung - Die von der belangten Behörde als zwingendes öffentliches Interesse vorgebrachten
Gründe: überzeugen schon deshalb nicht, weil die aufgezeigten Probleme (finanzielle Belastung durch die Weiterzahlung an Zuteilungsgebühren) bzw das Interesse an einer raschen und definitiven Besetzu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Rat im Bereich der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz vom 30. November 1994 wurde der Beschwerdeführer vom Finanzamt Gmunden zum Finanzamt Vöcklabruck - welchem er bereits dienstzugeteilt war - versetzt. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die vom Beschwerdeführer dagegen erhobene Berufung als unbegründet abgewiesen, den erst... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versetzung - Dem Konkretisierungserfordernis wird nicht dadurch entsprochen, daß im Antrag auf ein - nicht wiedergegebenes - Vorbringen im Verwaltungsverfahren verwiesen wird, weil damit die für die Beurteilung des Zutreffens der Voraussetzungen nach § 30 Abs 2 VwGG maßgeblichen gegenwär... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Der Beschwerdeführer verbindet seine dagegen erhobene Beschwerde mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und führt dazu aus, durch die Entlassung (Einkommensverlust, kaum Möglichkeit einen neuen Arbeitgeber zu finden) erleide er offenkundig einen unverhältnismäßigen Nachteil. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;VwGG §30 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/02/16 AW 94/09/0002 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Aus § 30 Abs 3 VwGG ergibt sich, daß die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Aufschub für den Vollzug des angefochtenen Bescheides bedeutet. Zulässiger Inhalt einer solchen M... mehr lesen...
Der am 21. Juli 1959 geborene Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zu seiner Suspendierung am 29. Juni 1989 war er bei der Verkehrsabteilung - Außenstelle X im Einsatz. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Februar 1993 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 29. Oktober 1992, mit w... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: § 95 Abs 3 BDG 1979 ist nur iZm den Bestimmungen betreffend die Strafbemessung (§ 93 BDG 1979) einerseits und die Abstandnahme von der Strafe (§ 115 BDG 1979) andererseits zu sehen. Dabei würde es den gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprechen, im Falle der Verhängung einer zusätzlichen Disziplinarstrafe nach ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Ihre Dienststelle ist die Volksschule L. Nach der Geburt ihres gehörlosen Sohnes gewährte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin über ihr Ansuchen (im Anschluß an den Urlaub gemäß § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz) Karenzurlaub nach § 58 Abs. 1 LDG 1984 (Bescheid vom 1. Februar 1988; Dauer 31. Jänner bis 31. August 1988), den sie in der Folge verlängerte (Bescheid v... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: BDG 1979;LDG 1984 §106 Abs1 Z2;LDG 1984 §58 Abs2;LDG 1984 §58 Abs3;PG 1965 §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/12/0094 E 16. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Eine Gesetzesbestimmung, die allgemein - abweichend von dem im § 58 Abs 2 LDG normierten Grundsatz der Nichtberücksichtigung der im Karenzurlaub zurückgel... mehr lesen...
Der 1930 geborene und seit 1. September 1980 ununterbrochen als Vertragslehrer an der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule in XY in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beschwerdeführer ersuchte mit an die belangte Behörde gerichtetem Schreiben vom 28. November 1991 unter Angabe von Vergleichsfällen um Zustimmung zur Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis unter Nachsichterteilung wegen Überschreitung der oberen Altersgrenze bzw. um besche... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §8;BDG 1979;B-VG Art132;JN §1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Einem öffentlich-rechtlichen Bediensteten als Antragsteller, der als Partei im Verwaltungsverfahren berechtigt war, die Entscheidungspflicht ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Lehrer an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt S in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er unterrichtete insbesondere im Fach Maschinenelemente und Konstruktionsübungen, so auch im Schuljahr 1990/91 in jener Klasse, in der die inkriminierte Äußerung gefallen ist. Auf Grund einer Anzeige von Eltern eines Schülers erließ der Landesschulrat nach Schülerbefragungen gegen den Beschwerdeführer eine mit 2. September 1991 d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz70/02 Schulorganisation70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §91;SchOG 1962 §2;SchUG 1986 §17;
Rechtssatz: Der Beschuldigte (ein Lehrer) hat seine Schüler befragt, ob die zahlreich auftretenden Erkältungen in der Klasse vom vielen Onanieren im Freien herrührten. Daß seine Schüler die in dieser rhetorischen Frage gelegene Anbiederung als "Witz" aufgefaßt und daran... mehr lesen...