Norm: ERV 2006 §1 GOG §89c Abs5 Z1 GOG §89c Abs6 GOG §98 Abs15 Z1 ZPO §84 ERV 2006 § 1 gültig von 01.01.2013 bis 23.12.2021 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 587/2021 ERV 2006 § 1 gültig von 01.05.2012 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 141/2012 ERV 2006 § 1 gültig von 01.07.2011 bis 30.04.2012 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 ZPO §85 AußStrG §10 Abs5 ZPO § 84 heute ZPO § 84 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 84 gültig von 01.05.1983 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 85 he... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 ZPO §85 AußStrG 2005 §10 Abs4GBG §82a ZPO § 84 heute ZPO § 84 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 84 gültig von 01.05.1983 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §63 Abs2 ZPO §63 Abs1 ZPO §84 ZPO §85 ZPO § 63 heute ZPO § 63 gültig ab 01.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2011 ZPO § 63 gültig von 01.07.2009 bis 31.12.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO § 63 gültig von 0... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 ZPO § 84 heute ZPO § 84 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 84 gültig von 01.05.1983 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Die unrichtige Bezeichn... mehr lesen...
Norm: NYÜ ArtIV ZPO §84 ZPO §85 ZPO § 84 heute ZPO § 84 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 84 gültig von 01.05.1983 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 85 heute ... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil vom 10. 11. 2009 erkannte das Erstgericht den Beklagten schuldig, der Klägerin 112,62 EUR sA zu bezahlen. Mit Beschluss vom 30. 12. 2009 (ON 18) wies das Erstgericht einen vom Beklagten dagegen erhobenen Wiedereinsetzungsantrag ab und stellte einen von ihm gegen die im Versäumungsurteil enthaltene Kostenentscheidung erhobenen Rekurs zur Verbesserung durch anwaltliche Fertigung zurück. Weil der Beklagte dem Verbesserungsauftrag nicht nachkam, wies da... mehr lesen...
Begründung: A***** H***** verstarb am 29. 3. 2010 unter Hinterlassung des Testaments vom 20. 3. 2008. Der in diesem zum Alleinerben eingesetzte Sohn der Erblasserin gab mit Schriftsatz vom 19. 10. 2010 aufgrund dieses Testaments die bedingte Erbantrittserklärung ab. Mit Edikt vom 3. 11. 2010 wurden die Verlassenschaftsgläubiger einberufen. Es langten neben den im Inventar angeführten Verbindlichkeiten keine weiteren Forderungsanmeldungen ein. Im November 2010 übermittelte der Gerich... mehr lesen...
Begründung: Ausgangsverfahren ist ein beim Landesgericht Innsbruck anhängiger Amtshaftungsprozess. Der mit der Amtshaftungsklage eingebrachte Verfahrenshilfeantrag der Klägerin blieb erfolglos. Mit Beschluss vom 20. 10. 2010 trug das Erstgericht der Klägerin unter Hinweis auf den absoluten Anwaltszwang fristgebunden auf, die Klage durch anwaltliche Unterfertigung zu verbessern. Gegen diesen Beschluss erhob die Klägerin Rekurs, lehnte darin den Erstrichter ab und beantragte die Bewil... mehr lesen...
Begründung: Ausgangsverfahren ist ein beim Landesgericht Innsbruck anhängiger Amtshaftungsprozess. Der mit der Amtshaftungsklage eingebrachte Verfahrenshilfeantrag wurde mit Beschluss vom 7. 5. 2010 abgewiesen. Dem dagegen erhobenen Rekurs der Klägerin gab das Oberlandesgericht Innsbruck mit Beschluss vom 11. 6. 2010 nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs nach § 528 Abs 2 Z 4 ZPO jedenfalls unzulässig sei. Ausgangsverfahren ist ein beim Landesgericht Innsbruck anhängi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin G***** Gesellschaft mbH, *****, wegen Ablehnung von Richtern, über den Rekurs der Antragstellerin gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz vom 21. Februar 2011, GZ 5 Nc 5/11s-6, den Beschluss gefasst: ... mehr lesen...
Begründung: Ausgangsverfahren ist ein Amtshaftungsprozess beim Erstgericht. Der Verfahrenshilfeantrag der Kläger wurde abgewiesen; die Ablehnung des Erstrichters blieb erfolglos. Mit Beschluss vom 18. 10. 2010 trug das Erstgericht den Klägern fristgebunden auf, die Klage durch anwaltliche Unterfertigung sowie Beifügung eines konkreten Urteilsantrags und eines anspruchsbegründenden Vorbringens zu verbessern. Gegen diesen Beschluss erhoben die Kläger Rekurs, kamen dem Verbesserungsauf... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtsschutzversicherungsvertrag, auf den der Beklagte seinen Deckungsanspruch stützt, wurde am 27. April 2001 geschlossen. Er umfasst den Allgemeinen Vertragsrechts-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz sowie den Betriebsrechtsschutz. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 2000) zu Grunde. Diese lauten auszugsweise: „ Artikel 2 Was gilt als Versicherungsfall und wann gilt er als eingetreten? 1. Im Schadenersatz-R... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt die Abstellung marktmissbräuchlichen Verhaltens der Antragsgegnerin, das darin bestehen soll, dass sie nicht zum Filmstart mit „Blockbustern“ (Kinofilmen, die österreichweit mit zumindest 50 Filmkopien starten) beliefert werde. Die Antragsgegnerin gab ein - mehrfach modifziertes - Verpflichtungszusagenangebot ab. Daraufhin wurde vom Erstgericht der Sachverständige beauftragt, diese Angebote „vor dem Hintergrund der Stellungnahmen der Parteien ... mehr lesen...
Begründung: In einem vor dem Bezirksgericht K***** anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren lehnte die dort Verpflichtete und nunmehrige Antragstellerin mit Schreiben vom 13. 6. 2010 die Exekutionsrichterin als befangen ab (6 E 1422/07k-141). Der Vorsteher des Bezirksgerichts „verwarf“ den Ablehnungsantrag als unberechtigt (30 Nc 11/10m-3). Das Rekursgericht wies den von der Antragstellerin selbst verfassten, nicht mit einer Anwaltsunterschrift versehenen Rekurs als formfehlerhaft z... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. 9. 2009 bewilligte das Bezirksgericht Bruck/Mur dem nunmehrigen Ablehnungswerber die Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts für eine gegen das Land Steiermark beabsichtigte Klageführung. Der dem Rechtsmittelwerber beigegebene Verfahrenshilfeanwalt ersuchte das Bezirksgericht Bruck/Mur unter Vorlage eines Klageentwurfs um Erteilung einer „Weisung, ob trotz der negativen Prozessaussichten eine Amtshaftungsklage im Rahmen der ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Pflegschaftssache des M***** R*****, wegen Unterhalt, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters W***** R*****, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 27. Juli 2010, GZ 43 R 31... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 4. 2. 2008 wurde über das Vermögen der L***** GmbH das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Die Klägerin meldete in diesem Konkursverfahren am 20. 3. 2008 wie folgt ihre Konkursforderung an: „Sachverhalt: Der/die oben angeführte Gemeinschuldner/in schuldet für 10 Miete und Reparatur (bewegliche Sache), Rechnung vom 4. 1. 2007, Beleg-Nr OP Liste 97.853,26 EUR samt Zinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basis... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Stephan Winklbauer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten Partei 1. Franz W*****, und 2. Christiane W*****, ebendort, beide vertreten ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei G*****, Deutschland, gegen die verpflichtete Partei W*****, wegen 189.178 EUR sA, über den Revisionsrekurs der betreibenden Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt als Rekursgericht ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss verhängte das Rekursgericht über den Antragsteller wegen beleidigender Äußerungen in seinem Rekurs eine Ordnungsstrafe von 350 EUR. Im letzten Absatz der Entscheidung wurde der Antragsteller ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für einen schriftlichen Rekurs an den Obersten Gerichtshof Anwaltspflicht besteht. Der Antragsteller bekämpfte die Verhängung der Ordnungsstrafe in seinem selbst verfassten schriftlichen Rekurs. Rec... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger als Bestandgeber erklärten am 31. 10. 2008 (bei Gericht eingelangt am 17. 11. 2008) die gerichtliche Aufkündigung des vom Beklagten gemieteten Bestandobjekts - im Wesentlichen wegen unzulässiger Untervermietung. Kündigungstermin wurde keiner genannt, wohl aber die einmonatige Kündigungsfrist. Der Beklagte erhob gegen die Aufkündigung Einwendungen. Das Erstgericht erklärte die Aufkündigung für rechtswirksam und trug dem Beklagten die geräumte Übergabe der Wohnu... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten die Unterlassung einer konzentrierten Zuleitung von Wasser auf ihr Grundstück. Im Rubrum der Klage führten sie den „Streitwert gemäß § 5 Z 4 lit b AHK“ mit 21.800 EUR an. Eine Bewertung des Interesses nach § 59 JN sowie jeglicher Hinweis auf die Bewertungsvorschriften dieses Gesetzes fehlten. Die Kläger begehrten die Unterlassung einer konzentrierten Zuleitung von Wasser auf ihr Grundstück. Im Rubrum der Klage führten sie den „Streitwert gemäß Parag... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Ablehnungssache des Antragstellers Ing. Hans-Joachim S*****, über den „außerordentlichen“ Revisionsrekurs des Antragstellers gegen die Beschlüsse des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 18. Februar 2010, GZ 10 R 11/10k-9, womit der Rekurs des Antragstell... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 21. 1. 2010, GZ 10 Nc 65/09h-6, wies das Landesgericht St. Pölten den Ablehnungsantrag des Ing. H***** S***** (Ablehnungswerber) betreffend die Richter des Bezirksgerichts Purkersdorf Mag. B***** K*****, Mag. O***** G***** und Mag. K***** S***** in den Verfahren 6 C 207/08d (hiemit verbunden 6 C 208/08a und 6 C 209/08y), 2 C 4/09y und 1 PS 204/09h je des Bezirksgerichts Purkersdorf, an denen der Ablehnungswerber als Kläger, Antragsgegner und Vater des p... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 24. April 2008 verpflichtete das Erstgericht den Beklagten unter Abweisung eines Mehrbegehrens zur Zahlung von 2.080 EUR samt Anhang. Die gegen dieses Urteil erhobene Berufung des Beklagten war von dessen Mutter als Vertreterin verfasst und nicht von einem Rechtsanwalt unterfertigt. Das Erstgericht trug dem Beklagten mit Beschluss vom 7. August 2008 die Verbesserung seiner Berufung durch Unterschrift eines eingetragenen Rechtsanwalts auf und wies darauf hi... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte, die ihren Sitz in Deutschland hat, erzeugt medizintechnische Produkte. Der Kläger vertreibt solche Produkte in Österreich. Nach einem Erstkontakt im November 2002 kaufte der Kläger regelmäßig medizintechnische Produkte der Beklagten, um sie in Österreich zu verkaufen. Er wollte dadurch die Produktpalette der Beklagen auf dem österreichischen Markt einführen, was in Absprache mit der Beklagten, jedoch ohne weitergehende Vereinbarungen geschah. Der Kläger erb... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der Kläger beantragte innerhalb der Berufungsfrist gegen das klageabweisende Urteil des Erstgerichts unter Vorlage eines ausgefüllten Vermögensbekenntnisses die Beigebung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenshilfe. Er ließ zwar zunächst offen, ob er die Verfahrenshilfe im vollen Umfang oder nur für bestimmte Begünstigungen begehrt, führte jedoch ausdrücklich einen namentlich näher genannten Rechtsanwalt mit der Beifügung „Wunschanwalt, we... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz zu FN ***** eingetragenen S***** GmbH mit dem Sitz in F*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Gesellschaft, vertreten... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichts Wels vom 1. Juli 2009 wurde der Ablehnungsantrag des Antragstellers in Ansehung dreier namentlich genannter Richter des Landesgerichts ***** zurückgewiesen. Nach Beschlussfassung wurde über das Vermögen des Antragstellers mit Beschluss des Landesgerichts Wels vom 21. Juli 2009 Konkurs eröffnet und Mag. Alexandra Thomasberger zur Masseverwalterin bestellt. Am 22. Juli 2009 überreichte der Antragsteller einen Rekurs gegen den Beschluss vo... mehr lesen...