Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Braunau vom 28.7.1993 wurde die Antragstellerin in dem von der Antragsgegnerin zu AZ 1 Nc 32/92 des Bezirksgerichtes Braunau angestrengten Verfahren zur Bezahlung eines Betrags von S 28.581,- als Entschädigung für das Nichtaufkommen der Naturverjüngung infolge Wildverbisses verpflichtet. Diesen Beschluß bestätigte das Landesgericht Ried im Innkreis als Rekursgericht zu dg. AZ R 390/93. Mit Antrag vom 27.6.1994 begehrte die Antra... mehr lesen...
Begründung: Maria Elisabeth C***** (im folgenden Vormieterin) war aufgrund der Mietverträge vom 24./27.Juli 1981 und 21.Dezember 1981 - in denen ihr in Punkt XX. ein "Weitergaberecht" (inhaltlich ein Präsentationsrecht) eingeräumt war - Mieterin einer Wohnung in einem der klagenden Partei gehörigen Haus und vereinbarte nach Auflösung ihrer Lebensgemeinschaft mit dem Beklagten 1983, daß dieser in der Wohnung verbleibe und ihr eine Investitionsablöse bezahle. Am 8. November 198... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Berufungsgericht, bei welchem eine Wiederaufnahmeklage gemäß § 532 Abs 2 ZPO anhängig ist, den (neuerlichen) Antrag des Klägers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe in vollem Umfang, insbesondere zur Unterzeichnung und Modifizierung seines Rekurses gegen den Beschluß des Berufungsgerichtes ON 7, abgewiesen. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Berufungsgericht, bei welchem eine Wiederaufnahmeklage gemäß Paragraph 532, Absatz... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Berufungsgericht, bei welchem eine Wiederaufnahmeklage gemäß § 532 Abs 2 ZPO anhängig ist, den (neuerlichen) Antrag des Klägers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe in vollem Umfang "zur Unterzeichnung und Modifizierung seiner Rekurse gegen die Beschlüsse des Berufungsgerichtes R 692/93-7" abgewiesen. Weiters sprach das Berufungsgericht aus, daß der Rekurs an den Obersten Gerichtshof jedenfalls unzulässig sei. Mit dem angefoch... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 7.7.1993 wies das Erstgericht die im Grundbuch angemerkte Wiederaufnahmsklage zurück. Am 12.10.1993 beantragte die klagende Partei die Verfahrenshilfe. Mit Beschluß vom 19.11.1993 bestätigte das Gericht zweiter Instanz den Beschluß, mit dem das Erstgericht die Wiederaufnahmsklage zurückgewiesen hatte. Den dagegen erhobenen außerordentlichen Revisionsrekurs wies der Oberste Gerichtshof mit Beschluß vom 25.1.1994 zurück. Mit Beschluß vom 23.2.1994 ... mehr lesen...
Begründung: Nachdem im Scheidungsprozeß AZ 29 C 5/90 des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz die Ehe der Streitteile vom Erstgericht mit Urteil vom 24.6.1991 (ON 66) aus dem überwiegenden Verschulden der Frau geschieden worden war, schied das mit Berufungen beider Parteien angerufene Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz nach Beweiswiederholung und- ergänzung mit Urteil vom 7.5.1992 (GZ 2 R 466/91-96) die Ehe aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden. Das Ur... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z6 K ZPO §530 A ZPO §535 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien war zu AZ 48 C 241/91 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien ein Besitzstörungsverfahren anhängig, in welchem das Klagebegehren des hier Beklagten abgewiesen wurde. Sein dagegen erhobener Rekurs blieb erfolglos. Das Gericht zweiter Instanz bewilligte in der Folge dem hier Beklagten zu 42 R 387/92 die Wiederaufnahme des Verfahrens, gab seinem Rekurs im Besitzstörungsverfahren Folge und änderte die Entscheidung des Erstgerichtes dahin ab, daß es... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Wiederaufnahme des mit Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 29.10. 1991 abgeschlossenen berufungsgerichtlichen Verfahrens 1 R 230/91 und die Gewährung der Verfahrenshilfe in vollem Umfange mit Ausnahme der Begünstigung nach § 64 Abs 1 Z 3 ZPO. Die Klägerin begehrte die Wiederaufnahme des mit Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 29.10. 1991 abgeschlossenen berufungsgerichtlichen Verfahrens 1 R 230/91 und die Gewährung d... mehr lesen...
Begründung: Die im Vorprozeß klagende Partei brachte ihre auf § 530 Abs.1 Z 7 ZPO gestützte Wiederaufnahmsklage beim Berufungsgericht (Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien), das im Vorprozeß nach Ergänzung der in erster Instanz aufgenommenen Beweise in Abänderung des erstgerichtlichen Urteils das Klagebegehren abgewiesen hatte, ein. Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien die Wiederaufnahmsklage zurück, und wurde diese Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Pareien war zu 48 C 241/91 des Erstgerichtes ein Besitzstörungsverfahren anhängig. Der Wiederaufnahmskläger begehrte in diesem Verfahren die Feststellung, die wiederaufnahmsbeklagte Partei habe ihn dadurch, daß sie die Herausgabe der Schlüssel zur Wohnung Singerstraße *****, von Budimir N***** begehrte, die Schlüssel in Empfang nahm, die Wohnung betrat und beging, versperrte und die Herausgabe der Schlüssel, die die in der Wohnungseingangstür befindlic... mehr lesen...
Begründung: Die im Vorprozeß klagende Partei brachte ihre auf § 530 Abs 1 Z 7 ZPO gestützte Wiederaufnahmsklage beim Berufungsgericht (Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien), das im Vorprozeß nach Wiederholung und Ergänzung der in erster Instanz aufgenommenen Beweise in Abänderung des erstgerichtlichen Teilurteiles das Klagebegehren abgewiesen hatte, ein. Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien die Wiederaufnahmsklage zurück und st... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 H ZPO §528 D2 ZPO §528 K ZPO §535 ZPO § 519 heute ZPO § 519 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 D2 ZPO §528 K ZPO §532 ZPO §535 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig ... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht für ZRS Wien bewilligte dem Kläger am 25. März 1988 antragsgemäß die Verfahrenshilfe zur Fortsetzung des ruhenden Verfahrens 37 b Cg 69/69, nunmehr 7 Cg 3/90. Aus Anlaß eines dagegen erhobenen Rekurses der (sowohl hier als auch im Hauptverfahren) beklagten Parteien hob das Oberlandesgericht Wien diesen Beschluß am 13. Juli 1989 als nichtig auf, weil das dem Kläger am 16. Oktober 1968 bewilligte Armenrecht - nunmehr als Verfahrenshilfe - ohnehin noch w... mehr lesen...
Begründung: Im Rechtsstreit C 342/84 des Bezirksgerichtes Rottenmann begehrte Johanna B***, vertreten durch Dr.Sieglinde L***, Rechtsanwältin in Liezen, von ihrem Sohn Dr.Helmut B*** die Zahlung von Ausgedingsleistungen in Höhe von 77.436 S. Das Bezirksgericht Rottenmann gab dem Klagebegehren mit 63.030,78 S statt und wies das Mehrbegehren von 14.405,22 S ab. Das Kreisgericht Leoben als Berufungsgericht änderte dieses Urteil dahin ab, daß dem Klagebegehren mit 73.158,78 S statt... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Rottenmann vom 19.2.1988, C 49/87-15, wurde der jetzige Kläger als Beklagter dieses Vorverfahrens schuldig erkannt, der Beklagten (und dortigen Klägerin) den Betrag von 53.418,47 S samt 4 % Zinsen seit 23.6.1987 und - beginnend ab 10.7.1987 - monatlich einen weiteren Betrag von 2.907 S zu zahlen. Das Kreisgericht Leoben als Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil mit seiner Entscheidung vom 20.4.1989, R 930/88-37, und sprach aus, daß... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 13 Cg 114/87 des Landesgerichtes Salzburg schränkte die klagende Partei in der Tagsatzung vom 26. November 1986 ihr Begehren auf Kosten ein. Mit Urteil vom 30. Oktober 1987, ON 33, erkannte das Landesgericht Salzburg die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die Prozeßkosten zu ersetzen. Dem dagegen von den Beklagten erhobenen Rekurs gab das Oberlandesgericht Linz mit Beschluß vom 17. März 1988, ON 37, teilweise und zwar dahin Fol... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf Zahlung von 18.398 S brutto sA gerichteten Klagebegehren mit einem Betrag von 13.391,47 S butto sA statt und wies das Mehrbegehren von 5.006,53 S brutto sA ab. Mit Beschluß ON 18 gab das Berufungsgericht den Berufungen beider Parteien im Sinne einer Aufhebung des Ersturteils Folge, wobei es davon ausging, daß die Abweisung eines Betrages von 1.781,53 S sA unbekämpft geblieben sei. Es vertrat die Rechtsauffassung, daß die Klägerin mit ihrem... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 13 Cg 87/86 hat das Landesgericht Salzburg das Begehren des Beklagten in diesem Verfahren, der Kläger in diesem Verfahren sei schuldig, ihm 170.450,40 S s.A. zu bezahlen, abgewiesen. nach Beweiswiederholung hat das Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht diese Entscheidung mit Urteil vom 3. November 1986, 6 R 128/86-11 im Sinne der Klage abgeändert und die Revision für nicht zulässig erklärt. Der Oberste Gerichtshof hat eine vom nunmehrigen Kläger ei... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Berufungsgericht eine auf Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens gerichtete Klage als zur Bestimmung einer Tagsatzung für die mündliche Streitverhandlung ungeeignet gemäß dem § 538 Abs. 1 ZPO zurückgewiesen. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Berufungsgericht eine auf Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens gerichtete Klage als zur Bestimmung einer Tagsatzung für die mündliche Streitverhandlung ungeeignet gemäß dem Paragraph... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden, an das Oberlandesgericht Linz gerichteten und bei diesem Gericht eingebrachten Wiederaufnahmsklage, die der Sache nach auf § 530 Abs.1 Z 7 ZPO gestützt wird, strebt der Kläger die Wiederaufnahme des am 7.3.1984 über sein Vermögen eröffneten und am 24.4.1984 gemäß § 67 Abs.1 Z 8 und 9 AO eingestellten Ausgleichsverfahrens an. In diesem Zusammenhang sollen der Einstellungsbeschluß des Kreisgerichtes Wels vom 24.4.1984 (Sa 9/84-21) und der bestäti... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §28 ZPO §528 D4d ZPO §532 Abs2 ZPO §535 ZPO § 528 heute ZPO § 528 gültig ab 01.01.2034 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2033 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2025 ZPO § 528 g... mehr lesen...
Begründung: In dem zu AZ 20 Cg 438/78 des Landesgerichts Klagenfurt geführten Rechtsstreit begehrte der Kläger vom Beklagten aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus einem am 6. 10. 1978 stattgefundenen Verkehrsunfall die Zahlung von 62.800 S sA. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren mit Urteil vom 27. 4. 1979, GZ 20 Cg 438/78-10, statt. Der gegen dieses Urteil gerichteten Berufung des Beklagten gab das Oberlandesgericht Graz als Berufungsgericht mit Urteil vom 26. 11. 1979, GZ 7... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIV2 ZPO §535 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.05.20... mehr lesen...
Norm: ZPO §535 ZPO § 535 heute ZPO § 535 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979
Rechtssatz:
Der Beschluß, mit dem der OGH einen Antrag, einen Beschluß des OGH als nichtig aufzuheben und über eine Nichtigkeitsklage und Wiederaufnahmsklage neuerlich zu entscheiden ... mehr lesen...
Norm: ZPO §535 ZPO §538 ZPO § 535 heute ZPO § 535 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ZPO § 538 heute ZPO § 538 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 A ZPO §535 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.05.2022 bis 31.1... mehr lesen...
Norm: ZPO §533 ZPO §535 ZPO § 533 heute ZPO § 533 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 535 heute ZPO § 535 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ... mehr lesen...
Christian M. hat beim Arbeitsgericht Völkermarkt gegen seinen Dienstgeber, den Bezirksfürsorgeverband V. eine Klage auf Einstufung in Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe c, Entlohnungsstufe 3, des VertragsbedienstetenG. 1948 und auf Zahlung von Differenzbeträgen eingebracht. Das Arbeitsgericht hat der Verhandlung als Beisitzer aus dem Kreis der Beschäftigten Josef L. beigezogen. Es hat mit Zwischenurteil vom 5. Juni 1962 erkannt, daß ein Teil des Klagebegehrens dem Gründe: nach z... mehr lesen...