Begründung: Der Kläger erhob beim Landesgericht ***** eine Wiederaufnahmeklage gegen das zu 1 R 341/09v dieses Gerichts ergangene Berufungsurteil. In Bezug auf einen der Richter des Rechtsmittelsenats bestehe der Verdacht einer strafbaren Handlung (§ 530 Abs 1 Z 4 ZPO). Dieser Richter übe anwaltliche Tätigkeit aus, wobei er die Infrastruktur des Gerichts nutze. Insbesondere sei er zweimal für Privatpersonen bei der Rechtsvertreterin des Wiederaufnahmeklägers eingeschritten und habe ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob beim Landesgericht ***** eine Wiederaufnahmsklage gegen das zu 1 R 31/09v dieses Gerichts ergangene Berufungsurteil. Als Wiederaufnahmsgrund machte er geltend, dass in Bezug auf einen Richter des Rechtsmittelsenats der Verdacht einer strafbaren Handlung bestehe (§ 530 Abs 1 Z 4 ZPO). Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht diese Klage als zur Bestimmung einer Tagsatzung für die mündliche Verhandlung gemäß ungeeignet zurück. In seinem Rekurs ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Parteienbezeichnung der Klägerin war aufgrund einer Umwandlung der Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung dem Firmenbuchstand (FN *****) entsprechend zu berichtigen. 2. Die Klägerin betreibt ein Einkaufszentrum, die Beklagten sind darin mit ihrem Textilhandelsunternehmen seit vielen Jahren Bestandnehmer. Gegenstand des wiederaufzunehmenden Verfahrens war der Anspruch der damaligen klagenden Parteien und nunmehrigen Wiederaufnahmsbeklagt... mehr lesen...
Begründung: Die Beschlüsse des Rekursgerichts, mit denen den Rekursen des Beklagten gegen vom Erstgericht verhängte Ordnungsstrafen nicht Folge gegeben worden war, sind in Rechtskraft erwachsen. Der Beklagte erhob dagegen beim Rekursgericht einen Antrag auf Wiederaufnahme des Rekursverfahrens - hilfsweise eine „Nichtigkeitsbeschwerde" wegen „absoluter Nichtigkeit des Verfahrens" - mit denen er - wegen einer behaupteten Befangenheit des Erstrichters - begehrte, die Entscheidungen des... mehr lesen...