RS OGH 2025/2/11 Prä223/53; 3Ob555/53; 3Ob28/53; 3Ob717/53; 3Ob45/54; 1Ob781/55; 1Ob89/56; 4Ob104/58

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Veröffentlicht am 11.02.2025
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Rechtssatz

Rechtsmittel gegen die im Verfahren über eine Nichtigkeitsklage oder Wiederaufnahmsklage ergehenden Entscheidungen sind bei dem Gerichte einzubringen, das im Vorprozeß in erster Instanz eingeschritten ist, auch wenn das Berufungsgericht des Vorprozesses in erster Instanz entscheidet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0045877

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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