I. Sachverhalt, Vorbringen römisch eins. Sachverhalt, Vorbringen 1. Mit Bescheid der Bauoberbehörde für Wien vom 5. Mai 2011, ZBOB-76/11, wurde die Berufung der antragstellenden Gesellschaft gegen einen Bescheid der Magistratsabteilung 37/18, mit dem die Errichtung eines Wohnhauses auf einem Grundstück mit der Widmung "Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen" untersagt wurde, abgewiesen. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die antragstellende Gesellschaft eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Asylgerichtshof
Norm: VfGG §34, §35 ZPO §530 Abs1 Z3, Z7Wr KleingartenG 1996 VfGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 2/2022 VfGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Asylgerichtshof
Norm: VfGG §34 ZPO §530 Abs1 Z6, Z7 AsylG 2005 §34 Abs6 Z2 VfGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 2/2022 VfGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Asylgerichtshof
Norm: VfGG §34 ZPO §530 Abs1 Z6, Z7 AsylG 2005 §34 Abs6 Z2 VfGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 2/2022 VfGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem vorliegenden, am 5. November 2012 eingebrachten Antrag begehrt der Einschreiter die Wiederaufnahme der mit hg. Beschluss vom 28. Februar 2006, B1298/05, sowie mit hg. Beschluss vom 11. Oktober 2006, B1378/06, abgeschlossenen Verfahren. Mit den genannten Beschlüssen hatte der Verfassungsgerichtshof jeweils die Behandlung der Beschwerden des (nunmehrigen) Antragstellers gegen zwei Bescheide der Datenschutzkommission abgelehnt. In den beiden Beschw... mehr lesen...
Index: 10 VERFASSUNGSRECHT10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof,Asylgerichtshof
Norm: VfGG §34 ZPO §530 Abs1, §534Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG EUV Art4 Abs3 VfGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 2/2022 VfGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/20... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 27. November 2006, B299/06, B753/06 (VfSlg. 17.987/2006), wurden die Bescheide der Bundesschiedskommission 1. Ziffer eins vom 30. November 2005, Z R 5-BSK/05-6 (B299/06), und 2. Ziffer 2 vom 14. Jänner 2004, Z R 4-BSK/03-8 (B753/06), aufgehoben, weil die Einschreiterin durch diese im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt wurde.... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit einer am 31. August 2006 zur Post gegebenen Eingabe erhob der Beschwerdeführer (vertreten durch seinen Sohn als Sachwalter, dieser wiederum vertreten durch einen Rechtsanwalt) rechtzeitig Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 24. Mai 2005, Z UVS-17/10.147/6-2005, gemäß Art144 B-VG. römisch eins. 1. Mit einer am 31. August 2006 zur Post gegebenen Eingabe erhob der Beschwerdeführer (vertreten du... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §34 VfGG §33 ZPO §530 Abs1 Z7ZustellG §7 Abs1 VfGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 2/2022 VfGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit einer am 31. August 2006 zur Post gegebenen Eingabe erhob der Beschwerdeführer (vertreten durch seinen Sohn als Sachwalter, dieser wiederum vertreten durch einen Rechtsanwalt) rechtzeitig Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 24. Mai 2005, Z UVS-17/10.147/6-2005, gemäß Art144 B-VG. römisch eins. 1. Mit einer am 31. August 2006 zur Post gegebenen Eingabe erhob der Beschwerdeführer (vertreten du... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §34 VfGG §33 ZPO §530 Abs1 Z7ZustellG §7 Abs1 VfGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 2/2022 VfGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten (im Folgenden: UVS) vom 10. November 2005 wurde die Berufung des nunmehrigen Antragstellers gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt wegen Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung (Überschreitung der für das Ortsgebiet von St. Kanzian zulässigen Höchstgeschwindigkeit) als unbegründet abgewiesen. römisch eins. 1.1. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwalt... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten (im Folgenden: UVS) vom 16. November 2005 wurde die Berufung des nunmehrigen Antragstellers gegen ein Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Klagenfurt wegen Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung (Überschreitung der für das Ortsgebiet von St. Kanzian zulässigen Höchstgeschwindigkeit) als unbegründet abgewiesen. römisch eins. 1.1. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: VfGG §34 ZPO §530 Abs1 Z7StV Wien 1955 Art7 Z3 VfGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 2/2022 VfGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten (im Folgenden: UVS) vom 10. November 2005 wurde die Berufung des nunmehrigen Antragstellers gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt wegen Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung (Überschreitung der für das Ortsgebiet von St. Kanzian zulässigen Höchstgeschwindigkeit) als unbegründet abgewiesen. römisch eins. 1.1. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwalt... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten (im Folgenden: UVS) vom 16. November 2005 wurde die Berufung des nunmehrigen Antragstellers gegen ein Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Klagenfurt wegen Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung (Überschreitung der für das Ortsgebiet von St. Kanzian zulässigen Höchstgeschwindigkeit) als unbegründet abgewiesen. römisch eins. 1.1. Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: VfGG §34 ZPO §530 Abs1 Z7StV Wien 1955 Art7 Z3 VfGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 2/2022 VfGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates vom 22. Juli 2005 wurde die Beschwerde der Antrag stellenden Gesellschaft gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck, mit der gemäß §3 Abs1 Z1 Altlastensanierungsgesetz (AlSAG) der Altlastenbeitrag für das 2. Quartal 2003 festgesetzt wurde, nicht Folge gegeben. römisch eins. 1. Mit Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates vom 22. Juli 2005 wurde die Beschwerde der Antrag stellenden Gesellscha... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §34 ZPO §530 Abs1 Z7AltlastensanierungsG VfGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 2/2022 VfGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates vom 22. Juli 2005 wurde die Beschwerde der Antrag stellenden Gesellschaft gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck, mit der gemäß §3 Abs1 Z1 Altlastensanierungsgesetz (AlSAG) der Altlastenbeitrag für das 2. Quartal 2003 festgesetzt wurde, nicht Folge gegeben. römisch eins. 1. Mit Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates vom 22. Juli 2005 wurde die Beschwerde der Antrag stellenden Gesellscha... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §34 ZPO §530 Abs1 Z7AltlastensanierungsG VfGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 2/2022 VfGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlich... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlich... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlich... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlich... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Beschluss vom 15. März 2006, B1345/04, hat der Verfassungsgerichtshof den vom Einschreiter gestellten - der Sache nach auf §530 Abs1 Z7 ZPO gestützten - Antrag auf Wiederaufnahme der mit Erkenntnis VfSlg. 16.170/2001 erledigten Beschwerdesache zurückgewiesen. römisch eins. 1. Mit Beschluss vom 15. März 2006, B1345/04, hat der Verfassungsgerichtshof den vom Einschreiter gestellten - der Sache nach auf §530 Abs1 Z7 ZPO gestützten - Antrag auf Wiede... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Beschluss vom 15. März 2006, B1345/04, hat der Verfassungsgerichtshof den vom Einschreiter gestellten - der Sache nach auf §530 Abs1 Z7 ZPO gestützten - Antrag auf Wiederaufnahme der mit Erkenntnis VfSlg. 16.170/2001 erledigten Beschwerdesache zurückgewiesen. römisch eins. 1. Mit Beschluss vom 15. März 2006, B1345/04, hat der Verfassungsgerichtshof den vom Einschreiter gestellten - der Sache nach auf §530 Abs1 Z7 ZPO gestützten - Antrag auf Wiede... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Mit Kaufvertrag vom 14.10.1963 erwarb die damalige Beschwerdeführerin, eine deutsche Staatsangehörige, eine aufgelassene Almhütte im Bereich der "Schwarzriesalm" samt ca. 1000 m² Umgebungsgrund aus der Liegenschaft EZ 105, GB Erl, die sie ihren eigenen Angaben zufolge zu Urlaubszwecken nutzen wollte. Mit Bescheid vom 15.5.1964 versagte die Grundverkehrsbehörde die Genehmigung des Kaufvertrags; die dagegen erhobene Berufung blieb erfolglos. römisch eins.... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §15 Abs2 VfGG §34 ZPO §530 Abs1 Z7 ZPO §530 Abs2 VfGG § 15 heute VfGG § 15 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VfGG § 15 gültig von 01.01.2011 bis 28.02.2013 zu... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Mit Kaufvertrag vom 14.10.1963 erwarb die damalige Beschwerdeführerin, eine deutsche Staatsangehörige, eine aufgelassene Almhütte im Bereich der "Schwarzriesalm" samt ca. 1000 m² Umgebungsgrund aus der Liegenschaft EZ 105, GB Erl, die sie ihren eigenen Angaben zufolge zu Urlaubszwecken nutzen wollte. Mit Bescheid vom 15.5.1964 versagte die Grundverkehrsbehörde die Genehmigung des Kaufvertrags; die dagegen erhobene Berufung blieb erfolglos. römisch eins.... mehr lesen...