Norm: ZPO §520 Abs1 HI2ZPO §502 Abs1 III7GewO §126 Z11
Rechtssatz: Die bloße Überlassung von Wohnräumen zum Gebrauch fiel und fällt nicht unter den Anwendungsbereich der GewO. Für die bloße Vermietung von Appartements ohne sonstige Serviceleistungen oder die bloße Vermittlung der Vermietung ist grundsätzlich keine Gewerbeberechtigung erforderlich. Appartementhäuser, die nach ihrem äußeren Erscheinungsbild gewisse Merkmale eines Beherbergungsbet... mehr lesen...
Norm: ZPO §520 Abs1 E1JN §24
Rechtssatz: Der Rekurs gegen einen Beschluss, mit dem einem Ablehnungsantrag nicht stattgegeben wurde, ist immer bei dem Gericht einzubringen, das in der Ablehnungssache erkannte. Entscheidungstexte 1 Ob 119/98a Entscheidungstext OGH 28.04.1998 1 Ob 119/98a 2 Ob 228/99i Entscheidungstext OGH 23.09.1999 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §506 Abs1 Z4 DZPO §507 Abs3ZPO §520 Abs1 AASGG §40
Rechtssatz: § 40 ASGG enthält Sonderbestimmungen über die Vertretung vor den Gerichten erster und zweiter Instanz. Für die Vertretung vor dem Obersten Gerichtshof gelten mangels solcher Sonderbestimmungen die allgemeinen Bestimmungen der Zivilprozessordnung. Für das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof herrscht absoluter Anwaltszwang. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §65 Abs2ZPO §230aZPO §261 Abs6ZPO §520 Abs1
Rechtssatz: Der Rekurs ist immer und somit auch im Fall der Überweisung der Rechtssache an ein anderes Gericht und der von diesem verfügten Zustellung der bekämpften Entscheidung bei demjenigen Gericht einzubringen ist, das den angefochtenen oder gegebenenfalls den von der Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz betroffenen Beschluss erlassen hat. Entscheidung... mehr lesen...