Norm: ZPO §519 Abs1 Z1 GZPO §519 Abs1 Z2 HGebAG §10
Rechtssatz: Gegen den vom Vorsitzenden eines Berufungssenates im Sinne einer Bestätigung der Voraussetzung für die Vergütung der Benützung eines Flugzeuges gemäß § 10 GebAG im Berufungsverfahren gefassten Beschluss ist der Rekurs an den Obersten Gerichtshof unzulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 176/00h Entscheidungstext OGH 15.09.200... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Abs1 Z1 GZPO §519 Abs1 Z2 HGebAG §10
Rechtssatz: Gegen den vom Vorsitzenden eines Berufungssenates im Sinne einer Bestätigung der Voraussetzung für die Vergütung der Benützung eines Flugzeuges gemäß § 10 GebAG im Berufungsverfahren gefassten Beschluss ist der Rekurs an den Obersten Gerichtshof unzulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 176/00h Entscheidungstext OGH 15.09.200... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Abs1 Z1 GZPO §519 Abs1 Z2 HGebAG §10
Rechtssatz: Gegen den vom Vorsitzenden eines Berufungssenates im Sinne einer Bestätigung der Voraussetzung für die Vergütung der Benützung eines Flugzeuges gemäß § 10 GebAG im Berufungsverfahren gefassten Beschluss ist der Rekurs an den Obersten Gerichtshof unzulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 176/00h Entscheidungstext OGH 15.09.200... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Abs1 E3ZPO §519 Abs1 H
Rechtssatz: Auch ein Beschluss des Berufungsgerichts, womit der auf Berichtigung der Berufungsentscheidung gerichtete Antrag zurückgewiesen wird, ist ein "im Berufungsverfahren ergehender Beschluss" im Sinn des § 519 Abs 1 ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 353/99m Entscheidungstext OGH 18.01.2000 4 Ob 353/99m ... mehr lesen...