Norm: ZPO §467ZPO §506 Abs1 Z2
Rechtssatz: Ist aus der Anfechtungserklärung und den Ausführungen der Revision zweifelsfrei zu entnehmen ist, wie weit das Berufungsurteil angefochten wurde, schadet auch ein verfehlter Rechtsmittelantrag nicht. Entscheidungstexte 2 Ob 180/97b Entscheidungstext OGH 04.12.1997 2 Ob 180/97b 6 Ob 256/03w En... mehr lesen...
Norm: ZPO §467ZPO §506 Abs1 Z2
Rechtssatz: Ist aus der Anfechtungserklärung und den Ausführungen der Revision zweifelsfrei zu entnehmen ist, wie weit das Berufungsurteil angefochten wurde, schadet auch ein verfehlter Rechtsmittelantrag nicht. Entscheidungstexte 2 Ob 180/97b Entscheidungstext OGH 04.12.1997 2 Ob 180/97b 6 Ob 256/03w En... mehr lesen...
Norm: ZPO §506 Abs1 Z4 DZPO §507 Abs3ZPO §520 Abs1 AASGG §40
Rechtssatz: § 40 ASGG enthält Sonderbestimmungen über die Vertretung vor den Gerichten erster und zweiter Instanz. Für die Vertretung vor dem Obersten Gerichtshof gelten mangels solcher Sonderbestimmungen die allgemeinen Bestimmungen der Zivilprozessordnung. Für das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof herrscht absoluter Anwaltszwang. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §506 Abs1 Z4 DZPO §507 Abs3ZPO §520 Abs1 AASGG §40
Rechtssatz: § 40 ASGG enthält Sonderbestimmungen über die Vertretung vor den Gerichten erster und zweiter Instanz. Für die Vertretung vor dem Obersten Gerichtshof gelten mangels solcher Sonderbestimmungen die allgemeinen Bestimmungen der Zivilprozessordnung. Für das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof herrscht absoluter Anwaltszwang. Entscheidungstexte ... mehr lesen...