Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Eva Pernt und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Norbert L*****, Rechtsanwalt, *****, gegen die beklagte Partei Petra H*****, Angestellte, *****,... mehr lesen...
Begründung: Maria Rosina K***** starb am 7. 8. 2007. Der Erstrechtsmittelwerber ist als ihr Witwer testamentarischer Erbe, der Zweitrechtsmittelwerber ist als Sohn pflichtteilsberechtigt. Nach dem Inhalt der Todesfallaufnahme waren als Aktiven nur wertlose Bekleidung, Einrichtung und Hausrat sowie ein Sparguthaben von 100 EUR vorhanden. Eine Enkelin stellte den Antrag, sie zu ermächtigen, diese Aktiven nach § 153 Abs 2 AußStrG 2005 zu übernehmen. Die Rechtsmittelwerber nahmen an ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke „BUZZ!" ua in der Warenklasse 9 für „Hardware, Software und Datenträger". Beginn der Schutzdauer war der 22. Mai 2001. Die Beklagte vertreibt eine Spielkonsole, die die Hard- und Softwarebasis für verschiedene Spiele ist. Seit November 2005 bewarb und verkaufte sie ein dafür entwickeltes Musik-Quiz, das sie mit „BUZZ" bzw „BUZZ!" bezeichnete. Das Spiel besteht aus einer (weiteren) Software und vier Steuereinheit... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht entschied mit seinem Beschluss ON 197, dessen
Spruch: elf Punkte umfasst, über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse der Parteien. Mit dem Beschluss ON 200 sprach es über Sachverständigengebühren ab. Während der Antragsgegner (neben dem Gebührenbeschluss) die Entscheidung in der Sache zur Gänze bekämpfte, focht die Antragstellerin nur dessen Punkte 5) und 8) an. Mit der nunmehr angefochtenen Entscheidung wies das G... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Griss als Vorsitzende und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Hans Michael K*****, Inhaber der *****, Deutschland, vertreten durch Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Mag. Michael ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte im zweiten Rechtsgang die - im Revisionsrekursverfahren relevante - monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters (eines in einem niederösterreichischen Krankenhaus beschäftigten Anästhesisten) für den im Oktober 1990 geborenen Minderjährigen ab 1. 10. 2000 von 327,03 EUR auf 559,58 EUR. Dabei ging es von einem für den Zeitraum 2000 bis 2001 ermittelten monatlichen Durchschnittsnettoeinkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit v... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben 1979 geheiratet; ihrer Ehe entstammen zwei inzwischen volljährige Kinder. Im November 1995 zog die Beklagte aus der Ehewohnung aus. Aus diesem Anlass schlossen sie folgende Vereinbarung: „Marta verlässt am 25. 11. 1995 auf eigenen Wunsch und ohne Zwang, wie zwischen Alfred und Marta einvernehmlich vereinbart, den bisherigen Wohnsitz an der Adresse [...] und übersiedelt an einen eigenen Wohnsitz an der Adresse [...]. Sämtliche weitere Schritte im Bezu... mehr lesen...
Begründung: Unternehmensgegenstand der in Österreich ansässigen beklagten Partei ist die Produktion und der Vertrieb von Getränken. Nedim G***** (im Folgenden: „ein Geschäftsmann") hatte 2003 die Idee, für Getränkeproduzenten Energy-Drinks in der Türkei zu vermarkten. Er kontaktierte die beklagte Partei und bot ihr unter Hinweis auf seine weitreichenden Verbindungen in der Türkei die Vermarktung eines von ihr erzeugten Energy-Drinks an. Roland F***** war bereit, dem Geschäftsmann d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichts Grieskirchen vom 23. 1. 2003, 3 C 83/02a-8, wurde festgestellt, dass der Kläger nicht der Vater des von seiner - am 17. 12. 2001 verstorbenen - Ehegattin Gertraud E***** am 5. 4. 1968 ehelich geborenen Peter E***** ist. Mit weiterem Urteil des Bezirksgerichts Grieskirchen vom 27. 11. 2004, 1 C 32/03p-23, wurde rechtskräftig festgestellt, dass der Beklagte als Vater des dortigen Klägers Peter E***** anzusehen ist. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der Beklagten die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 19.000 EUR. Es sei Rückzahlung in monatlichen Raten bei sonstigem Terminverlust vereinbart gewesen, die Beklagte sei aber ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen, weshalb das Darlehen zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt worden sei. Die Beklagte bestritt zwar den Erhalt eines Darlehens, wendete aber für den Fall, dass das Gericht dennoch von einer Darlehensgewährung ausgehe... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1. 10. 2001 bis zum 22. 10. 2004 als Prokurist bei der Beklagten beschäftigt. Am 22. 10. 2004 wurde er mit der
Begründung: entlassen, er habe Druckaufträge zu überhöhten Preisen vergeben. Mit Schreiben vom 15. 11. 2004 behauptete die Beklagte, dass eine Überprüfung der vom Kläger in den letzten Wochen veranlassten Freigaben Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit zahlreichen Ausschreibungen ergeben habe, durch die die Beklagte erheblich geschädigt worden... mehr lesen...
Begründung: In seinem Testament bestimmte ein Kommanditist, der ein Drittel der Kommanditanteile hielt, seine Ehegattin (in der Folge: Erbin) als Alleinerbin und verfügte, dass unter bestimmten Voraussetzungen - die unstrittig vorliegen - seine auf die Erbin übergegangenen Gesellschaftsanteile nach deren Tod „den übrigen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Anteile" zufallen sollten. Die Erbin war nach dem Testament allerdings berechtigt zu Lebzeiten über die Anteile „insoweit zu ver... mehr lesen...
Begründung: Die Schlichtungsstelle trug mit ihrer Entscheidung nach § 6 Abs 1 MRG die Durchführung (ua) folgender Arbeiten auf: Die Schlichtungsstelle trug mit ihrer Entscheidung nach Paragraph 6, Absatz eins, MRG die Durchführung (ua) folgender Arbeiten auf: - Strichaufzählung Erneuerung der E-Zuleitung, Überprüfen der Stiegenhausbeleuchtung; - Strichaufzählung Isolieren der Wasserleitung im Keller; - Strichaufzählung Instandsetzen der Veranden inkl Fenster... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** AG, *****, vertreten durch Dr. Kurt Hirn, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei Anna L***** , vertreten durch Mag. Dr. Gabriel Jäger, Rechtsanwalt in Knitte... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wurde wegen wiederholten sexuellen Missbrauchs des damals minderjährigen Klägers rechtskräftig strafgerichtlich verurteilt. Im Strafverfahren wurden dem Kläger als Privatbeteiligtem EUR 1.000,- an Schmerzengeld zugesprochen. Mit der gegenständlichen Klage begehrte der Kläger vom Beklagten einen globalen Schmerzengeldbetrag von EUR 11.000,- und die Feststellung der Haftung des Beklagten für alle zukünftigen Schäden aus den sexuellen Übergriffen. Das Erstgeric... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1. 7. 2004 Mieter einer Wohnung in Wien. Das Mietverhältnis wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Vereinbart wurden ein Verzicht des Mieters auf das Recht der Kündigung für die ersten zwei Jahre (somit bis 30. 6. 2006) und eine 6-monatige Kündigungsfrist. Die Vorinstanzen haben die 2005 eingebrachte und bewilligte Aufkündigung des Mieters wegen des Kündigungsverzichtes aufgehoben und die analoge Anwendung des bei befristeten Bestandverträgen in § 2... mehr lesen...
Begründung: Auf das 1997 eingeleitete Verlassenschaftsverfahren sind nach der Übergangsregelung des § 205 AußStrG in der Fassung BGBl I 2003/111 die neuen Regelungen des Verlassenschaftsverfahrens (§§ 143 bis 185 AußStrG neu) noch nicht anzuwenden. Auf das 1997 eingeleitete Verlassenschaftsverfahren sind nach der Übergangsregelung des Paragraph 205, AußStrG in der Fassung BGBl römisch eins 2003/111 die neuen Regelungen des Verlassenschaftsverfahrens (Paragraphen 143 bis 185 AußStrG... mehr lesen...
Begründung: In dem beim Handelsgericht Wien geführten Firmenbuch ist seit 27. 4. 2001 die T***** OEG mit Sitz in W***** eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafter sind Miroslav T***** und Robert T*****. Am 10. 8. 2006 teilte Robert T*****, vertreten durch die Wirtschaftsrechtskanzlei Novica V*****, dem Erstgericht mit, dass er seine Geschäftsführertätigkeit für die Gesellschaft niederlege, weil er sein Gewerbe zurückgelegt habe und zur Geschäftszahl 28 Se 225/05z des Handelsger... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Thomas Neumann und Peter Schönhofer als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Walter E. B*****, vertreten durch Dr. Peter Birgmayer... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Zvonko S*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Blaschitz, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei K*****, Tschechische Republik, vertreten durch Baier Lambert Recht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Peter C*****, vertreten durch Dr. Edwin Anton Payr, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Ingrid C*****, vertreten durch Dr. Kurt Konopatsch und Dr. Sonja Jutta Sturm... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist eine Vereinigung, die sich um geistig behinderte Menschen kümmert. Sie betreibt cirka 80 Wohneinrichtungen für geistig behinderte Menschen in Niederösterreich. Die Behinderten werden mit Bescheid des Landes Niederösterreich auf Basis des NÖ Sozialhilfegesetzes (NÖ SHG) in eine Einrichtung der Erstbeklagten eingewiesen. Am 15. 9. 1997 schloss die Erstbeklagte mit dem Amt der NÖ Landesregierung eine Vereinbarung, wonach sie die Betreuung der behinderte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. M***** Inc., *****, 2. M***** GmbH, *****, beide vertreten durch Fiebinger, Polak, Leon & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem Beschluss vom 23. Dezember 2005 hat das Erstgericht den Aufschiebungsantrag der Verpflichteten und des Fruchtgenussberechtigten - für den ein Sachwalter bestellt ist - zurückgewiesen und den Hälfteanteil der Verpflichteten an der Liegenschaft einem Ersteher um das Meistbot von 345.000 EUR zugeschlagen (ON 123). Mit dem schon zuvor am 22. Dezember 2005 gefassten Beschluss des Erstgerichts wurden Anträge der Verpflichteten und des Fruchtgenussberechtigten auf Au... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin des mit Priorität 4. Juli 2003 geschützten Gebrauchsmusters AT-GM 7063. Gegenstand des Gebrauchsmusters ist eine Holzabdeckung für horizontal oder geneigt angeordnete Holzprofile. Die streitgegenständlichen Ansprüche 1, 5, 9, 10, 11 und 13 lauten: In der Gebrauchsmusterschrift wird die Erfindung wie folgt beschrieben: „Es ist bekannt (AT 321 547 B), Geländer aus einzelnen Teilen zusammenzusetzen, und zwar aus Metallstehern, aus in den von den S... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Soweit sich die Revisionswerber über weite Strecken ihres Rechtsmittels mit der erstgerichtlichen Beweiswürdigung auseinandersetzen und im Revisionsverfahren abweichende Ersatzfeststellungen begehren, ist ihnen entgegenzuhalten, dass der Oberste Gerichtshof keine Tatsacheninstanz ist und die Beweiswürdigung der Vorinstanzen nicht überprüfen kann. Dies gilt auch für die erst vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren Angestellte der Beklagten und wirkten im Rahmen ihrer Tätigkeit an Entwicklungen mit, für die der Beklagten österreichische Patente erteilt wurden. Gegenstand der (verbundenen) Verfahren ist die Erfindervergütung für die Anteile der Kläger an den Patenten 365.808, 379.914, 382.978, 382.979, 384.686, 384.687 für die Jahre 1987 bis 1989 sowie 1990 bis 1993. Die Kläger hatten von der Beklagten zunächst Rechnungslegung und Feststellung verlangt, l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist eine gemeinnützige Bauvereinigung und Eigentümerin der Wohnung Tür 21, Haus 1, Stiege 1, im 1958 errichteten Haus (geförderter Wohnbau) 1190 W***** (im Folgenden kurz: Wohnung oder Mietwohnung), welche bis 31. 12. 2001 an die C***** AG vermietet war, bis zu welchem Zeitpunkt sie (seit Jänner 2000) von der Klägerin als Dienstnehmerin derselben genützt worden war. Anlässlich des von der Klägerin bei der Übergabe im Jänner 2000 unterzeichnet... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag auf Bewilligung einer Erwachsenenadoption zwischen einem österreichischen Staatsangehörigen und einem brasilianischen Staatsangehörigen ab. Das anzuwendende brasilianische Recht kenne keine § 182 ABGB vergleichbaren Rechtsfolgen bei einer Erwachsenenadoption, sondern nur eine Vertragsadoption ohne richterliche Mitwirkung. Das Erstgericht wies den Antrag auf Bewilligung einer Erwachsenenadoption zwischen einem österreichischen Staatsangehö... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz bestätigte mit Punkt 1 seiner Entscheidung die Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags des Verpflichteten mit dem erstgerichtlichen Beschluss ON 30. Mit deren Punkt 2 wies es den gegen die Punkte 1. - 5. und 7. des Beschlusses des Erstgerichts ON 44 und dessen Beschluss ON 45 gerichteten Rekurs des Verpflichteten wegen Fehlens der Unterschrift eines Rechtsanwalts ohne Verbesserungsversuch, weil der Einschreiter trotz wiederholter Rechtsbeleh... mehr lesen...