Der Kläger begehrte vom Beklagten die Zahlung einer monatlichen Rente von 500 S ab 1. Juli 1965 auf unbestimmte Zeit. Hiezu brachte er vor, er habe zwar seine Landwirtschaft im Jahre 1965 seiner Tochter übergeben, trotzdem aber bis zum Unfall als einziger Mann unter Einsatz seiner vollen Arbeitskraft alle landwirtschaftlichen arbeiten auf dieser Liegenschaft verrichtet. Er habe keine Entlohnung erhalten, mit der Tochter jedoch vereinbart, daß er aus den Betriebserträgnissen seine Le... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2c ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Eine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes durch das Berufungsgericht ist für das Revisionsgericht bedeutungslos, wenn die Revision nur die so gewonnenen Festst... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2c ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Eine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes durch das Berufungsgericht ist für das Revisionsgericht bedeutungslos, wenn die Revision nur die so gewonnenen Festst... mehr lesen...
Norm: ZPO §273 Abs1 ZPO §503 C2b ZPO § 273 heute ZPO § 273 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 273 gültig von 03.07.1925 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 183/1925 ZPO § 503 heute ... mehr lesen...
Die beklagte Partei bestellte beim Handelsvertreter des Klägers, Otto H., die Lieferung und Aufstellung von Stahlregalen des Klägers im Sporthotel O. Otto H. lieferte die Regale und stellte sie in den zwei dafür bestimmten Räumen im Dezember 1963 auf, bloß die Stahlregale, welche im sogenannten Stützmauerlagerraum aufgestellt werden sollten, konnte Otto H. noch nicht aufstellen, weil diese Räume damals noch nicht fertiggebaut waren. Er erkundigte sich am 1. Jänner 1964 bei der bekla... mehr lesen...
Norm: Geo §194 Abs3 ZPO §67 ZPO §477 Abs1 Z4 D4 ZPO §503 Z1 B2 ZPO § 67 heute ZPO § 67 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert ... mehr lesen...
Norm: Geo §194 Abs3 ZPO §67 ZPO §477 Abs1 Z4 D4 ZPO §503 Z1 B2 ZPO § 67 heute ZPO § 67 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 2. August 1952 erwarb der Beklagte von der Firma Kunsthandlung Dr. F. u. a. ein Gemälde "Die Grablegung Christi" (laut Expertise von Prof. R. als Rembrandt bestätigt), stark beschädigt, um 650 S. Vor Weihnachten 1963 erklärte der Beklagte dem Kläger, den er im Kasino in G. kennengelernt hatte, er habe einen echten Rembrandt und Expertisen von Prof. R. und Prof. P. Der Kläger besichtigte das Bild und nahm auch Einsicht in den Kaufvertrag des Beklagten vom 20. A... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 E ZPO §503 C3b ABGB § 163 heute ABGB § 163 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 163 gültig von 01.01.2005 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2004 ABGB § 163 gültig von 01.07.2001 b... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3b UWG §6 Abs2 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 UWG § 6 heute UWG § 6 gültig ab 12.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 ID ABGB §1158 I ZPO §503 Z4 E4c ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1158 heute ABGB § 1158 gültig ab 01.10.2021 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Die Klägerin, ein ungarisches Außenhandelsunternehmen, besitzt das ausschließliche Recht, Wein aus Ungarn zu exportieren. Sie behauptet, den aus Erlau, ungarisch Eger, stammenden Rotwein ausschließlich an die Weingroßhandlung L. & K. zu liefern, die ihn dann in Flaschen fülle und weiter verkaufe. Der Beklagte verkaufe unter der Bezeichnung "Erlauer Rotwein", und "Erlauer Stierblut" einen nicht aus der Gegend von Erlau stammenden Rotwein, wobei er den letztgenannten Wein in Flasc... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3b UWG §6 Abs2 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 UWG § 6 heute UWG § 6 gültig ab 12.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2007 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 ID ABGB §1158 I ZPO §503 Z4 E4c ABGB § 1151 heute ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1158 heute ABGB § 1158 gültig ab 01.10.2021 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1042 B ZPO §503 E4c11 ABGB § 1042 heute ABGB § 1042 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Norm: KO §31 Abs1 Z2 ZPO §503 Z4 E4c24 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Die Frage, ob dem Zahlungsempfänger im Zeitpunkt der erlangten Zahlung die Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners bekannt sein mußte, gehört in da... mehr lesen...
Norm: KO §31 Abs1 Z2 ZPO §503 Z4 E4c24 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Die Frage, ob dem Zahlungsempfänger im Zeitpunkt der erlangten Zahlung die Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners bekannt sein mußte, gehört in da... mehr lesen...
Norm: KO §31 Abs1 Z2 ZPO §503 Z4 E4c24 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: Die Frage, ob die Zahlungsunfähigkeit dem Anfechtungsgegner bekannt sein musste, ist eine Rechtsfrage. Der Anfechtungskläger ist beweispflichtig für d... mehr lesen...
Norm: KO §31 Abs1 Z2 ZPO §503 Z4 E4c24 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: Die Frage, ob die Zahlungsunfähigkeit dem Anfechtungsgegner bekannt sein musste, ist eine Rechtsfrage. Der Anfechtungskläger ist beweispflichtig für d... mehr lesen...
Im vorliegenden Verfahren ist die Vorschreibung von Raten für von der Vermieterin ausgelegte Beträge zur Wiederherstellung und Instandsetzung des Aufzuges im gegenständlichen Haus strittig. Weiters sind Kosten für den Betrieb und das Entleeren des Aufzuges in der Höhe von 1990.60 S und 148 S strittig sowie eine Vorschreibung in der Höhe von 467 S für die Kosten einer Wasserleitungsschadenversicherung, in der Höhe von 140 S für den technischen Überwachungsverein und schließlich eine ... mehr lesen...
Am 29. Januar 1962 ist Franz K. sen. mit Hinterlassung der letztwilligen Verfügung vom 30. September 1960 verstorben. Darin hat er die Beklagte, seine (vierte) Ehefrau zur Alleinerbin eingesetzt, den Kläger, seinen Sohn aus erster Ehe, enterbt und unter einem angeordnet, daß dieser für den Fall der urteilsmäßigen Feststellung des Nichtvorliegens der Enterbungsgrunde auf den Pflichtteil gesetzt sei. Der Kläger, der im Verlassenschaftsverfahren nach seinem Vater (GZ. 6 A .../62 des B... mehr lesen...
Die beklagte Partei hat ihren Sitz in der Deutschen Bundesrepublik. Der Kläger betreibt in Wien eine selbständige Handelsagentur. Er sollte nach allen direkten und indirekten Geschäften zwischen der beklagten Partei und einer Kundschaft der Beklagten mit dem Sitz in Österreich Provisionen in der Höhe von 5% des Nettoumsatzes erhalten, und zwar ohne Unterschied, ob es Umsätze in elastischer oder unelastischer Ware seien. In der ihm zur Verfügung gestellten Musterkollektion verwende... mehr lesen...
Norm: KO §30 ZPO §503 Z4 E4c24 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Die Frage, ob die Begünstigungsabsicht hätte bekannt sein müssen, ist eine Rechtsfrage.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §30 ZPO §503 Z4 E4c24 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Die Frage, ob die Begünstigungsabsicht hätte bekannt sein müssen, ist eine Rechtsfrage.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3a ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: Die Frage, ob das Berufungsgericht eine Beweisergänzung vorzunehmen hatte oder ob es die Feststellungen des Erstgerichtes ohne Beweisergänzung übernehmen konnte, fällt... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3a ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: Die Frage, ob das Berufungsgericht eine Beweisergänzung vorzunehmen hatte oder ob es die Feststellungen des Erstgerichtes ohne Beweisergänzung übernehmen konnte, fällt... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 26. März 1965 kaufte die Beklagte vom Kläger einen LKW "im Zustande wie besichtigt und probegefahren" um 32.000 S. Als schließliche Zahlungskondition wurde eine Barzahlung von 50.000 S bei Übernahme und die Hingabe eines Akzepts über 22.000 S vereinbart. Die Übernahme sollte am 1. April 1965 im Werk der Beklagten in W. erfolgen. Die Beklagte hatte verschiedene kostenlos vorzunehmende Instandsetzungen verlangt. Die im Kaufvertrag enthaltenen Kauf- und Lieferbedin... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c21 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Die Frage, ob ein Verkehrsteilnehmer sich fahrtechnisch richtig verhalten hat, unterliegt als quaestio mixta der Revision (hier: zulässige Geschwindigkeit).
... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c21 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Die Frage, ob ein Verkehrsteilnehmer sich fahrtechnisch richtig verhalten hat, unterliegt als quaestio mixta der Revision (hier: zulässige Geschwindigkeit).
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Die klagende Partei brachte in ihrer am 12. Dezember 1964 eingebrachten, auf das Urheberrechtsgesetz gegrundeten Klage vor, sie sei Verleger des von Carl L. gedichteten und komponierten Wienerliedes "Jetzt trink' ma noch a Flascherl Wein". Die Schutzfrist für dieses Werk laufe am 31. Dezember 1966 ab. Der Verlagsvertrag sei noch in Kraft. Trotzdem habe der Erstbeklagte, der Sohn und Rechtsnachfolger des Urhebers, mit der zweitbeklagten Partei, der das Bestehen des Verlagsvertrages b... mehr lesen...