Begründung: Nach der am 3.7.1981 erfolgten Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen der C D m.b.H. und nach Annahme des Ausgleichsvorschlags, in dem sich die Schuldnerin der überwachung durch den Ausgleichsverwalter (Kläger) als Sachwalter der Gläubiger unterwarf und erklärte, dem Sachwalter ihr gesamtes Vermögen zu übergeben und ihm unwiderruflich Verwertungs- und Verkaufsvollmacht zu erteilen, bevollmächtigte die Ausgleichsschuldnerin den Kläger am 9.10.1981 unwider... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger behauptete, er habe auf Empfehlung der Beklagten beziehungsweise ihres Geschäftsführers Ing. C in 4 Siedlungshäusern Fußbodenheizungen eingebaut. Die Beklagte habe sich verpflichtet, nicht nur das für den Einbau erforderliche Material zu liefern, sondern den Kläger wegen seiner mangelnden Erfahrung mit Fußbodenheizungen bezüglich des Einbaues eingehend zu belehren und auch alle Detailpläne beizustellen. Die Kosten für die Beratung und Planverfassung... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte unter Berücksichtigung zweier Zahlungen der Beklagten von zusammen S 7.143,-- den Zuspruch von S 65.282,-- samt Anhang (Klageeinschränkung ON 14/24) und brachte vor, er betreibe ein Transportunternehmen und habe im Dezember 1982 für die Beklagte Fahrten durchgeführt, bei denen folgende Beträge angefallen seien: Rechnung Nr. 242 vom 8.12.1982 S 10.185,-- Rechnung Nr. 243 vom 9.12.1982 S 12.610,-- Rechnung Nr. 248 vom 13.12.1982 S 8.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte im Verfahren 8 Cr 125/82 zunächst den Zuspruch von S 76.548,48 brutto, davon S 60,-- netto s.A. an Kündigungsentschädigung, anteiligem Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaubsentschädigung, Wohnungsbeihilfe und der vorerst fällig gewordenen Abfertigung im Ausmaß von 6 Monaten. Im Verfahren 8 Cr 174/82 wurden zuletzt S 24.500,-- s.A. und im Verfahren 8 Cr 188/82 S 12.250,--, an restlichen Abfertigungsbeträgen begehrt. Nach Verbindung der Strei... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile ist aus beiderseitigem Verschulden rechtskräftig geschieden. Im Scheidungsstreit schlossen die Parteien für den Fall der Scheidung einen Vergleich, mit dem sich der Beklagte zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 30 % seines jeweiligen Nettoeinkommens an die Klägerin ab 10.3.1978 verpflichtete. Als Vergleichsgrundlage hielten die Parteien die Sorgepflicht des Beklagten für die am 29.1.1960 geborene eheliche Tochter Herta und das monatliche ... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, daß die im Firmenwortlaut der Beklagten aufscheinende Bezeichnug 'Fabrik' wahrheitswidrig und daher zur Täuschung des Publikums geeignet sei (§ 2 UWG), beantragt die Klägerin die Verurteilung der Beklagten, die Verwendung dieser Angabe in ihrem Firmenwortlaut zu unterlassen, sowie die Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung auf Kosten der Beklagten in drei namentlich genannten Tageszeitungen. Sie bewertet das Unterlassungsbegehren mit S 280.000 un... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte unter Berufung auf einen rechtskräftigen Enteignungsbescheid und die gerichtliche Hinterlegung der Entschädigungsbeträge in e i n e m Schriftsatz die zwangsweise Räumung der dem Erstverpflichteten enteigneten 875 m 2 des Grundstückes 2396 KG Dornbirn und der dem Zweit- und der Drittverpflichteten enteigneten 5 m 2 des Grundstückes 2397 KG Dornbirn. Das Erstgericht bewilligte diesen Antrag. Das Gericht zweiter Instanz wies den Räumun... mehr lesen...
Begründung: Zwischen der Beklagten und ihrem am 19. Mai 1983 verstorbenen Ehemann Martin A war eine allgemeine Gütergemeinschaft unter Lebenden vereinbart worden, derzufolge beide Ehegatten Hälfteeigentümer der von Martin A ererbten Liegenschaft EZ 8 KG St. Martin wurden. Laut rechtskräftigem Wechselzahlungsauftrag des Erstgerichtes vom 17. März 1983 (8 Cg 100/83-1) schuldet Martin A der klagenden Partei S 300.000 samt stufenweisen Zinsen, Wechselspesen und Kosten. Die klagende Pa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: J***** B***** hat zu Polizzen-Nr ***** am 1. 5. 1958 mit der Beklagten eine Lebensversicherung über 15.000 ATS und zu Polizzen-Nr ***** am 1. 12. 1960 eine weitere Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 20.000 ATS abgeschlossen. Beiden Versicherungen lagen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (ALB) zugrunde. Es handelt sich um Inhaberpolizzen, wobei nach dem Inhalt der Polizzen die Versicherungssumme im ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin forderte vom Beklagten die Bezahlung von S 20.972 s.A. als aushaftenden Saldo zweier Girokonten des Beklagten per 31. 5. 1982. Der Beklagte bestritt das Klagebegehren dem Grunde und der Höhe nach, beantragte kostenpflichtige Klagsabweisung und wendete ein, daß er der Klägerin nichts schulde, da der aushaftende Saldo lediglich dadurch entstanden sei, daß diese zu Unrecht Schecks eingelöste habe, die dem Beklagten gestohlen worden seien, obwohl die Unterschrif... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Db ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.05.2022 bis 31.12.20... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIIa ZPO §502 Abs3 Db ZPO § 500 heute ZPO § 500 gültig ab 19.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2013 ZPO § 500 gültig von 01.07.2009 bis 18.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO § 500 gültig von 01... mehr lesen...
Der Beklagte ist der Vater des am 8. 7. 1977 von der Tochter des Klägers geborenen Sohnes Hannes. Der Beklagte und die Tochter des Klägers heirateten am 11. 8. 1978. Aus der Ehe entstammt ein weiteres Kind, die am 4. 6. 1979 geborene Christine. Der Beklagte wohnte mit seiner Frau und den Kindern im gemeinsamen Haushalt mit der Familie des Klägers. Der Kläger übertrug seiner Tochter und dem Beklagten mit Schenkungsvertrag vom 18. 8. 1978 ein Baugrundstück, um der Familie des Beklagt... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z2 Bb ZPO §502 Abs3 Db ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 HIV2 ZPO §502 Abs4 HIV2 ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01... mehr lesen...
Norm: ZPO §393 ZPO §502 Abs2 Z2 Ba ZPO §502 Abs3 Db ZPO § 393 heute ZPO § 393 gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 393 gültig von 01.08.1989 bis 30.04.2011 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte das Meistbot von 9.2 Mio. S für die am 23. 6. 1982 der Sparkasse B zugeschlagene Liegenschaft EZ 263 KG S wie folgt: A) Vorzugsposten: 1.) Marktgemeinde S 46 386.10 S; 2.) Wassergenossenschaft S 4 068.41 S; 3.) Spezialmassekosten des Masseverwalters 373 777.88 S; B) in der bücherlichen Rangordnung: 1.) Der H-Bank Vöcklabruck a) im Pfandrange COZ 7 2 743 831.59 S; b) im Pfandrange COZ 10 541 673 S; c) im Pfandrange COZ 13 740 330 S; d) im Pfandrange COZ 18 1... mehr lesen...
Am 16. 12. 1980 kam es in der vierten Klasse der Volksschule M, deren Erhalter nicht die beklagte Republik Österreich ist, während des Sachunterrichtes ("Schmelzen von leicht schmelzbaren Stoffen") zu einer Explosion, die dadurch entstand, daß die Volksschullehrerin Bertraud S Blei und Schwarzpulver verwechselt hatte. Bei dem Unfall wurden mehrere Schüler verletzt. Bertraud S wurde wegen dieses Unfalles zu 18 e Vr 893/81 des Kreisgerichtes St. Pölten gemäß § 88 Abs. 1, 3 und 4, § 8... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der (späteren) Gemeinschuldnerin, der Firma K***** Gesellschaft mbH angestellt, die das Dienstverhältnis der Klägerin zum 30. 9. 1982 aufkündigte. Wegen Vorenthaltens fälligen Entgelts trat die Klägerin am 16. 9. 1982 vorzeitig aus. Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, dass der Klägerin aus diesem Dienstverhältnis folgende Bezüge zustehen: 1.) Gehalt für August und September 1982 S 28.000,-- 2.) Urlaubsentschädigung ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Db ZPO §502 Abs3 Db ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gültig von 01.05.... mehr lesen...
Die beklagte Bank räumte Ing. Ingmar G mit Kontokorrentkreditverträgen vom 1. 6. 1979 und 4. 8. 1980 einen Kredit über 12 Mio. S ein, der auf verschiedenen Liegenschaften hypothekarisch sichergestellt wurde. Auf Grund eines Girovertrages zwischen Ing. Ingmar G und der beklagten Partei wurden alle ihn betreffenden Ein- und Ausgänge auf dem Konto 6500 der beklagten Partei gebucht. Über das Vermögen des Ing. Ingmar G wurde mit Beschluß des KG W vom 22. 12. 1981, S 61/81, der Konkurs er... mehr lesen...
Der Beklagte, ein Rechtsanwalt, vertrat den Kläger in mehreren Zivilprozessen rechtsfreundlich, darunter in einem gegen die Firma Gebrüder B gerichteten Verfahren zu 1 Cg 179/74 des LG S. Der Kläger hatte der Firma Gebrüder B im Juli 1972 eine Kesselanlage mit automatischer Spänefeuerung zum Preis von 269 500 S geliefert. Wegen nicht vollständiger Bezahlung brachte der Kläger am 27. 5. 1974 gegen die Firma Gebrüder B eine Klage auf Bezahlung des restlichen Preises zuzüglich ihm ent... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Db ZPO §528 Abs1 Z1 C1 ZPO §528 Abs1 Z1 J ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO §... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Marold als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Kralik, Dr. Jensik, Dr. Zehetner und Dr. Klinger als Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Otto H***** Gesellschaft mbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Gerhard Renner, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Q***** Gesellschaft mbH, *****, wegen 1,327.244,51 S sA, infolge Revisionsr... mehr lesen...
Die Klägerin war vom 1. 3. 1964 bis 31. 3. 1981 bei der Beklagten beschäftigt. Mit Schreiben vom 4. 9. 1980 kundigte die Klägerin das Dienstverhältnis zum 31. 3. 1981 auf. Die Beklagte nahm die Kündigung der Klägerin zur Kenntnis, teilte ihr jedoch mit Schreiben vom 2. 4. 1981 mit, daß sie die der Klägerin zustehenden restlichen Bezüge einbehalte und nicht auszahle. Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung eines Bruttobetrages von 279 187.50 S sA, der sich wie folgt zus... mehr lesen...
Norm: EO §35 D EO §36 E ZPO §500 Abs2 IIA2 ZPO §502 Abs3 Dh EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 35 gültig... mehr lesen...
In einem vor dem Landesgericht für ZRS Wien anhängigen Rechtsstreit zwischen dem jetzigen Beklagten als klagender Partei gegen Friedrich C als beklagter Partei wegen ausgedehnter 150 000 S sA bzw. später eingeschränkter 100 000 S sA schlossen die jeweils durch einen Rechtsanwalt vertretenen Prozeßparteien in der Tagsatzung zur fortgesetzten mündlichen Streitverhandlung am 1. 6. 1981 einen Vergleich, mit dem sich in Punkt 1 Friedrich C (als dortiger Beklagter) und die jetzige Klägeri... mehr lesen...
Die beklagte und widerklagende Partei (im folgenden beklagte Partei genannt) stellte am 18. 5. 1977 an die klagende und widerbeklagte Partei (im folgenden klagende Partei genannt) das Anbot, von ihr einen Holzzerspaner, Modell HZ-520 K/4, zu kaufen, das die klagende Partei mit an die beklagte Partei gerichtetem Schreiben vom 24. 5. 1977 annahm. Die beklagte Partei bestellte die Maschine deswegen, weil der vorhandene K- Hacker nicht in der Lage war, feuchte Rinde zu bearbeiten. Der k... mehr lesen...
Norm: Geo §545 Abs3 ZPO §502 Abs3 Db ZPO §502 Abs3 Df ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 gül... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 19. 5. 1953 übergaben Siegfried und Margarethe P die ihnen gehörigen Liegenschaften EZ 14 und EZ 15 KG A mit allem rechtlichen und natürlichen Zubehör, jedoch mit Ausnahme der damit verbundenen Fischereirechte, bestehend in der ideellen Hälfte des Fischereirechts am Gurkfluß und einigen Bächen an Maria P. Die vorgenannten Fischereirechte waren nach dem Inhalte des Notariatsaktes von der EZ 14 KG A abzuschreiben und in der EZ 32 KG N ersichtlich zu machen. Die Ve... mehr lesen...