Begründung: Das Berufungsgericht hat über Antrag der Beklagten nach § 508 Abs 1 ZPO nachträglich ausgesprochen, dass die ordentliche Revision zulässig sei. Das Berufungsgericht habe mit der angefochtenen Entscheidung die vom Erstgericht angenommene rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme einer Bankgarantie verneint und dabei die bekämpfte erstgerichtliche Feststellung, der Kläger habe im Zeitpunkt der Garantieinanspruchnahme gewusst, dass ihm der Garantiebetrag nicht zustehe, einersei... mehr lesen...
Begründung: Am 24. 5. 2007 ereignete sich auf einem 3,9 m breiten asphaltierten Güterweg in Leiten ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker seines 0,75 m breiten Motorfahrrads und die ihm entgegenkommende Erstbeklagte als Lenkerin eines 1,7 m breiten, vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten Pkws beteiligt waren. Die Fahrbahn beschrieb in Fahrtrichtung des Klägers eine Rechtskurve und wies eine Steigung von 7 bis 9 % auf. Die we... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1. 7. 1997 beim beklagten Verein als Tagesmutter beschäftigt. Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, dass das Arbeitsverhältnis durch Arbeitgeberkündigung vom 12. 7. 2006 zum 31. 8. 2006 endete. Im Verfahren ist nur mehr strittig (zum bisherigen Verfahrensverlauf vgl 8 Ob 10/08s), ob der Beklagte zum Zeitpunkt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses Mitglied der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (in d... mehr lesen...
Norm: ZPO §496 Abs3ZPO §503 Abs1 Z4 E4c20ArbVG §8 Z1
Rechtssatz: Bei der Frage, ob der Fachverband (hier: Tagesmütterverband) auch mit seinen Mitgliedern der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) beigetreten ist, handelt es sich um eine Tatfrage. Entscheidungstexte 8 ObA 10/08s Entscheidungstext OGH 16.06.2008 8 ObA 10/08s Beisatz: Eine Mitgli... mehr lesen...
Norm: ZPO §482 Abs1 B2ZPO §496 Abs3ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Bejaht das Berufungsgericht - etwa aufgrund überschießender Feststellungen - einen erstmals im Berufungsverfahren geltend gemachten Anspruch oder eine dort neu erhobene Einrede, so wird dadurch - anders als im Falle der Ergänzung des Verfahrens durch Aufnahme neuer Beweismittel oder durch die Feststellung neu behaupteter Tatsachen im Zuge einer Beweisergänzung (§ 496 Abs 3 ZPO) - die gr... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §55 Abs1AußStrG 2005 §57AußStrG §14 C2cZPO §496 Abs3
Rechtssatz: Jedenfalls in jenen besonderen außerstreitigen Verfahren, in denen die Beweise vom Erstrichter nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung in mündlicher Verhandlung unmittelbar aufgenommen werden, ist § 496 Abs 3 ZPO sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 148/97i Entscheidungstext OGH 27.01... mehr lesen...