Das Berufungsgericht hat in Abänderung des erstgerichtlichen Urteiles die außereheliche Vaterschaft des Beklagten zu dem am 12. Mai 1947 geborenen Kläger festgestellt und den Beklagten zur Zahlung einer monatlichen Alimentation von 45 S verurteilt. Dieses Urteil wird vom Beklagten mit Revision zur Gänze angefochten, in der die Revisionsgrunde der Z. 2 bis 4 des § 503 ZPO. geltend gemacht werden. Das Berufungsgericht hat in Abänderung des erstgerichtlichen Urteiles die außereheliche... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §25 C ZPO §471 D ZPO §482 B4 ZPO §496 Abs3 ZPO § 471 heute ZPO § 471 gültig ab 04.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2015 ZPO § 471 gültig von 01.01.1998 bis 03.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 471 ... mehr lesen...
Die Klägerin hat gemäß § 25 Abs. 8 BRG. auf Unwirksamerklärung der Entlassung beim Arbeitsgericht Wien geklagt. Da die beklagte Partei zur mündlichen Streitverhandlung nicht erschienen ist, erließ das Erstgericht ein Versäumungsurteil im Sinne des Klageantrages. Die beklagte Partei hat gegen dieses Urteil berufen. Bei der mündlichen Berufungsverhandlung brachte die beklagte Partei neu vor, daß die Klägerin wegen Krankheit nach § 82 lit. b GewO. entlassen worden sei und daß die Vora... mehr lesen...