Rechtssatz: Bei teilweisem Obsiegen mit einem zweiseitig gewordenen Kostenrekurs sind die Kosten nach den Grundsätzen des § 43 Abs 1 ZPO verhältnismäßig zuzusprechen (Quotenkompensation), wenn § 11 RATG idF des WohnAußStrBeglG BGBl I 113/2003 anzuwenden ist, also in Verfahren, die nach dem 31.12.2004 gerichtsanhängig wurden. Entscheidungstexte 13 R 227/06g Entscheidungstext OLG Wien 28.12.2006 13 R 227/06g mehr lesen...
Norm: ZPO §41 Abs1 D2ZPO §43 Abs1ZPO §50ZPO 350 Abs1ZPO §55
Rechtssatz: Eine von der Berufung gesonderte Honorierung der im Berufungsschriftsatz unter dem Titel „Kostenrekurs" ausgeführten Anfechtung im Kostenpunkt kommt an sich nicht in Betracht. Obsiegte jedoch ein solcher Berufungswerber in der Hauptsache in zweiter Instanz, verlor er dann aber in der Hauptsache als Revisionsgegner in dritter Instanz, folgte allerdings der Oberste Gerichtsho... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs1ZPO §43 Abs2JN §58RATG §9 Abs3GGG §15 Abs5RATG §11EheG §72
Rechtssatz: Unterliegt die Klägerin im Umfang des geltend gemachten Unterhaltsrückstandes zur Gänze dem Grunde nach, weil sie den Beklagten mangels Aufforderung zur Zahlung nicht in Verzug gesetzt hat (§ 72 EheG), so kann die auf den fehlenden Verzug gegründete Abweisung auch dann bei der Kostenentscheidung nicht außer Betracht bleiben, wenn dem Begehren auf laufenden ... mehr lesen...
Norm: EO §382fEO §393 Abs1RATG §10 Z2RATG §13 litbZPO §43 Abs1
Rechtssatz: Vermieter hat seine Kosten und auch jene des erfolgreichen Rekursverfahrens vorläufig selbst zu tragen. Der siegreiche Mieter hat einen sofortigen Kostenersatzanspruch. Die Bemessungsgrundlage richtet sich nicht nach § 13 lit b RATG oder § 14 RATG, sondern wegen der strikten Bindung an das Räumungsverfahren und die bloße Hilfsfunktion, deren Wert nicht höher sein kann al... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 Abs1 D2ZPO §43 Abs1ZPO §50ZPO §55JN §54 Abs2RATG §4
Rechtssatz: Für eine erfolgreiche Berufung im Kostenpunkt gebühren infolge der Zweiseitigkeit des Kostenrekursverfahrens keine Kosten: Die Kostenfrage hat im Sinne des § 54 Abs 2 JN in Verbindung mit § 4 RATG auf die Bemessungsgrundlage für die Berufung und die Berufungsbeantwortung keinen Einfluss. Anders als früher können die Kosten eines „hypothetischen" Kostenrekurses deshalb... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §43 Abs1ZPO §41
Rechtssatz: Sind Nebenforderungen bei der Streitwertberechnung nach § 54 Abs 2 JN nicht zu berücksichtigen, dann stellt es einen Wertungswiderspruch dar, auf das Unterliegen mit Nebenforderungen bei der Kostenberechnung Bedacht zu nehmen (hier: Abweisung von rd. € 286.- Inkassokosten bei einem Hauptanspruch von rd. € 633.-). Entscheidungstexte 22 R 109/... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs1ZPO §43 Abs2
Rechtssatz: Es ist kostenrechtlich unerheblich, ob der abgewiesene Teil ein Teil des Hauptanspruches selbst ist oder ob es sich um Nebenforderungen (Zinsen) handelt. Entscheidungstexte 16 R 26/99g Entscheidungstext OLG Wien 25.08.1999 16 R 26/99g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs1
Rechtssatz: Im Allgemeinen gilt im Kostenrecht das Erfolgsprinzip. Sachverständigengebühren im Sinne des § 43 Abs 1 letzter Satz ZPO sind jedoch dann nicht anteilsmäßig vom Prozessgegner zu tragen, wenn sie ausschließlich für den abgewiesenen Teilanspruch entstanden sind. Anmerkung 0000047 Entscheidungstexte 3 R 112/99i Entscheidungstext LG Feld... mehr lesen...
Norm: ASGG §2ZPO §43 Abs1
Rechtssatz: Kostenberechnung bei einem auf einen Bruttobetrag lautendem Leistungsbegehren, abzüglich einen Nettobetrag. Zur Ermittlung der Obsiegensquote ist der Nettobetrag vom Bruttobetrag abzuziehen, eine Umrechnung des Nettobetrages auf die entsprechende Bruttosumme ist nicht geboten, um die prozentuelle Quote zu ermitteln. Entscheidungstexte 7 Ra 71/99h ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096ABGB §1101ZPO §43 Abs1ZPO §43 Abs2RAT TP 7
Rechtssatz: Behält ein Mieter aufgrund eines behaupteten Mietzinsminderungsanspruchs (§ 1096 ABGB) einen Teil des vereinbarten Mietzinses ein und klagt der Vermieter dessen ungeachtet die volle Zinsdifferenz unter Bestreitung jeglichen Zinsminderungsanspruchs ein, betrifft die Ausmittlung des Ausmaßes der berechtigten Zinsminderung nicht die Höhe, sondern den Grund des klägerischen Ansp... mehr lesen...