Norm
JN §54 Abs2Rechtssatz
Sind Nebenforderungen bei der Streitwertberechnung nach § 54 Abs 2 JN nicht zu berücksichtigen, dann stellt es einen Wertungswiderspruch dar, auf das Unterliegen mit Nebenforderungen bei der Kostenberechnung Bedacht zu nehmen (hier: Abweisung von rd. € 286.- Inkassokosten bei einem Hauptanspruch von rd. € 633.-).Sind Nebenforderungen bei der Streitwertberechnung nach Paragraph 54, Absatz 2, JN nicht zu berücksichtigen, dann stellt es einen Wertungswiderspruch dar, auf das Unterliegen mit Nebenforderungen bei der Kostenberechnung Bedacht zu nehmen (hier: Abweisung von rd. € 286.- Inkassokosten bei einem Hauptanspruch von rd. € 633.-).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00569:2004:RSA0000026Dokumentnummer
JJR_20040825_LG00569_02200R00109_04I0000_001