Norm: ZPO §§405. 559. 553KO §110ABGB §§870. 871. 877WG Art11. 17. 43KO §67
Rechtssatz: Wird nach Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages über das Vermögen der beklagten Partei der Konkurs eröffnet, so ist im Urteil (des Prüfungsprozesses) über die Aufrechterhaltung des Wechselzahlungsauftrages zu entscheiden. Auch wenn der Entscheidungstexte 3 R 212/98p Entscheidungstext OLG Wien ... mehr lesen...