Entscheidungsgründe: Die klagende und widerbeklagte Partei (im folgenden Klägerin genannt) stellte ein Feststellungsbegehren folgenden Inhalts: "A) 1.) Die "Änderung des Dienstvertrages der beklagten und widerklagenden Partei vom 12. 1. 1987" vom 1. 3. 1993 ist nicht zustandegekommen und besteht nicht zu Recht. 2.) Der beklagten und widerklagenden Partei steht kein Anspruch auf (Versicherungs-)Leistungen aus der von der klagenden und widerbeklagten Partei bei der W***** Ve... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Zahlung von S 678.000 sA und die Verschaffung einer unwiderruflichen, unter Verzicht auf jede Einrede auf erste Aufforderung binnen 14 Tagen fälligen Bankgarantie eines inländischen Bankinstituts über S 2,462.000 sowie S 249.600 durch den Beklagten. Sie brachte vor, sie sei vom Beklagten mit Verträgen vom 6. 10. bzw 20. 11. 1997 mit der Durchführung von Heizungs- und Sanitärinstallationsarbeiten in einem bestimmten Objekt beauftragt... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und die Zweitbeklagte planten im Jahr 1994 die Gründung eines Vereins zur Führung eines Privatkindergartens. Am 31. 3. 1994 wurde ein Haus gemietet. Im Mietvertrag wurde der damals noch nicht existente Verein als Mieter angeführt. Der erstbeklagte Verein erlangte erst im April 1995 Rechtspersönlichkeit. Der Kläger bewohnte bis Juni 1995 einige Räumlichkeiten im gemieteten Haus. Dieses musste vor der Aufnahme des Kindergartenbetriebes renoviert werden. ... mehr lesen...
Begründung: Nach der Scheidung ihrer Ehe mit dem Antragsgegner aus dessen Alleinverschulden beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Der Antragsgegner, dem der Antrag zunächst nicht zugestellt werden konnte, gab am 4. 11. 1996 seine Adresse mit *****, bekannt. Unter dieser Anschrift wurden ihm am 18. 11. 1996 mehrere verfahrensgegenständliche Schriftstücke persönlich zugestellt. Am 13. 1. 1997 erstattete Dr. ... mehr lesen...
Begründung: Die am 7. 11. 1975 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Krems vom 31. 10. 1996 aus dem überwiegenden Verschulden des Klägers geschieden. In dem von der Beklagten eingebrachten Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens gem §§ 81 ff EheG brachte die Beklagte in der Berechnung ihrer Aufteilungsforderung einen Betrag von 200.000 S zugunsten des Klägers in Anrechnung; dabei handle es sich um einen ihr vom Kl... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Klagegrund ist das tatsächliche Vorbringen, aus dem der Kläger sein Klagebegehren ableitet; den aus diesen Tatsachen abzuleitenden
Rechtssatz: muß er nicht angeben. Entscheidend ist daher nur, auf welche Tatsachen der Kläger seine Forderung stützt (WoBl 1998, 183; SZ 61/215; MietSlg 40.773 uva). Nur dann, wenn das Klagebegehren ausdrücklich und ausschließlich auf einen bestimmten Rechtsgrund beschränkt ist, ist es de... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 2. 3. 1998 sprach die beklagte Partei (dieses Verfahrens = klagende Partei des Verfahrens 10 Cga 48/98w des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien) die Entlassung des Klägers (dieses Verfahrens = Beklagter des Verfahrens 10 Cga 48/98w des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien) aus. Dieses Schreiben kam dem Arbeitnehmer am 3. März 1998 zu. Mit der am 12. 3. 1998 beim Arbeits- und Sozialgericht Wien zu 10 Cga 48/98w eingelangten Klage stellte die klagende Ar... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 18. 3. 1997 beim Erstgericht eingelangten Klage focht die klagende Partei den zwischen Harald F***** und der Beklagten am 17. 6. 1992 abgeschlossenen Schenkungsvertrag sowie den von den Genannten am 14. 6. 1995 abgeschlossenen "Scheidungsvergleich" jeweils bezüglich de Übertragung eines Hälfteanteils einer Eigentumswohnung auf der Liegenschaft EZ 3*****, KG 0***** Landstraße in Wien an und begehrte Zahlung von zuletzt S 250.760,16 sA. Sie brachte dazu v... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte von der Beklagten (ohne Einschränkung auf die gemäß § 44 Abs 2 EO erlegte und restlich noch vorhandene Sicherheitsleistung) die Bezahlung von 67.966,62 S sA an bankmäßigen Zinsen in der Höhe zwischen 4,5 und 10,1 % aus rechtskräftig zuerkannten Verfahrenskosten von insgesamt 185.841,84 S als Verzögerungsschaden, der ihr aufgrund einer zu Unrecht erwirkten Exekutionsaufschiebung entstanden sei. Die klagende Partei begehrte von der Bekla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Wochenzeitschrift "t*****". Einzige Gesellschafterin der Klägerin ist die Verlagsgruppe N***** Gellschaft mbH & Co. KG; persönlich haftende Gesellschafterin dieser KG ist die Verlagsgruppe N***** Gesellschaft mbH, deren Geschäftsführer zugleich auch Geschäftsführer der Klägerin sind. Die Drittbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Viertbeklagte ist, vertreibt die von der Erstbeklagte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer, Dr. Gerstenecker, Dr. Rohrer und Dr. Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dragica V*****, vertreten durch Dr. Günther Nowak, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wider die beklagte Partei V***** AG, *****, vertreten durch Dr. Johann Quendler und Dr. Alexander Klaus, Rechtsanwälte... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 12. Jänner 1998 bewilligte das Erstgericht der führenden betreibenden Partei aufgrund der vollstreckbaren Urteile des Landesgerichts Innsbruck vom 7. April und 15. Oktober 1997 sowie des Oberlandesgerichts Innsbruck vom 4. September 1997 wider den Verpflichteten zur Hereinbringung von 400.000 S sA unter anderem die Exekution durch Zwangsversteigerung der Liegenschaften EZ 95 und EZ 414 eines Osttiroler Grundbuchs. Gleichzeitig wurde die Anmerkung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Stadtgemeinde ist bücherliche Eigentümerin des Schloßplatzes in H***** (Grundstück Nr 7208, EZ 829, GB *****). Mit Pachtvertrag vom 18. 2. 1827 wurde den jeweiligen Eigentümern der drei angrenzenden Grundstücke Nr 244/1, EZ 211 sowie Nr 226/1 und 226/3, EZ 5403, jeweils GB ***** gegen einen jährlichen Pachtzins von zwei Kronen das Recht eingeräumt, den Schloßplatz - mit den im Urteilstenor genannten Beschränkungen - beliebig zu benützen. Bücherlic... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Angestelltenbetriebsrat begehrt, die von der beklagten Partei ausgesprochene, dem Jürgen S***** am 30. 1. 1998 zugegangene Kündigung für rechtsunwirksam zu erklären. Jürgen S***** sei vom 18. 10. 1995 bis 18. 10. 1997 Jugendvertrauensratsvorsitzender gewesen. Der Kündigungsschutz gemäß § 130 ArbVG iVm § 120 Abs 3 ArbVG habe somit per 18. 1. 1998 geendet. Bereits bei den am 30. 10. 1997 stattgefundenen Neuwahlen sei er als Ersatzmitglied in den Jugendv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat zutreffend auch freie Dienstverhältnisse der Anrechnung und Meldepflicht im Rahmen des Anspruches auf Pensionszuschuß unterzogen und alle sonstigen Einkünfte hievon ausgenommen. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend auch freie Dienstverhältnisse der Anrechnun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin des Grundstückes Nr 157/2 EZ 214 37303 des Grundbuches für die Katestralgemeinde B*****. Sie hatte am 26. 5. 1985 Teile des darauf befindlichen Gebäudes an die Rechtsvorgängerin der Klägerin vermietet. Das Mietverhältnis begann am 1. 12. 1986 und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. §§ 6, 7 und § 8 Pkt 11 des Mietvertrages lauten: Die Beklagte ist Eigentümerin des Grundstückes Nr 157/2 EZ 214 37303 des Grundbuches für di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Bierbrauerei F***** & Comp. (im folgenden alte KG) wurde in mehreren, hier nicht relevanten Schritten in die Brauerei F***** GmbH & Co. (im folgenden neue KG) umgestaltet, deren Komplementärin die F***** Verwaltungs GmbH (später Brauerei F***** GmbH; im folgenden nur GmbH) wurde. Mit Satzung vom 20. August 1993 wurde die beklagte Aktiengesellschaft durch Mag. Erich M***** und die GmbH gegründet. Nach mehrstufiger gesellschaftsrechtlicher Umgestaltu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist durch Fusion Rechtsnachfolgerin der Ö***** AG geworden. Die L*****gesellschaft mbH (L*****K), eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Ö***** AG (im folgenden: L*****) und die R***** AG gründeten 1989 die LB***** Gesellschaft mbH (L*****F). Bis zum Sommer 1990 hatte die L*****K 51 % und die R***** AG 49 % der Anteile an der L*****F inne. Geschäftsführer der L*****K war Lutz Jürgen F*****. Dieser war auch Abteilungsdirektor bei der L*... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat am 1. 1. 1983 mit der FIAT-Gebietshändlerin für die Bezirke Amstetten und Melk, der Franz H***** OHG (in der Folge: Gebietshändlerin) einen Lokal(sub)händlervertrag und am 12. 1. 1983 einen Werkstättenvertrag abgeschlossen; der Lokalhändlervertrag bedurfte der Genehmigung der S***** AG, der Werkstättenvertrag einer Genehmigung der S***** GmbH. Beide erforderlichen Genehmigungen wurden erteilt. Die Beklagte ist österreichische Generalimporteu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist als Ehefrau des Thomas S***** aufgrund dessen mit der beklagten Partei geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages mitversichert. Dem Versicherungsverhältnis liegen die allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) 1994 zugrunde. Vertragsgemäß ist auch Rechtsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zu gewähren. Als Versicherungssumme wurde der Betrag von S 340.000,-- vereinbart. Nach Art 6 Punkt 1. der ARB 1994 übernimmt der Versich... mehr lesen...
Norm: ZPO §§405. 559. 553KO §110ABGB §§870. 871. 877 WG Art11. 17. 43KO §67 WG Art. 11 gültig von 01.01.1993 bis 31.12.1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 550/1994 WG Art. 11 gültig von 20.06.1990 bis 31.12.1992
Rechtssatz:
Wird nach Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages über das Vermögen... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Landesgerichtes Wels vom 11.2.1997, 20 S 850/97v wurde über das Vermögen der Beklagten das Konkursverfahren eröffnet und Dr.Josef B***** zum Masseverwalter bestellt. Über Antrag der Klägerin hat das Erstgericht auf Grund der vorgelegten 5 Wechsel der nunmehrigen Gemeinschuldnerin als Ausstellerin aufgetragen, insgesamt S 630.113,- samt staffelweise berechneter 6% Zinsen aus den einzelnen Wechselforderungen zu bezahlen. Akzeptantin dieser Wechsel ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist infolge Zuschlags vom 14. Februar 1996 in einem gerichtlichen Versteigerungsverfahren „außerbücherliche“ Eigentümerin und Verwalterin der - mittlerweile an einen Dritten verkauften - Liegenschaften EZ 365 einer näher bezeichneten Katastralgemeinde mit den Grundstücken (GSt) 1477/2 Sonstige (Weg), 1570 Baufläche (Gebäude), Gewässer (See) Sonstige, EZ 511 derselben Katastralgemeinde mit den GSten 709/1 LN Gewässer (See), 719/7 Baufläche (Gebäude) ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist österreichweit auf dem Gebiet des Einzelhandels mit Sehbehelfen tätig. Die Erstbeklagte, deren Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, ist ein Handelsunternehmen, das unter anderem auch Brillen für Letztverbraucher anbietet. Auf der Titelseite des Farbteiles der Sonntagsausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 13. 9. 1998 warben die Beklagten unter der Überschrift "Klare Sicht für alle Kinder" sowie "Eine Brillenaktion von Krone und H*****" und eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****, wobei auf die Klägerin (die bei Beginn des gegenständlichen Verfahrens unstrittig Mehrheitseigentümerin war) nach dem Grundbuchsstand bei Schluß der Verhandlung in erster Instanz 841/1794 Anteile entfallen, auf die Zweitbeklagte 70/1794 Anteile, auf die Drittbeklagte 51/1794 Anteile, auf die Viertbeklagte 66/1794 Anteile und auf die Fünftbeklagte 83/1794 Anteile.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von den Beklagten die Zahlung von S 12.690,96 sA mit der
Begründung: , der Erstbeklagte habe als Lenker des von der Zweitbeklagten gehaltenen PKW einen Unfall verschuldet, wodurch ihm (dem Kläger) Reparaturkosten in der Höhe von S 38.072,88 entstanden seien. Aus prozessualer Vorsicht werde derzeit ein Drittel dieses Betrages geltend gemacht. Die Beklagten wendeten ein, das Alleinverschulden an dem Unfall treffe den Kläger. Das Erstgericht verur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von den beklagten Parteien als Schadenersatz aus dem Verkehrsunfall vom 20. 7. 1996 die Zahlung von S 119.455,20 samt 4 % Zinsen seit 3. 10. 1996, und zwar S 104.455,20 an Reparaturkosten und S 15.000,-- an Wertminderung betreffend sein beim Unfall beschädigtes Fahrzeug. Mit dem angefochtenen Urteil änderte das Berufungsgericht das das Klagebegehren abweisende Urteil des Erstgerichts teilweise dahin ab, daß es dem Kläger den Betrag vo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Beurteilung, ob berechtigte Interessen iS des § 78 UrhG verletzt wurden, ist nach stRsp auch der mit dem veröffentlichten Bild zusammenhängende Text zu berücksichtigen (MR 1989, 54 - Frau des Skandalrichters mwN; MR 1993, 61 [Walter] = ÖBl 1993, 39 - Bei der Beurteilung, ob berechtigte Interessen iS des Paragraph 78, UrhG verletzt wurden, ist nach stRsp auch der mit dem veröffentlichten Bild zusammenhängend... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte zu Punkt 1) des Urteilsspruches fest, daß der beklagten und widerklagenden Partei gegenüber der klagenden und widerbeklagten Partei entgegen dem Vergleich vom 6. 10. 1981 zu 9 Cg 194/81 des Landes-(Kreis-)Gerichtes Leoben für den Zeitraum vom 1. 1. 1996 bis 30. 4. 1996 kein Unterhalt zusteht. Zu Punkt 2) wies es das Mehrbegehren der klagenden und widerbeklagten Partei ab; zu Punkt 3) sprach es der beklagten und widerklagenden Partei ab 1. 5.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 405 ZPO ist das Gericht nicht befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was nicht beantragt ist. Das Gericht kann dem Urteilsspruch aber eine klare und deutlichere, vom Begehren abweichende Fassung geben, wenn sich letztere im wesentlichen mit dem Begehren deckt (RIS-Justiz RS0039357, RS0038852). Verstöße gegen § 405 ZPO stellen nach ständiger Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0041240) Verfahrensmängel dar. Im hi... mehr lesen...