Norm: ZPO §405 DIIIa6
Rechtssatz: Die urteilsmäßige Zuerkennung einer bloß befristeten Invaliditätspension ist gegenüber dem Begehren auf Zuerkennung einer unbefristeten Invaliditätspension ein "minus" und stellt daher keinen Verstoß gegen §405 ZPO dar. Entscheidungstexte 10 ObS 344/02i Entscheidungstext OGH 10.12.2002 10 ObS 344/02i ... mehr lesen...