Norm: ZPO §43ZPO §405
Rechtssatz: Die vorläufige Einräumung eines Mitverschuldens im ersten Verfahrensabschnitt führt bei späterem Fallenlassen des angenommenen Mitverschuldens zu keiner Kürzung der Kosten des ersten Verfahrensabschnittes um die Mitverschuldensquote, wenn das Gericht von einer Verschuldensteilung wie im ersten Verfahrensabschnitt ausgeht. Entscheidungstexte 13 R 14/06h ... mehr lesen...
Norm: ZPO §405ABGB §1304
Rechtssatz: Bei der Teileinklagung eines Schadens ist auf die anerkannte Mithaftungsquote auch dann Bedacht zu nehmen, wenn unter Behauptung des Verschuldens des Gegners statt eines eigenen Mitverschuldens nur eine Mithaftung nach EKGH eingeräumt wurde. Entscheidungstexte 3 R 249/05y Entscheidungstext LG Feldkirch 22.09.2005 3 R 249/05y ... mehr lesen...