Norm: ZPO §35 Abs1
Rechtssatz: Für den Fall der Vertretung auf Beklagtenseite ist § 35 ZPO auch dann anzuwenden, wenn die Klage gegen die Partei streitanhängig gemacht und Prozessvollmacht zur Vertretung in diesem Verfahren erteilt wurde, auch wenn der Bevollmächtigte zum Todeszeitpunkt noch nicht eingeschritten war. Entscheidungstexte 6 Ob 85/20y Entscheidungstext OGH 25.06.2020 6 Ob 85... mehr lesen...
Begründung: Dr. I***** H*****, geboren am 7. 10. 1911, und ihr Sohn N***** H***** errichteten mit Notariatsakt vom 16. 4. 1996 die H*****-Privatstiftung. Die Stiftungsurkunde enthält die folgenden entscheidungsrelevanten Bestimmungen: „§ 2 Zweck, Begünstigte 1. Zweck der Privatstiftung ist die Erhaltung und ertragreiche Verwertung des Familienvermögens der Stifter für sich, ihre Rechtsnachfolger und im weiteren Sinn aller dieser nahestehenden Personen, weiters die Versorgung der S... mehr lesen...
Norm: ZPO §35 Abs1ZPO §36 Abs1ZPO §68 Abs1
Rechtssatz: Ab rechtswirksamer Zustellung des Bestellungsbescheids kann ein bestellter Verfahrenshelfer nur mehr als solcher und - solange die Verfahrenshilfe aufrecht ist - nicht auch als frei gewählter Parteienvertreter einschreiten, ein allfälliges Vollmachtsverhältnis erlischst mit diesem Zeitpunkt. Entscheidungstexte 1 ob 354/98k Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §1024ZPO §35 Abs1AußStrG 2005 §6 Abs4
Rechtssatz: Durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Vollmachtgebers wird die Prozessvollmacht nicht berührt, weil § 35 Abs 1 ZPO gegenüber § 1024 ABGB lex specialis ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Rechtsstreit vor oder nach Konkurseröffnung (Eintritt der Prozessunfähigkeit) eingeleitet wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 5/97... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht gegenüber der beklagten Verlassenschaft Pflichtteilsansprüche geltend und begehrt, daß bei deren Berechnung ua. auch die vom Erblasser der Erbin Karoline K***, geborene B***, geschenkte Liegenschaft EZ 96 KG Heiligkreuz berücksichtigt werde. Die beklagte Verlassenschaft beantragte die Klagsabweisung. Mit Schriftsatz ON 6 erklärte die erbserklärte Erbin Karoline K***, die gemeinsam mit den beiden anderen erbserklärten Erben die beklagte Verlassenschaf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Josef A verstarb am 17.2.1981; seine Witwe Theresia A am 13.11.1981. Die Verlassenschaft nach Josef A wurde (zu A 34/81) beim Bezirksgericht Haag am Hausruck abgehandelt, jene nach Theresia A wird (zu A 218/81) beim Bezirksgericht Lambach geführt. Marianne B ist die Tochter der Theresia A. Sie erhebt mit der - im Laufe des Verfahrens ergänzten - Klage gegen 1) Alois E, 2) Franz F, 3) Josef C, 4) Friedrich G und 5) Johann D ein auf Art H EGZPO gestütztes Urteilsb... mehr lesen...
Norm: ABGB §547ZPO §35 Abs1ZPO §235 B
Rechtssatz: Die Rechtskraft der Einantwortungsurkunde bewirkt ex lege einen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigenden Parteiwechsel, durch welchen der Erbe ( Sämtliche Erben ) anstelle der verstorbenen Prozesspartei in das Verfahren eintritt ( eintreten ). Entscheidungstexte 6 Ob 812/83 Entscheidungstext OGH 27.09.1984 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §547ABGB §1022EVHGB Art8 Nr10ZPO §35 Abs1
Rechtssatz: Der ruhende Nachlaß bedarf für den rechtsgeschäftlichen Verkehr eines Vertreters. Soweit eine Person selbst durch Rechtsgeschäft unter Lebenden einen Sachwalter auch für die Zeit nach ihrem Tode bestellt hat (§ 1022 ABGB Art 8 Nr 10 EVHGB, § 35 ABS 1 ZPO ), vertritt dieser auch den Nachlaß nach den Regeln, die auf das Bestellungsgeschäft anwendbar sind. Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §35 Abs1ZPO §155ZPO §235 B
Rechtssatz: Bei Tod einer anwaltlich vertretenen Prozeßpartei während des Verfahrens ist bloß die Bezeichnung der betreffenden Prozeßpartei durch die Beifügung der Worte "Verlassenschaft nach dem verstorbenen..." zu ändern. Entscheidungstexte 5 Ob 639/79 Entscheidungstext OGH 04.12.1979 5 Ob 639/79 1 Ob 36/8... mehr lesen...
Norm: ZPO §35 Abs1ZPO §35 Abs2
Rechtssatz: Solange nicht ein Rechtsnachfolger des Vollmachtgebers oder ein neuer gesetzlicher Vertreter einer prozessfähig gewordenen Partei die erteilte Prozessvollmacht gemäß § 35 Abs 2 ZPO widerruft, ist der nachträgliche Verlust der Vertretungsmacht eines zunächst gesetzmäßig einschreitenden Organs einer juristischen Person für den Fortgang des Rechtsstreites ohne Bedeutung. Entschei... mehr lesen...
Norm: ZPO §35 Abs1ZPO §235 Abs4 B
Rechtssatz: Stirbt der Kläger vor Einbringung der Klage durch seinen Rechtsanwalt, ist die Klage nicht zurückzuweisen, sondern es kann die Parteibezeichnung in "Verlassenschaft nach..." berichtigt werden. Allerdings müssen dann die Erben in den Prozeß eintreten oder die Prozeßführung abhandlungsbehördlich genehmigt werden (bewußt gegenteilig zu Entscheidung vom 17.01.1912, ASlg 1456). Entsch... mehr lesen...