Norm: ZPO §35 Abs1
Rechtssatz: Für den Fall der Vertretung auf Beklagtenseite ist § 35 ZPO auch dann anzuwenden, wenn die Klage gegen die Partei streitanhängig gemacht und Prozessvollmacht zur Vertretung in diesem Verfahren erteilt wurde, auch wenn der Bevollmächtigte zum Todeszeitpunkt noch nicht eingeschritten war. Entscheidungstexte 6 Ob 85/20y Entscheidungstext OGH 25.06.2020 6 Ob 85... mehr lesen...
Begründung: Dr. I***** H*****, geboren am 7. 10. 1911, und ihr Sohn N***** H***** errichteten mit Notariatsakt vom 16. 4. 1996 die H*****-Privatstiftung. Die Stiftungsurkunde enthält die folgenden entscheidungsrelevanten Bestimmungen: „§ 2 Zweck, Begünstigte 1. Zweck der Privatstiftung ist die Erhaltung und ertragreiche Verwertung des Familienvermögens der Stifter für sich, ihre Rechtsnachfolger und im weiteren Sinn aller dieser nahestehenden Personen, weiters die Versorgung der S... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach der am 2. 6. 2004 verstorbenen Anna Maria S***** beantragten der erblasserische Witwer sowie die erblasserischen Kinder, das minderjährige Kind vertreten durch den Kollisionskurator, die schriftliche Durchführung der Verlassenschaftsabhandlung. In der Folge entschlugen sich die Töchter des Erbrechtes zu Gunsten des Witwers. Mit Schriftsatz vom 24. 8. 2005 gab der Witwer eine unbedingte Erbserklärung (nunmehr Erbantrittserklärung) ab, w... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Laut mit der Revision vorgelegter Einantwortungsurkunde, die - wie der Oberste Gerichtshof im Zwischenverfahren erhoben hat - in Rechtskraft erwachsen ist, ist der Drittkläger am 14. 4. 2003 verstorben und wurde der Nachlass seinen nun im
Kopf: dieser Entscheidung als Dritt- und Viertkläger bezeichneten Erben eingeantwortet. Nach ständiger Rechtsprechung bewirkt die Rechtskraft der Einantwortungsurkunde ex lege einen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu b... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen war zu 35 C 1982/00g (zuvor 25 C 414/98i) des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien ein Verfahren ahängig, in dem die nunmehr beklagte Partei als Klägerin vom nunmehrigen Kläger als Beklagten S 52.066,41 sA begehrte. Die dort klagende Wohnungseigentümergemeinschaft war durch den Rechtsanwalt Dr. Roland K***** vertreten, dem wiederum vom Hausverwalter Gerhard B***** Vertretungsvollmacht erteilt worden war. Nachdem der dort Beklagte, nunmehrige N... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank gewährte dem zu 1b) beklagten damaligen Rechtsanwalt Dr. S***** ein Darlehen über S 21,000.000,- und eines über S 6,000.000,-, welche beide teilweise grundbücherlich sichergestellt wurden. Am 15. 12. 1994 brachte sie eine Klage auf Rückzahlung der gewährten Darlehen ein. Mit bei Gericht am 18. 1. 1995 eingelangtem Schriftsatz erstattete Dr. S***** Klagebeantwortung. Mit Beschluß vom 23. 3. 1995 wurde über das Vermögen des Dr. S***** der Konkurs er... mehr lesen...
Norm: ZPO §35 Abs1ZPO §36 Abs1ZPO §68 Abs1
Rechtssatz: Ab rechtswirksamer Zustellung des Bestellungsbescheids kann ein bestellter Verfahrenshelfer nur mehr als solcher und - solange die Verfahrenshilfe aufrecht ist - nicht auch als frei gewählter Parteienvertreter einschreiten, ein allfälliges Vollmachtsverhältnis erlischst mit diesem Zeitpunkt. Entscheidungstexte 1 ob 354/98k Entsche... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach Helmut C*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Dr.Helmut R*****, gegen den Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck als Rekursgericht vom 31.März 1998, GZ 51 R 42-44/98w-85, den Beschluß g... mehr lesen...
Norm: ABGB §1024ZPO §35 Abs1AußStrG 2005 §6 Abs4
Rechtssatz: Durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Vollmachtgebers wird die Prozessvollmacht nicht berührt, weil § 35 Abs 1 ZPO gegenüber § 1024 ABGB lex specialis ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der Rechtsstreit vor oder nach Konkurseröffnung (Eintritt der Prozessunfähigkeit) eingeleitet wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 5/97... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht gegenüber der beklagten Verlassenschaft Pflichtteilsansprüche geltend und begehrt, daß bei deren Berechnung ua. auch die vom Erblasser der Erbin Karoline K***, geborene B***, geschenkte Liegenschaft EZ 96 KG Heiligkreuz berücksichtigt werde. Die beklagte Verlassenschaft beantragte die Klagsabweisung. Mit Schriftsatz ON 6 erklärte die erbserklärte Erbin Karoline K***, die gemeinsam mit den beiden anderen erbserklärten Erben die beklagte Verlassenschaf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Josef A verstarb am 17.2.1981; seine Witwe Theresia A am 13.11.1981. Die Verlassenschaft nach Josef A wurde (zu A 34/81) beim Bezirksgericht Haag am Hausruck abgehandelt, jene nach Theresia A wird (zu A 218/81) beim Bezirksgericht Lambach geführt. Marianne B ist die Tochter der Theresia A. Sie erhebt mit der - im Laufe des Verfahrens ergänzten - Klage gegen 1) Alois E, 2) Franz F, 3) Josef C, 4) Friedrich G und 5) Johann D ein auf Art H EGZPO gestütztes Urteilsb... mehr lesen...
Norm: ABGB §547ZPO §35 Abs1ZPO §235 B
Rechtssatz: Die Rechtskraft der Einantwortungsurkunde bewirkt ex lege einen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigenden Parteiwechsel, durch welchen der Erbe ( Sämtliche Erben ) anstelle der verstorbenen Prozesspartei in das Verfahren eintritt ( eintreten ). Entscheidungstexte 6 Ob 812/83 Entscheidungstext OGH 27.09.1984 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §547ABGB §1022EVHGB Art8 Nr10ZPO §35 Abs1
Rechtssatz: Der ruhende Nachlaß bedarf für den rechtsgeschäftlichen Verkehr eines Vertreters. Soweit eine Person selbst durch Rechtsgeschäft unter Lebenden einen Sachwalter auch für die Zeit nach ihrem Tode bestellt hat (§ 1022 ABGB Art 8 Nr 10 EVHGB, § 35 ABS 1 ZPO ), vertritt dieser auch den Nachlaß nach den Regeln, die auf das Bestellungsgeschäft anwendbar sind. Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §35 Abs1ZPO §155ZPO §235 B
Rechtssatz: Bei Tod einer anwaltlich vertretenen Prozeßpartei während des Verfahrens ist bloß die Bezeichnung der betreffenden Prozeßpartei durch die Beifügung der Worte "Verlassenschaft nach dem verstorbenen..." zu ändern. Entscheidungstexte 5 Ob 639/79 Entscheidungstext OGH 04.12.1979 5 Ob 639/79 1 Ob 36/8... mehr lesen...
Norm: ZPO §35 Abs1ZPO §35 Abs2
Rechtssatz: Solange nicht ein Rechtsnachfolger des Vollmachtgebers oder ein neuer gesetzlicher Vertreter einer prozessfähig gewordenen Partei die erteilte Prozessvollmacht gemäß § 35 Abs 2 ZPO widerruft, ist der nachträgliche Verlust der Vertretungsmacht eines zunächst gesetzmäßig einschreitenden Organs einer juristischen Person für den Fortgang des Rechtsstreites ohne Bedeutung. Entschei... mehr lesen...
Norm: ZPO §35 Abs1ZPO §235 Abs4 B
Rechtssatz: Stirbt der Kläger vor Einbringung der Klage durch seinen Rechtsanwalt, ist die Klage nicht zurückzuweisen, sondern es kann die Parteibezeichnung in "Verlassenschaft nach..." berichtigt werden. Allerdings müssen dann die Erben in den Prozeß eintreten oder die Prozeßführung abhandlungsbehördlich genehmigt werden (bewußt gegenteilig zu Entscheidung vom 17.01.1912, ASlg 1456). Entsch... mehr lesen...