RS OGH 1999/1/19 1ob354/98k

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Veröffentlicht am 19.01.1999
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Norm

ZPO §35 Abs1
ZPO §36 Abs1
ZPO §68 Abs1

Rechtssatz

Ab rechtswirksamer Zustellung des Bestellungsbescheids kann ein bestellter Verfahrenshelfer nur mehr als solcher und - solange die Verfahrenshilfe aufrecht ist - nicht auch als frei gewählter Parteienvertreter einschreiten, ein allfälliges Vollmachtsverhältnis erlischst mit diesem Zeitpunkt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111561

Dokumentnummer

JJR_19990119_OGH0002_0010OB00354_98K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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